Freitag, 3. April 2020

Mahnschreiben der Abt. Forderungsmanagement der Kreisverwaltung vom 30.4, Email-Rückfrage vom 5.5. und 1. Antwort vom 6.5.2020






  














Email an das Kreisumweltamt / Frau B. Apel vom 30. März 2020


Sehr geehrte Frau Apel,

da ich Ihre Mitteilung über die von mir geforderte Aufhebung ihres Bescheides vom 18.3.2020 und des darin von Ihnen vorgeschlagenen Termines am 31.3.2020 bis jetzt noch nicht erhalten habe, teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich einer kostenpflichtigen Kaminreinigung meiner Anlagen durch Dritte nicht zustimmen werde.

Ich reinige sowohl die Heizelemente als auch die Schlote eigenverantwortlich und selbständig in Eigenleistung und benutze dazu Spezialreinigungsgeräte die speziell zu diesem Zweck von den früheren Hauseigentümern gekauft und eingesetzt worden waren. Daher bin ich auch bestens über den Zustand der Heizanlagen meines Wohnhauses informiert und weiss, dass eine zusätzliche, parallele Reinigung durch besonderes Fachpersonal nicht notwendig und zudem unsinnig ist, denn die Schlote, Abzugsrohre und Brennkammern sind jetzt schon sauber. Daher würde ich eine solche sinnlose Doppelleistung auch nicht bezahlen.

Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist gegenwärtig auch ein Kontrollstart meiner Zentralheizung nicht möglich und wird von mir verboten, solange bis ein Techniker der Firma ELCO den vom Schornsteinfeger deregulierten Brenner wieder für andauernd störungsfrei eingestellt hat. Daher ist auch eine Immissionsmessung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Da ich aber alleine mein Wohnhaus bewohne und keine Zentralheizung für mich alleine benötige ist deren Wiederinbetriebnahme im Moment auch nicht vorgesehen.

Am 26.3.2020 hatte ich Ihnen eine Fotodokumentation über den gereinigten Zustand meiner Heizanlagen zugesandt. Ich bin bereit Ihnen weitere Bilddokus oder Erklärungen zuzusenden, damit Sie sich einen korrekten Gesamteindruck vermitteln können, wenn Sie mich per Email danach fragen. Sollte es Ihre zwingende, berufliche Verpflichtung sein, sich trotzdem persönlich vom intakten und sauberen Zustand meiner Heizanlagen zu überzeugen, dann gewähre ich Ihnen gerne Zutritt zu meinem Haus für einen Inspektionstermin, allerdings unter der Bedingung, dass mir dafür keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn die Arbeit habe ich bereits geleistet und die Kosten für die Reinigungsapparaturen auch bezahlt.

Ich bin ab heute, 30.3.2020 aus beruflichen Gründen für längere Zeit abwesend. Im übrigen ist das CID Institut seit 27.3.2020 wegen dringend notwendiger Renovierungs- und Dachreparaturarbeiten in Folge Wasserschäden in den Wohnräumen für unbestimmte Zeit geschlossen.

Mit freundlichen Grüssen
Dipl. Biol. Peter Zanger