Kreisumweltamt
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Gymnasiumstrasse
4
65589
Hadamar
Ref.:
Ihr Schreiben vom 24.6.2020 Az.: 40.41 (5) SchG-2019-Z-119
Sehr
geehrte Frau Apel, sehr geehrter Herr Maskus,
unter
Bezugnahme auf mein Schreiben an Herrn Köberle vom 1.7.2020 teile
ich Ihnen mit, dass der Bezirksschornsteinfegermeister Dennis Knöpp
trotz schriftlicher Aufforderung mir gegenüber bisher keine
Erklärung zur Übernahme der Kosten für die Neueinstellung der von
ihm bei seinem letzten Einsatz in meinem Wohnhaus im August 2017
de-regulierten Einstellung des Zentralheizungsbrenners abgegeben hat.
Mein diesbezügliches Schreiben vom 23.3.2020 beantwortete Herr Knöpp
nicht.
Auf
Grund meiner derzeitigen Finanzsituation kann ich die Kosten für die
Anforderung eines Technikers der Firma ELCO selbst nicht tragen.
Desweiteren
bitte ich Sie um die Erklärung, WARUM die bereits von mir
durchgeführten Reinigungsarbeiten an meinen Feuerungsanlagen „von
Ihnen nicht anerkannt“ werden können sollten. Eine Erweiterung der
diesbezügliche Dokumentation vom 26.3.2020 über den gereinigten
Zustand unter Einbezug des Holzofens und des Offenen Kamines sende
ich Ihnen heute erneut im Anhang an diese Email zu. Aus den
Illustrationen geht klar hervor, dass an den beiden Anlagen keine
Schornsteinfegerarbeiten mehr durchzuführen sind.
Von
mir wird beim Regierungspräsidium Giessen eine Sondergenehmigung zur
selbständigen und eigenverantwortlichen Reinigung der Heizanlagen
meines Wohnhauses beantragt. Diese umfasst die Regelung, dass eine
illustrierte Dokumentation des Kehrergebnisses und des
Reinigungszustandes in der vorgelegten Form ausreichend ist und zur
Vorlage bei der Kontrollbehörde des Schornsteinfegers verwendet
werden kann.
Der
Antrag erfolgt aus Kostengründen, insbesondere wegen der mehrfach
überhöhten Kostenforderungen des Schornsteinfegerbetriebes, die in
keinem Verhältnis zum tatsächlichen Zeitaufwand der durchgeführten
Kontroll- und Reinigungsarbeiten stehen, welcher in meinem Wohnhaus
maximal 15 Minuten beträgt.
Auf
Grund meiner überwiegenden, berufsbedingten Tätigkeit ausserhalb
Weilmünsters ist die Vereinbarung eines Termines zur Kontrolle des
Zustandes meiner Heizanlagen im von Ihnen gesetzten Zeitrahmen (13.
Juli) derzeit nicht möglich und auch nicht notwendig, da der
Holzofen frühestens im November 2020 wieder in Betrieb genommen
wird.
Desweiteren
ist zuvor zu klären, wie hoch die Kosten für eine solche
Kontrollvisitation wären. Die von Ihnen bisher angesetzten 150
Euro sind in diesem Zusammenhang unakzeptabel überhöht, da die
Anlagen bereits komplett gereinigt und keine Kehrarbeiten an
Schloten, Öfen und Kamin mehr durchzuführen sind. Ich halte in
diesem Zusammenhang einen maximalen Kostensatz in Höhe von 15 Euro
für die Kontrollabnahme gereinigter Heizgeräte für akzeptabel.
Von
mir werden zur Zeit alternative Schornsteinfegerbetriebe zur
Einholung vergleichender Kostenvoranschläge für Kontrollabnahmen
gereinigter Anlagen kontaktiert. Meine Anfragen wurden bisher nicht
beantwortet.
In
meinem Schreiben vom 30.3.2020 hatte ich Frau Apel angeboten, sich
vom gereinigten Zustand meiner Heizanlagen persönlich zu überzeugen,
sollte ihr die von mir vorgelegte illustrierte Dokumentation des
Kehrergebnisses nicht ausreichend erscheinen. Diesbezüglich stelle
ich allerdings fest, dass ich keine zusätzlichen Kosten für eine
solche Kontrolle übernehmen kann, da meine gegenwärtige
Finanzsituation dies nicht erlaubt.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Weilmünster,
7. Juli 2020
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