Dienstag, 12. Mai 2020

4. August 2020 bescheid des Kreisumweltamtes und Widerspruch per Email am 11.8.2020

Kreisumweltamt

Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz

Amtsleitung

Herr Udo Lehmann

Gymnasiumstrasse 4

65589 Hadamar

Schreiben per Email zur Kenntnisnahme an : 

Mario Koschel, Bürgermeisteramt Weilmünster

Anwaltskanzlei


Ref.: Schreiben von Frau Birgit Apel 40.41(5)SchfG-2019-Z-119 vom 4.8.2020

erhalten per Postablage vor meiner Haustüre am 11.8.2020



Sehr geehrter Herr Lehmann,


gegen den Bescheid von Frau Apel lege ich hiermit Widerspruch ein.


Zu Grunde liegt nach meinen Ermittlungen folgender Sachverhalt :


Am 28.8.2017 manipulierte der Bezirksschornsteinfegermeister Denis Knöpp während eines Schornsteinfegertermines die Einstellung des Brenners meiner Zentralheizung derart, dass diese im Mai 2018 nach nur 40 Betriebsstagen ausfiel. Diese Manipulation erfolgte offensichtlich in der Absicht, die Heizanlagen meines Wohnhauses unbrauchbar und mein Wohnhaus in Wintermonaten unbewohnbar zu machen. Gleichzeitig kündigte er am 28.8.2017 an, mein parallel zur Ölheizung verwendeter gusseiserner Holzofen werde „in den nächsten Jahren kaputtgehen“ und müsse ersetzt werden.



Tatsächlich kam es im Zeitraum 25.8.2019 – 11.12.2019 zu mindestens einem Einbruch mit Nachschlüsseln in mein Wohnhaus. Dabei wurden im August 2019 Chemikalienflaschen im Keller des Hauses untersucht und umgestossen. Im Obergeschoss erfolgte eine gezielte Manipulation des gusseisernen Holzofens zwecks dessen Ausschaltung. Dabei wurde durch einen von oben geführten Schlag ein gusseisernes Verbindungsstück der oberen Russkammer zum Rauchabzugsrohr zertrümmert und so nach unten gedrückt, dass die Verschraubungen verbogen wurden und das Bauteil später beim Lösen der Haltemuttern zwecks Reparatur zerbrach. Da es sich bei dem Ofen um ein historisches Modell der Firma DeDietrich Niederbronn handelt, für den es heute bekannterweise keine Ersatzteile mehr gibt, erfolgte auch diese Manipulation offensichtlich sehr durchdacht und gezielt.


Zeitparallel entstanden am Bitumen-gedeckten Flachdach meines Wohnhauses vermutlich am 11.12.2019 an mehreren zuvor reparierten Stellen Undichtigkeiten, die auf eine absichtliche, gezielte Beschädigung hinweisen. In den Wintermonaten 2019/20 kam es in der Folge zu schweren Wassereinbrüchen in mehreren Räumen meines Wohnhauses. Ab 23.3.2020 deutete eine plötzliche starke Schaumbildung im sich auf dem Flachdach ansammelnden Regenwasser auf eine weitere, neuerliche Manipulation meines Hausdaches durch Ausbringung von Detergentien hin. Diese erfolgte vermutlich zu dem Zweck, das zuvor im Dezember 2019 beschädigte Dach, welches ich nur durch überproportionalen Arbeitseinsatz über die Wintermonate wasserfrei halten konnte, weiter zu beschädigen.


Im weiteren Zusammenhang wurde von mir im Juni 2020 registriert, dass offensichtlich im Rahmen eines weiteren Wohnungseinbruches mit Nachschlüsseln in mein Wohnhaus dort Strom abgezapft wurde und es so zum Verlust von ca. 100 kwh im Monat Juni kam. Nicht auszuschliessen ist, dass dabei auch die Verplombung meines Stromzählers manipuliert wurde.


Da in den von Frau Apel zeitparallel zu den Beschädigungen an und in meinem Wohnhaus seit Dezember 2019 verfassten Schreiben mehrfach von ihr gedroht wurde, sich mittels eines Schlüsseldienstes Zugang zu meinem Wohnhaus verschaffen zu wollen um dort „Arbeiten durchzuführen“ gehe ich davon aus, dass diese Mitarbeiterin des Kreisumweltamtes darüber informiert ist, dass mir unbekannte Personen, darunter vermutlich Herr Knöpp, während meiner regelmässigen berufsbedingten Abwesenheiten illegal mit Nachschlüsseln unter faulen Vorwänden in mein Haus eingedrungen sind und sich dort sowohl Kenntnis über meine Wohnsituation verschafft haben als auch um dort Sachschäden zu erzeugen.


Frau Apel teilte mir dazu persönlich in unserem ersten Telefonat mit „Sie sei mit Herrn Knöpp gut bekannt“.


Bezüglich des Zugangs mit Nachschlüsseln gehe ich weiterhin davon aus, dass dieser durch einen entfernten Verwandten mit Wohnsitz in Weilrod Emmershausen mit Namen Mark Zanger ermöglicht wurde, der ebenfalls mit Herrn Knöpp gut bekannt ist.


Von mir wird wegen des Gesamtzusammenhanges nach Abschluss meiner Ermittlungen Anzeige gegen die Beteiligten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gestellt werden.


Der Bescheid von Frau Apel entbehrt jeglicher Grundlage. Wie aus dem dargelegten hervorgeht, sind die nicht-elektrischen Heizanlagen durch absichtliche externe Manipulation und Sachbeschädigung seit Mai 2018 (Zentralheizung) und seit März 2020 (Holzofen) stillgelegt, wobei dem Ihnen unterstellten „Bezirksschornsteinfegermeister“ Denis Knöpp offensichtlich eine führende und planende Rolle bei diesen illegalen Vorgängen zukommt.




Die mir auf Grund dieser Einwirkungen entstandenen Kosten belaufen sich gegenwärtig auf rund 4.000,-- Euro. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen :


Neueinstellung der Zentralheizung ca. 200 Euro

Ersatzteilherstellung für Holzofen ca. 200 Euro

Kosten der Dachreparatur bisher ca. 3000 Euro

Kosten der Innenraumsanierung ca. 500 Euro

Kosten des Stromverlustes ca. 40 Euro

Kosten der Umstellung auf Elektroheizung ca. 60 Euro


Da Ihnen bekannt ist, dass mein Wohnhaus nicht mehr konventionell mit Öl- oder Holfzeuerung beheizt wird sondern mit Elektrizität, sind Inhalt und Diktion des Bescheides von Frau Apel sinnwidrig und böswillig. In mit Elektrizität beheizten Wohnhäusern werden keine schornsteinfegerischen Tätigkeiten zwangsweise durchgesetzt. Als Komplizin von Herrn Knöpp ist der von Frau Apel verfasste Bescheidstext also offensichtlich dazu angelegt, die illegalen und terroristischen Aktivitäten der ihr untergeordneten Schornsteinfeger-Gruppierung gegen mein Wohnhaus zu decken und deren Taten zu verschleiern.


Zu dem von Frau Apel angesetzten Termin bin ich zudem aus beruflichen Gründen abwesend.


Herr Knöpp hat in meinem Wohnhaus Hausverbot.


Sollten Mitarbeiter Ihres Amtes das hier bemängelte Vorgehen zukünftig nicht einstellen, reiche ich gerichtliche Klage gegen das Kreisumweltamt Limburg ein.


Der Zustand meiner Heizanlagen und Schornstein wurde Ihnen von mir in der illustrierten Dokumentation https://verwaltung-limburg.blogspot.com/ zur Kenntnis gebracht.


Meine Schadensersatzforderung ist Ihnen bekannt.




Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger

Weilmünster, 11. August 2020











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