Montag, 17. August 2020

Dokumentation des Angriffes des Kreisumweltamtes auf das Wohnhaus CID Institut Weilmünster vom 17.8.2020 10.30

Das Wohnhaus des CID Institutes in Weilmünster, Nassauer Strasse, wurde heute auf Veranlassung einer sich als "Frau Apel" ausgebenden Frau in Begleitung eines Herrn Maskus vom Kreisumweltamt unter Miteinbeziehung eines Mannes der sich als "Schlüsseldienst Landkreis Limburg Weilburg" ausgab, sowie zweier bewaffneter Uniformierter Männer im Polizeiuniformen, Herrn Behr oder Bähr und Herrn Kuhns von der Polizeistation Weilburg aufgebrochen. Mindestens ein weiterer älterer Mann in Zivil betrat dabei das Haus.

Es entstand schwerer Sachschaden an der Haustüre, deren Scheibe zertrümmert wurde.

Offensichtlich erfolgte der Einbruch unter dem Vorwand, Schornsteinfegerarbeiten an der Zentralheizung durchzuführen.Diese ist aber seit Mai 2018 stillgelegt nach Sachbeschädigung durch den Schornsteinfeger Denis Knöpp (Laubuseschbach). Mein Haus wird seither mit Elektrizität beheizt. Somit gab es für Schornsterinfegerarbeiten keinen Anlass mehr. Dies war den vorgehenden Personen zuvor schriftlich deklariert worden.






Dienstag, 12. Mai 2020

4. August 2020 bescheid des Kreisumweltamtes und Widerspruch per Email am 11.8.2020

Kreisumweltamt

Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz

Amtsleitung

Herr Udo Lehmann

Gymnasiumstrasse 4

65589 Hadamar

Schreiben per Email zur Kenntnisnahme an : 

Mario Koschel, Bürgermeisteramt Weilmünster

Anwaltskanzlei


Ref.: Schreiben von Frau Birgit Apel 40.41(5)SchfG-2019-Z-119 vom 4.8.2020

erhalten per Postablage vor meiner Haustüre am 11.8.2020



Sehr geehrter Herr Lehmann,


gegen den Bescheid von Frau Apel lege ich hiermit Widerspruch ein.


Zu Grunde liegt nach meinen Ermittlungen folgender Sachverhalt :


Am 28.8.2017 manipulierte der Bezirksschornsteinfegermeister Denis Knöpp während eines Schornsteinfegertermines die Einstellung des Brenners meiner Zentralheizung derart, dass diese im Mai 2018 nach nur 40 Betriebsstagen ausfiel. Diese Manipulation erfolgte offensichtlich in der Absicht, die Heizanlagen meines Wohnhauses unbrauchbar und mein Wohnhaus in Wintermonaten unbewohnbar zu machen. Gleichzeitig kündigte er am 28.8.2017 an, mein parallel zur Ölheizung verwendeter gusseiserner Holzofen werde „in den nächsten Jahren kaputtgehen“ und müsse ersetzt werden.



Tatsächlich kam es im Zeitraum 25.8.2019 – 11.12.2019 zu mindestens einem Einbruch mit Nachschlüsseln in mein Wohnhaus. Dabei wurden im August 2019 Chemikalienflaschen im Keller des Hauses untersucht und umgestossen. Im Obergeschoss erfolgte eine gezielte Manipulation des gusseisernen Holzofens zwecks dessen Ausschaltung. Dabei wurde durch einen von oben geführten Schlag ein gusseisernes Verbindungsstück der oberen Russkammer zum Rauchabzugsrohr zertrümmert und so nach unten gedrückt, dass die Verschraubungen verbogen wurden und das Bauteil später beim Lösen der Haltemuttern zwecks Reparatur zerbrach. Da es sich bei dem Ofen um ein historisches Modell der Firma DeDietrich Niederbronn handelt, für den es heute bekannterweise keine Ersatzteile mehr gibt, erfolgte auch diese Manipulation offensichtlich sehr durchdacht und gezielt.


Zeitparallel entstanden am Bitumen-gedeckten Flachdach meines Wohnhauses vermutlich am 11.12.2019 an mehreren zuvor reparierten Stellen Undichtigkeiten, die auf eine absichtliche, gezielte Beschädigung hinweisen. In den Wintermonaten 2019/20 kam es in der Folge zu schweren Wassereinbrüchen in mehreren Räumen meines Wohnhauses. Ab 23.3.2020 deutete eine plötzliche starke Schaumbildung im sich auf dem Flachdach ansammelnden Regenwasser auf eine weitere, neuerliche Manipulation meines Hausdaches durch Ausbringung von Detergentien hin. Diese erfolgte vermutlich zu dem Zweck, das zuvor im Dezember 2019 beschädigte Dach, welches ich nur durch überproportionalen Arbeitseinsatz über die Wintermonate wasserfrei halten konnte, weiter zu beschädigen.


Im weiteren Zusammenhang wurde von mir im Juni 2020 registriert, dass offensichtlich im Rahmen eines weiteren Wohnungseinbruches mit Nachschlüsseln in mein Wohnhaus dort Strom abgezapft wurde und es so zum Verlust von ca. 100 kwh im Monat Juni kam. Nicht auszuschliessen ist, dass dabei auch die Verplombung meines Stromzählers manipuliert wurde.


Da in den von Frau Apel zeitparallel zu den Beschädigungen an und in meinem Wohnhaus seit Dezember 2019 verfassten Schreiben mehrfach von ihr gedroht wurde, sich mittels eines Schlüsseldienstes Zugang zu meinem Wohnhaus verschaffen zu wollen um dort „Arbeiten durchzuführen“ gehe ich davon aus, dass diese Mitarbeiterin des Kreisumweltamtes darüber informiert ist, dass mir unbekannte Personen, darunter vermutlich Herr Knöpp, während meiner regelmässigen berufsbedingten Abwesenheiten illegal mit Nachschlüsseln unter faulen Vorwänden in mein Haus eingedrungen sind und sich dort sowohl Kenntnis über meine Wohnsituation verschafft haben als auch um dort Sachschäden zu erzeugen.


Frau Apel teilte mir dazu persönlich in unserem ersten Telefonat mit „Sie sei mit Herrn Knöpp gut bekannt“.


Bezüglich des Zugangs mit Nachschlüsseln gehe ich weiterhin davon aus, dass dieser durch einen entfernten Verwandten mit Wohnsitz in Weilrod Emmershausen mit Namen Mark Zanger ermöglicht wurde, der ebenfalls mit Herrn Knöpp gut bekannt ist.


Von mir wird wegen des Gesamtzusammenhanges nach Abschluss meiner Ermittlungen Anzeige gegen die Beteiligten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gestellt werden.


Der Bescheid von Frau Apel entbehrt jeglicher Grundlage. Wie aus dem dargelegten hervorgeht, sind die nicht-elektrischen Heizanlagen durch absichtliche externe Manipulation und Sachbeschädigung seit Mai 2018 (Zentralheizung) und seit März 2020 (Holzofen) stillgelegt, wobei dem Ihnen unterstellten „Bezirksschornsteinfegermeister“ Denis Knöpp offensichtlich eine führende und planende Rolle bei diesen illegalen Vorgängen zukommt.




Die mir auf Grund dieser Einwirkungen entstandenen Kosten belaufen sich gegenwärtig auf rund 4.000,-- Euro. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen :


Neueinstellung der Zentralheizung ca. 200 Euro

Ersatzteilherstellung für Holzofen ca. 200 Euro

Kosten der Dachreparatur bisher ca. 3000 Euro

Kosten der Innenraumsanierung ca. 500 Euro

Kosten des Stromverlustes ca. 40 Euro

Kosten der Umstellung auf Elektroheizung ca. 60 Euro


Da Ihnen bekannt ist, dass mein Wohnhaus nicht mehr konventionell mit Öl- oder Holfzeuerung beheizt wird sondern mit Elektrizität, sind Inhalt und Diktion des Bescheides von Frau Apel sinnwidrig und böswillig. In mit Elektrizität beheizten Wohnhäusern werden keine schornsteinfegerischen Tätigkeiten zwangsweise durchgesetzt. Als Komplizin von Herrn Knöpp ist der von Frau Apel verfasste Bescheidstext also offensichtlich dazu angelegt, die illegalen und terroristischen Aktivitäten der ihr untergeordneten Schornsteinfeger-Gruppierung gegen mein Wohnhaus zu decken und deren Taten zu verschleiern.


Zu dem von Frau Apel angesetzten Termin bin ich zudem aus beruflichen Gründen abwesend.


Herr Knöpp hat in meinem Wohnhaus Hausverbot.


Sollten Mitarbeiter Ihres Amtes das hier bemängelte Vorgehen zukünftig nicht einstellen, reiche ich gerichtliche Klage gegen das Kreisumweltamt Limburg ein.


Der Zustand meiner Heizanlagen und Schornstein wurde Ihnen von mir in der illustrierten Dokumentation https://verwaltung-limburg.blogspot.com/ zur Kenntnis gebracht.


Meine Schadensersatzforderung ist Ihnen bekannt.




Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger

Weilmünster, 11. August 2020











Erweiterte Dokumentation des Zustandes der Heizanlagen des CID Institutes vom 6.7.2020


Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Herr Maskus / Frau Apel
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar


Dokumentation : Zustand der Heizungsanlagen Nassauer Strasse 23 a

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend dokumentiere ich Ihnen den aktuellen Zustand meiner Heizanlagen sowie das Ergebnis der selbständig und eigenverantwortlich durchgeführten Reinigungs- und Kaminfegearbeiten.

Kaminreinigung :

Durchgeführt am 23.3.2020
Gereinigt wurden 3 Schlote,
Schlot 1 & 3 (stillgelegt seit 2018) - je 5 Kehrbesen-Passagen,
Schlot 2 - 10 Kehrbesen-Passagen

Video-Dokumentation :


Schlotreinigung Nassauer Strasse 23 a 35789 Weilmünster
Dokumentation des verwendeten, institutseigenen Kehrbesens



Nachfolgend das Kehr-Ergebnis für die einzelnen Kaminschlote des Schornsteines des Wohnhauses :




Stilliegend seit 20.5.1018 Zentralheizungsschlot (Schlot 1).
Ergebnis der Russentnahme : Es befand sich kein Russ im Schlot.
Entnommen wurde ½ Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb





Schlot des Holzofens (Schlot 2)
Ergebnis der Russentnahme : Minimale Russausbürstung nach 10 Kehrbesenpasssgen (ca. 10-15 Gramm)
Entnommen wurde ¼ Kehrschaufel Material bestehend aus Blättern, Nadel, Schamottabrieb, Kieselsteinchen und etwa 10 % Russanteil








Schlot des Offenen Kamines (Schlot 3)
Stilliegend seit 28.12.2017
Entnommen wurde 1/8 Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb










Holzofen
Die Ofenkammern- und Ofen-Rohrreinigung erfolgte am 22.2.2020.
Der Russ des Holzofens setzt sich zu 99 % im vorgelagerten Ofenrohr ab, bevor der abziehende Ofenqualm in den Hauskamin gelangt. Daher ist im Schlot des Schornsteines praktisch kein Russ zu finden.
Die Reinigung der Brennkammer und des Russ-Sammlers des Ofens erfolgte durch Ausbürsten.
Am 1.4.2020 wurde nach 10 weiteren Nutzungstagen eine Nachreinigung der Russ- und Brennkammern des Ofens durchgeführt. Der Holzofen liegt seither still, da er nur zur zusätzlichen Raumheizung parallel zur Elektrobeheizung des Hauses an besonders kalten Tagen in den Monaten November  bis März eingesetzt wird.



Gereinigte Russkammer der Holzofens

Gereinigte Brennkammer des Holzofens

Da bei der ersten Inbetriebnahme des Holzofens in der letzten Heizperiode am 12.12.2019 ein Riss im gusseisernen Verbindungsstück der oberen Russkammer zum Ansatz des Rauch-Abzugsrohres registriert worden war, welcher zuerst durch provisorisches Abdichten mit keramischer Masse verschlosssen wurde, um den Ofen über die Wintermonate betriebsbereit zu halten, erfolgte im Juli 2020 eine detaillierte Nachuntersuchung und Dokumentation der Schadstelle zur Analyse der Ursache des Schadens und zur Reparatur. Dabei wurde offensichtlich, dass das Verbindungsstück, welches die Form eines konischen Halbkegels hat, durch äussere Einwirkung zerbrochen worden war. Vermutlich wurde der Bruch des Bauteiles bei geöffnetem Deckel der Russkammer durch starken Druck von oben erzeugt, beispielsweise durch einen Schlag von oben mit einem Holzscheit. Dabei zerbrach die rechte Halterung am Verschraubungsansatz. Das so gelockerte Bauteil wurde dann nach unten gedrückt, so dass sich die verbliebene linke Verschraubung so stark verbog, dass es beim Reparaturversuch nicht mehr in die ursprüngliche Lage zurückbewegt werde konnte. Beim Lösen der Verschraubung brach dann auch die zweite Halterung des Bauteiles, so dass es zur Wiederinbetriebnahme des Ofens nicht mehr geeignet ist. 

Da es sich bei dem gusseisernen Holzofen um ein historisches Modell des heute nicht mehr existenten Herstellers DeDietrich Niederbronn handelt, ist die Beschaffung eines Ersatzteiles vermutlich unmöglich. Die Kosten für die Herstellung eines passenden Ersatzteiles durch einen Schmiedebetrieb liegen bei vermutlich 200 Euro und damit im Rahmen der Kosten für den Neukauf eines Holzofens. Da die Wohnraumbeheizung bereits auf Elektrobeheizung umgestellt ist, wird der Holzofen daher zuerst nicht repariert und wieder in Betrieb genommen werden. Ob ein Neukauf eines Holzofens zu einem späteren Termin nach 2020 erfolgen wird ist derzeit noch nicht entschieden. 

Die gezielte absichtliche Beschädigung des DeDietrich - Holzofens erfolgte vermutlich im Rahmen eines Wohnungseinbruches mit Nachschlüsseln während vorausplanbarer, regelmässiger beruflicher Abwesenheit des Hauseigentümers im Zeitraum August 2019- 12.12.2019.



Beschädigtes Ansatzstück der oberen Russkammer  zum Ansatz des Ofenrohres

Detailansicht des ausgebauten Ansatzstückes 






Zentralheizung
Die Zentralheizungsreinigung erfolgte am 23.3.2020

1 Zustand des Brennertubus :
Nach einer ersten, partiellen Reinigung des Tubus nach Notabschaltung im Mai 2018 in Folge einer unsachgemässen Manipulation der Brennereinstellung durch den Schornsteinfeger waren noch Teile der den Tubus vollständig verschliessenden kristallinen Russkruste vorhanden und wurden entfernt.

 



Gereinigter Brennertubus der Zentralheizung
 

Gereinigte Russkammer der Zentralheizung



Gereinigte Brennkammer der Zentralheizung



Gereinigter Aschesammler der Zentralheizung



Gereinigte Zentralheizung




Offener Kamin

Die Reinigung des Offenen Kamines erfolgte nach der bisher letzten Nutzung am 28.12.2017.
Die Reinigung der Russ-Kammer erfolgte durch Ausbürsten bis Ende des Russ-Ausfalles mittels einer Spezialbürste für Kamin- und Brennkammerreinigungen.



Gereinigte Brennkammer des Offenen Kamines



Gereinigte Russkammer des Offenen Kamines




mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 6. Juli 2020

Schreiben des Kreisumweltamtes vom 24. Juni 2020 und Antwortschreiben vom 7.7.2020












Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar


Ref.: Ihr Schreiben vom 24.6.2020 Az.: 40.41 (5) SchG-2019-Z-119

Sehr geehrte Frau Apel, sehr geehrter Herr Maskus,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben an Herrn Köberle vom 1.7.2020 teile ich Ihnen mit, dass der Bezirksschornsteinfegermeister Dennis Knöpp trotz schriftlicher Aufforderung mir gegenüber bisher keine Erklärung zur Übernahme der Kosten für die Neueinstellung der von ihm bei seinem letzten Einsatz in meinem Wohnhaus im August 2017 de-regulierten Einstellung des Zentralheizungsbrenners abgegeben hat. Mein diesbezügliches Schreiben vom 23.3.2020 beantwortete Herr Knöpp nicht.

Auf Grund meiner derzeitigen Finanzsituation kann ich die Kosten für die Anforderung eines Technikers der Firma ELCO selbst nicht tragen.

Desweiteren bitte ich Sie um die Erklärung, WARUM die bereits von mir durchgeführten Reinigungsarbeiten an meinen Feuerungsanlagen „von Ihnen nicht anerkannt“ werden können sollten. Eine Erweiterung der diesbezügliche Dokumentation vom 26.3.2020 über den gereinigten Zustand unter Einbezug des Holzofens und des Offenen Kamines sende ich Ihnen heute erneut im Anhang an diese Email zu. Aus den Illustrationen geht klar hervor, dass an den beiden Anlagen keine Schornsteinfegerarbeiten mehr durchzuführen sind.


Von mir wird beim Regierungspräsidium Giessen eine Sondergenehmigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Reinigung der Heizanlagen meines Wohnhauses beantragt. Diese umfasst die Regelung, dass eine illustrierte Dokumentation des Kehrergebnisses und des Reinigungszustandes in der vorgelegten Form ausreichend ist und zur Vorlage bei der Kontrollbehörde des Schornsteinfegers verwendet werden kann.

Der Antrag erfolgt aus Kostengründen, insbesondere wegen der mehrfach überhöhten Kostenforderungen des Schornsteinfegerbetriebes, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Zeitaufwand der durchgeführten Kontroll- und Reinigungsarbeiten stehen, welcher in meinem Wohnhaus maximal 15 Minuten beträgt.

Auf Grund meiner überwiegenden, berufsbedingten Tätigkeit ausserhalb Weilmünsters ist die Vereinbarung eines Termines zur Kontrolle des Zustandes meiner Heizanlagen im von Ihnen gesetzten Zeitrahmen (13. Juli) derzeit nicht möglich und auch nicht notwendig, da der Holzofen frühestens im November 2020 wieder in Betrieb genommen wird.

Desweiteren ist zuvor zu klären, wie hoch die Kosten für eine solche Kontrollvisitation wären. Die von Ihnen bisher angesetzten 150 Euro sind in diesem Zusammenhang unakzeptabel überhöht, da die Anlagen bereits komplett gereinigt und keine Kehrarbeiten an Schloten, Öfen und Kamin mehr durchzuführen sind. Ich halte in diesem Zusammenhang einen maximalen Kostensatz in Höhe von 15 Euro für die Kontrollabnahme gereinigter Heizgeräte für akzeptabel.

Von mir werden zur Zeit alternative Schornsteinfegerbetriebe zur Einholung vergleichender Kostenvoranschläge für Kontrollabnahmen gereinigter Anlagen kontaktiert. Meine Anfragen wurden bisher nicht beantwortet.

In meinem Schreiben vom 30.3.2020 hatte ich Frau Apel angeboten, sich vom gereinigten Zustand meiner Heizanlagen persönlich zu überzeugen, sollte ihr die von mir vorgelegte illustrierte Dokumentation des Kehrergebnisses nicht ausreichend erscheinen. Diesbezüglich stelle ich allerdings fest, dass ich keine zusätzlichen Kosten für eine solche Kontrolle übernehmen kann, da meine gegenwärtige Finanzsituation dies nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 7. Juli 2020





Schreiben des Landrates vom 16.6.2020 und Email-Antwort vom 1.7.2020






Schreiben des Landrates zur DAB vom 15.5.2020 und Antwort des CID Institutes vom 2.6.2020





Landrat
Michael Köberle
Schiede 43
65549 Limburg


Ref.: Ihr Schreiben vom 15. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Köberle,

auf Grund überwiegender, berufsbedingter Abwesenheit habe ich Ihr Schreiben erst am 27. Mai erhalten und antworte deswegen verspätet erst jetzt.

Dabei muss ich allerdings zuerst meine Verwunderung und sogar meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie zwar als Dienstherr der Angestellten des Umweltamtes die Argumente Ihrer Mitarbeiter im Kreisumweltamt kritiklos übernommen haben, die von mir in mehreren Telefonaten und Schreiben vorgetragenen Sachargumente und Sachstände, die Grund für meine Widersprüche und schliesslich die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Hessischen Umweltministerium waren, aber ignoriert, übergangen und ebenso vollständig ausser acht gelassen haben.

Schon Ihre Ausgangsposition, es läge ein „rechtskräftiger“ Feuerstättenbescheid eines „Bezirksschornsteinfegermeisters“ vor, der die Kreisverwaltung zu ungeprüften und unsinnigen Massnahmen zwinge, ist absolut unhaltbar und zwar aus folgenden Gründen :

1.
In dem Feuerstättenbescheid von Dennis Knöpp vom August 2017 wird für mein Haus eine Zentral-Heizungsanlage beschrieben, die spätestens seit Mai 2018 nicht mehr in Betrieb ist. Grund für diese Änderung, die ich als Hausbesitzer und Hauseigentümer Ihrer Untergebenen, Frau Apel, mehrfach versucht habe, telefonisch und schriftlich zur Kenntnis zu bringen, ist eine durchdachte Sachbeschädigung Ihres Bezirksschornsteinfegers am Brenner meiner Zentralheizung durch unsachgemässes Verstellen einer Regelschraube während des Wartungstermines am 27.8.2017. In Folge der Manipulation, die Herr Knöpp unter dem Vorwand vornahm, er verfüge neben seiner Schornsteinfgegerausbildung auch über eine Zusatzausbildung als Heizungstechniker, fiel meine Zentralheizung nach mehrfacher Verkrustung und Überhitzung der Brennerdüse im Mai 2018 vollständig aus.

Ich heize mein Wohnhaus seither mit Elektroheizung !!!

Vermutlich wären Sie also der einzige Landrat eines Landkreises in Deutschland, der Zwangsmassnahmen seiner Untergebenen zur Immissionsschutzmessung und Heizungsanlagenreinigung für abgasfreie Elektroventilatoren und elektrische Wasserduchlauferhitzer decken und durchsetzen würde, wenn ich den Kontext Ihres Schreibens richtig interpretieren sollte.

2.
Meine Zentralheizung ist und bleibt solange abgeschaltet, bis ein fachkompetenter Mitarbeiter der Herstellerfirma des Brenners den Brenner überprüft und neueingestellt hat und zwar aus dem Grund, dass beim Einbau der Brennerdüse im August 2015 vom Techniker der Firma ELCO individuelle Änderungen an der Apparatur vorgenommen wurden, welche die Normdaten und Funktionsweise des Brenners individuell geändert haben. Das Anschalten des Brenners für eine Immissionmessung ist daher bis zu dessen Neueinstellung nicht mehr möglich. Eine zwangsweise Durchsetzung einer Immissionsmessung ist daher sinnlos und unbegründet.

3.
Nach eigenem Bekunden des Bezirksschornsteinfegermeisters findet eine Reinigung der beiden Zusatzfeuerungsanlagen „Offener Kamin“ und „Holzfeuerofen“ durch ihn nicht statt. Die Reinigung dieser beiden Anlagen obliege dem Hauseigentümer. Diese Situation existiert bereits seit 1990. Daher existieren in meinem Wohnhaus Spezialreingungsgeräte für Zentralheizungskammer und Rohre, Kamin und Ofen und dessen Abzugsanlagen und werden die jährlich notwendigen Reinigungen auch selbständig durchgeführt, da ansonsten die Heizanlagen nicht funktionieren würden.

Der Reinigungszustand von Schlot, Kamin, Ofen und Ofenrohren wurde mit Schreiben per Email an den Fachdienst Wasser, Boden, Immissionschutz des Kreisumweltamtes vom 26.3.2020 von mir schriftlich dokumentiert und durch Fotografien belegt.

Zusätzlich wurde Ihrem Amt von mir mitgeteilt, dass der Offene Kamin seit dem 28.12.2017 NICHT MEHR IN BETRIEB GENOMMEN WURDE !

4.
Prinzipiell müssen Sie davon ausgehen, dass ein Hauseigentümer ein höheres Interesse am reibungslosen Funktionieren und Reinigungszustand der Heizungsanlagen seines Wohnhauses hat, als ein Bezirksschornsteinfeger, für den die Gewinnmaximierung seines Unternehmens durch verordnungsprotegierte Betriebseinnahmen im Vordergrund des Interesses steht. Daher haben auch meine Angaben bezüglich Funktion, Änderung und Zustand meiner Heizungsanlagen einen höheren Stellenwert, als die Einlassungen eines Schornsteinfegers mit fragwürdiger Doppelqualifikation und dem merkwürdigen Eigeninteresse, sich per „Bescheid“ Zugang zu meinem Wohnhaus zu verschaffen um dort unsachgemäss herumzumanipulieren.


5.
Mit Schreiben vom 30.4.2020 hat Ihre Mitarbeiterin, Frau Apel, die angedrohte Massnahme zurückgenommen. Damit ist unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderungsmitteilungen auch der zu Grunde liegende Bescheid hinfällig bzw. ungültig. Der Versuch Ihrer Abteilung Forderungsmanagement, die Kosten für die zurückgezogene Massnahme durchzusetzen, ist demnach mehr als verwunderlich bzw. merkwürdig.


Im Übrigen sind die von mir vorgetragenen Argumente weitestgehend in der Korrespondenzdokumentation https://verwaltung-limburg.blogspot.com/ wiedergegeben.

Ich erwarte, dass die Angelegenheit damit bereingt ist.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich


Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster, 2. Juni 2020



Zugesandt per Email an m.koeberle@limburg-weilburg.de am 2.6.2020 um 7:36 a.m. von cid.institut.network@gmail.com












Antwort-Email der Abteilung Forderungsmanagement / Michael Krekel vom 12.5.2020 und Rückantwort vom 12.5.2020








Freitag, 3. April 2020

Mahnschreiben der Abt. Forderungsmanagement der Kreisverwaltung vom 30.4, Email-Rückfrage vom 5.5. und 1. Antwort vom 6.5.2020






  














Email an das Kreisumweltamt / Frau B. Apel vom 30. März 2020


Sehr geehrte Frau Apel,

da ich Ihre Mitteilung über die von mir geforderte Aufhebung ihres Bescheides vom 18.3.2020 und des darin von Ihnen vorgeschlagenen Termines am 31.3.2020 bis jetzt noch nicht erhalten habe, teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich einer kostenpflichtigen Kaminreinigung meiner Anlagen durch Dritte nicht zustimmen werde.

Ich reinige sowohl die Heizelemente als auch die Schlote eigenverantwortlich und selbständig in Eigenleistung und benutze dazu Spezialreinigungsgeräte die speziell zu diesem Zweck von den früheren Hauseigentümern gekauft und eingesetzt worden waren. Daher bin ich auch bestens über den Zustand der Heizanlagen meines Wohnhauses informiert und weiss, dass eine zusätzliche, parallele Reinigung durch besonderes Fachpersonal nicht notwendig und zudem unsinnig ist, denn die Schlote, Abzugsrohre und Brennkammern sind jetzt schon sauber. Daher würde ich eine solche sinnlose Doppelleistung auch nicht bezahlen.

Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist gegenwärtig auch ein Kontrollstart meiner Zentralheizung nicht möglich und wird von mir verboten, solange bis ein Techniker der Firma ELCO den vom Schornsteinfeger deregulierten Brenner wieder für andauernd störungsfrei eingestellt hat. Daher ist auch eine Immissionsmessung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Da ich aber alleine mein Wohnhaus bewohne und keine Zentralheizung für mich alleine benötige ist deren Wiederinbetriebnahme im Moment auch nicht vorgesehen.

Am 26.3.2020 hatte ich Ihnen eine Fotodokumentation über den gereinigten Zustand meiner Heizanlagen zugesandt. Ich bin bereit Ihnen weitere Bilddokus oder Erklärungen zuzusenden, damit Sie sich einen korrekten Gesamteindruck vermitteln können, wenn Sie mich per Email danach fragen. Sollte es Ihre zwingende, berufliche Verpflichtung sein, sich trotzdem persönlich vom intakten und sauberen Zustand meiner Heizanlagen zu überzeugen, dann gewähre ich Ihnen gerne Zutritt zu meinem Haus für einen Inspektionstermin, allerdings unter der Bedingung, dass mir dafür keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn die Arbeit habe ich bereits geleistet und die Kosten für die Reinigungsapparaturen auch bezahlt.

Ich bin ab heute, 30.3.2020 aus beruflichen Gründen für längere Zeit abwesend. Im übrigen ist das CID Institut seit 27.3.2020 wegen dringend notwendiger Renovierungs- und Dachreparaturarbeiten in Folge Wasserschäden in den Wohnräumen für unbestimmte Zeit geschlossen.

Mit freundlichen Grüssen
Dipl. Biol. Peter Zanger