Dienstag, 12. Mai 2020

Schreiben des Kreisumweltamtes vom 24. Juni 2020 und Antwortschreiben vom 7.7.2020












Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar


Ref.: Ihr Schreiben vom 24.6.2020 Az.: 40.41 (5) SchG-2019-Z-119

Sehr geehrte Frau Apel, sehr geehrter Herr Maskus,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben an Herrn Köberle vom 1.7.2020 teile ich Ihnen mit, dass der Bezirksschornsteinfegermeister Dennis Knöpp trotz schriftlicher Aufforderung mir gegenüber bisher keine Erklärung zur Übernahme der Kosten für die Neueinstellung der von ihm bei seinem letzten Einsatz in meinem Wohnhaus im August 2017 de-regulierten Einstellung des Zentralheizungsbrenners abgegeben hat. Mein diesbezügliches Schreiben vom 23.3.2020 beantwortete Herr Knöpp nicht.

Auf Grund meiner derzeitigen Finanzsituation kann ich die Kosten für die Anforderung eines Technikers der Firma ELCO selbst nicht tragen.

Desweiteren bitte ich Sie um die Erklärung, WARUM die bereits von mir durchgeführten Reinigungsarbeiten an meinen Feuerungsanlagen „von Ihnen nicht anerkannt“ werden können sollten. Eine Erweiterung der diesbezügliche Dokumentation vom 26.3.2020 über den gereinigten Zustand unter Einbezug des Holzofens und des Offenen Kamines sende ich Ihnen heute erneut im Anhang an diese Email zu. Aus den Illustrationen geht klar hervor, dass an den beiden Anlagen keine Schornsteinfegerarbeiten mehr durchzuführen sind.


Von mir wird beim Regierungspräsidium Giessen eine Sondergenehmigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Reinigung der Heizanlagen meines Wohnhauses beantragt. Diese umfasst die Regelung, dass eine illustrierte Dokumentation des Kehrergebnisses und des Reinigungszustandes in der vorgelegten Form ausreichend ist und zur Vorlage bei der Kontrollbehörde des Schornsteinfegers verwendet werden kann.

Der Antrag erfolgt aus Kostengründen, insbesondere wegen der mehrfach überhöhten Kostenforderungen des Schornsteinfegerbetriebes, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Zeitaufwand der durchgeführten Kontroll- und Reinigungsarbeiten stehen, welcher in meinem Wohnhaus maximal 15 Minuten beträgt.

Auf Grund meiner überwiegenden, berufsbedingten Tätigkeit ausserhalb Weilmünsters ist die Vereinbarung eines Termines zur Kontrolle des Zustandes meiner Heizanlagen im von Ihnen gesetzten Zeitrahmen (13. Juli) derzeit nicht möglich und auch nicht notwendig, da der Holzofen frühestens im November 2020 wieder in Betrieb genommen wird.

Desweiteren ist zuvor zu klären, wie hoch die Kosten für eine solche Kontrollvisitation wären. Die von Ihnen bisher angesetzten 150 Euro sind in diesem Zusammenhang unakzeptabel überhöht, da die Anlagen bereits komplett gereinigt und keine Kehrarbeiten an Schloten, Öfen und Kamin mehr durchzuführen sind. Ich halte in diesem Zusammenhang einen maximalen Kostensatz in Höhe von 15 Euro für die Kontrollabnahme gereinigter Heizgeräte für akzeptabel.

Von mir werden zur Zeit alternative Schornsteinfegerbetriebe zur Einholung vergleichender Kostenvoranschläge für Kontrollabnahmen gereinigter Anlagen kontaktiert. Meine Anfragen wurden bisher nicht beantwortet.

In meinem Schreiben vom 30.3.2020 hatte ich Frau Apel angeboten, sich vom gereinigten Zustand meiner Heizanlagen persönlich zu überzeugen, sollte ihr die von mir vorgelegte illustrierte Dokumentation des Kehrergebnisses nicht ausreichend erscheinen. Diesbezüglich stelle ich allerdings fest, dass ich keine zusätzlichen Kosten für eine solche Kontrolle übernehmen kann, da meine gegenwärtige Finanzsituation dies nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 7. Juli 2020





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen