Freitag, 3. April 2020
Email an das Kreisumweltamt / Frau B. Apel vom 30. März 2020
Sehr
geehrte Frau Apel,
da
ich Ihre Mitteilung über die von mir geforderte Aufhebung ihres
Bescheides vom 18.3.2020 und des darin von Ihnen vorgeschlagenen
Termines am 31.3.2020 bis jetzt noch nicht erhalten habe, teile ich
Ihnen hiermit mit, dass ich einer kostenpflichtigen Kaminreinigung
meiner Anlagen durch Dritte nicht zustimmen werde.
Ich
reinige sowohl die Heizelemente als auch die Schlote
eigenverantwortlich und selbständig in Eigenleistung und benutze
dazu Spezialreinigungsgeräte die speziell zu diesem Zweck von den
früheren Hauseigentümern gekauft und eingesetzt worden waren. Daher
bin ich auch bestens über den Zustand der Heizanlagen meines
Wohnhauses informiert und weiss, dass eine zusätzliche, parallele
Reinigung durch besonderes Fachpersonal nicht notwendig und zudem
unsinnig ist, denn die Schlote, Abzugsrohre und Brennkammern sind
jetzt schon sauber. Daher würde ich eine solche sinnlose
Doppelleistung auch nicht bezahlen.
Wie
ich Ihnen bereits mitteilte, ist gegenwärtig auch ein Kontrollstart
meiner Zentralheizung nicht möglich und wird von mir verboten,
solange bis ein Techniker der Firma ELCO den vom Schornsteinfeger
deregulierten Brenner wieder für andauernd störungsfrei eingestellt
hat. Daher ist auch eine Immissionsmessung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Da ich aber alleine mein Wohnhaus bewohne
und keine Zentralheizung für mich alleine benötige ist deren
Wiederinbetriebnahme im Moment auch nicht vorgesehen.
Am
26.3.2020 hatte ich Ihnen eine Fotodokumentation über den
gereinigten Zustand meiner Heizanlagen zugesandt. Ich bin bereit
Ihnen weitere Bilddokus oder Erklärungen zuzusenden, damit Sie sich
einen korrekten Gesamteindruck vermitteln können, wenn Sie mich per
Email danach fragen. Sollte es Ihre zwingende, berufliche
Verpflichtung sein, sich trotzdem persönlich vom intakten und
sauberen Zustand meiner Heizanlagen zu überzeugen, dann gewähre ich
Ihnen gerne Zutritt zu meinem Haus für einen Inspektionstermin,
allerdings unter der Bedingung, dass mir dafür keine zusätzlichen
Kosten entstehen, denn die Arbeit habe ich bereits geleistet und die
Kosten für die Reinigungsapparaturen auch bezahlt.
Ich
bin ab heute, 30.3.2020 aus beruflichen Gründen für längere Zeit
abwesend. Im übrigen ist das CID Institut seit 27.3.2020 wegen
dringend notwendiger Renovierungs- und Dachreparaturarbeiten in Folge
Wasserschäden in den Wohnräumen für unbestimmte Zeit geschlossen.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
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