Sonntag, 29. März 2020

Email des Kreisumweltamtes Limburg - Hadamar / Frau B. Apel vom 30. März 2020 9.45 a.m.



Schreiben an das Hesssiche Umweltministerium Wiesbaden vom 27.3.2020 15.26 Email

Hessisches Ministerium für Umwelt

und Verbraucherschutz

Dr. Schweighart

Mainzer Strasse 80

65189 WIESBADEN





Ref.: Unser Telefonat vom 25.3.2020



Sehr geehrter Herr Dr. Schweighart,



unter Bezugnahme auf unser Telefongespräch bezüglich einer akuten Auseinandersetzung mit dem Kreisumweltamt in Limburg-Hadamar bitte ich Sie um Unterstützung in einem besonders schweren Fall kontinuierlicher und systematischer Dienstvergehen von Verwaltungsmitarbeitern im Landkreis Limburg-Weilburg seit 2010.



Begonnen hatten die Auseinandersetzung im Jahre 2010 im Zusammenhang mit der Erfüllung von Auflagen bezüglich des Öltankes in meinem Wohnhaus. Der diesbezügliche Forderungskatalog des Umweltamtes beinhaltete damals den „Einbau eines Überdruckventiles in den Tank“ obwohl dieser über ein eingebautes Entlüftungsrohr verfügt. Meine Weigerung, dieser offensichtlich schwachsinnigen und provokanten Forderung nachzukommen, hatte damals Drohungen von deswegen telefonisch kontaktierten Mitarbeitern des Amtes zur Folge.







Im Jahre 2011 kam es in der Folge zu drastisch überhöhten Forderungen für Trinkwassergebühren ( 1700 Euro für 40 cbm/Jahr ) von Seiten der Weilmünsterer Gemeindeverwaltungsangestellten Karin Schönbach beziehungsweise der Parallelforderung nach ersatzweisem, unturnusgemässem Austausch der Wasseruhr in meinem Wohnhaus, das ich zum damaligen Zeitpunkt zusammen mit meiner Mutter bewohnte. Diese Auseinandersetzung eskalierte im Jahre 2012 nach Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens durch diese Gemeindeverwaltungsangestellte beim Kreisausschuss Limburg zur Durchsetzung ihrer Forderung. In Folge dieses Zwangsvollstreckungsantrages, der ordnungsgemäss nach Erfüllung der Forderung nach Austausch der Wasseruhr im Mai 2012 hätte von Frau Schönbach zurückgezogen werden müssen, kam es am 5./6.11.2012 zu einem Einsatz eines uniformierten Kommandos bestehend aus zivilen Ortsansässigen in Polizeiuniform, mittels welchem unter Verstoss gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Nachtstunden meine Mutter, Frau Rosemarie Zanger, in leicht erkranktem Zustand nach Mitternacht aus meinem Wohnhaus unter Zwang und gefesselt abtransportiert wurde und durch eine anschliessende operative Behandlung in der Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt Niederrad gewaltsam zu Tode gebracht wurde.




Am 27.8.2017 kam es zur Sachbeschädigung des Brenners meiner Zentralheizung durch den ortsansässigen Bezirksschornsteinfeger Denis Knöpp durch Deregulation der CO2-Einstellungen, was Betriebsstörungen der Heizung nach nur 30 Betriebstagen bis 1. März 2018 und die Notabschaltung der Heizung nach weiteren 7 Betriebstagen am 21.5.2018 zur Folge hatte. Detailliertere Daten zu diesem Vorgang entnehmen Sie bitte dem angefügten Schriftverkehr mit dem Kreisumweltamt.





Meinerseits präsentierte ich in der Folge Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kreisumweltamt als Aufsichtbehörde von Denis Knöpp und beantragte eine Änderung der Kehrverordnungen und schornsteinfegerbezogenen Verwaltungsvorschriften sowie das Recht, meine Heizungsanlagen und Schlote zukünftig eigenständig und selbstverantwortlich zu reinigen u.a. beim Bundesumweltministerium.



Ab 21. Mai 2018 erfolgte zudem die Umstellung der Wärme-Erzeugung in meinem Wohnhaus auf Elektroheizung.



Am 13. November 2019 präsentierte sich erstmals die Angestellte des Kreisumweltamtes, Frau Birgit Apel, mit der Forderung, trotz in meinem Haus eingesetzter Elektroheizung von ihr aufgestellte Vorgaben der Kehrverordnung und Immissionsschutzmessung kostenpflichtig zu erfüllen. Ich wies ihre Forderung unter anderem aus dem Grund zurück, dass an einer abgestellten und bis zur Reparatur stillliegenden Zentralheizung keine Immissionsmessungen möglich sind und erneuerte meine Forderung auf Übernahme der Heizungsneueinstellungskosten durch die Firma ELCO durch das Kreisumweltamt.



Am 11. Dezember 2019 kam es zur aktiven Beschädigung von mehreren Sektoren des mit Bitumen-Dachpappe gedeckten Flachdaches meines Wohnhauses, wobei 2 Bahnen direkt neben dem Schornstein offensichtlich mit einer Bitumen-zersetzenden Substanz begossen worden waren. Obwohl das Dach meines Hauses zwischen 2012 und 2019 vollständig mit 2 Lagen neuer Bitumen-Schweissbahn überzogen und so komplett abgedichtet worden war, kam es zwischen Dezember 2019 und März 2020 zu Wassereinbrüchen in 4 Wohnräume mit der Folge von schweren Nässeschäden an den Zimmerdecken. Die notwendige Dachsanierung wird vermutlich 3000-5000 Euro kosten und muss dieses Jahr noch durchgeführt werden.



Mit Schreiben vom 18. März 2020 trat Frau Birgit Apel erneut schriftlich auf und erneuerte ihre Forderung nach Durchführung von Fegearbeiten und Immissionschutzmessungen an der seit 2 Jahren abgeschalteten Heizungsanlage. Für den Fall meiner Weigerung drohte die Kreisverwaltungsangestellte, dass sie ab 31. März 2020 zusammen mit Herrn Knöpp ansonsten dann gewaltsam in mein Wohnhaus eindringen wolle und dort die in ihren Augen notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen würde.



Diesen unerhörten Vorgang beantwortet ich mit einer Strafanzeige wegen „räuberischer Erpressung“ bei der Polizei Weilburg gegen Frau Apel. In mehreren Schreiben versuchte ich zeitgleich auf dem Wege der vernünftigen Argumentation das Umweltamt Limburg bzw. Frau Apel um Einlenken in der Angelegenheit bzw. Aufhebung des Bescheides zu bewegen. Ich füge dieser Email Kopien dieses Schriftverkehrs an.



Zwischen dem 16.3. und 22.3. wurde zudem auf dem Flachdach meines Hauses offensichtlich eine im Residual-Regenwasser schaumbildende Substanz unbekannter Natur ausgebracht. Heute wurden dann von mir 1,5 Liter Proben des kontaminerten Regenwassers mit Begleitschreiben an das Labor des Umweltamtes Limburg-Hadamar gesandt, mit der Bitte, zu untersuchen, ob die Flüssigkeit agressive Substanzen beinhaltet, die Bitumen angreifen.



Da Sie mir gegenüber am Telefon bereits darauf hinwiesen, Sie seinen nicht der exakt richtige Ansprechpartner in der Angelegenheit, bitte ich Sie somit hiermit um Weiterleitung meiner Dienstaufsichtbeschwerde an die richtige Stelle in Ihrem Ministerium, wofür ich Ihnen im Voraus freundlich danke.



Mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger

Institutsleiter

Weilmünster, 27. März 2020





Schreiben an das Kreisumweltamt Hadamar, Frau B. Apel, vom 26.3.2020


Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau Birgit Apel
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar

Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017

Sehr geehrte Frau Apel

ich habe Ihre Email vom 24.3.2020 6.44 gelesen und zur Kenntnis genommen. Zuvor hatte ich Ihnen in einer Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid unmissverständlich erklärt, dass ich meine Heizungsanlage am 21. Mai 2018 nach Sachbeschädigung durch Herrn Knöpp am 28. August 2017 (9 Monate zuvor) ausser Betrieb nehmen musste, da sich die Heizung wegen einer wiederholt auftretenden Störung infolge Brenner-Disregulation notabschaltete. Seither, also seit nunmehr 22 Monaten, heize ich mein Wohnhaus mit Elektrizitäts-Wärme-Erzeugung. Leider haben Sie offensichtlich bedauernswerterweise den Sinn und Kontext meiner Erklärungen nicht verstanden, da Sie auf einer Durchsetzung Ihrer merkwürdigen Forderung bestehen wollen und sich dabei am Text einer offensichtlich fehlerhaften bzw. unvollständigen und juristisch nicht haltbaren Verordnung orientierten. In Ihrem Bescheid vom 18.3.2020 schreiben Sie mir, dass Sie die Emissionsmessung am Heizkessel kostenpflichtig durchführen lassen wollen und im Falle meiner Weigerung, dies zuzulassen, drohen Sie mir mit dem Aufbrechen meines Wohnhauses und dem Eindringen in meine privaten Wohnräume.

An meiner Zentralheizung können aber im Moment wegen der Sachbeschädigung durch Deregulation durch Ihren Mitarbeiter bzw. Untergeordneten, Herrn Knöpp, erstens gar keine sinnvollen Abgasmessungen durchgeführt werden, da die Heizung zwar gereinigt ist, sich der Brenner aber noch in dereguliertem Zustand befindet und zuerst eine neue Grundeinstellung durch einen Techniker der Herstellerfirma ELCO vorgenommen werden müsste. Um dieser fachgerechte Neueinstellung durchführen zu können, müssen aber zuerst Sie oder Herr Knöpp mir gegenüber eine Erklärung zur Übernahme der Neueinstellungskosten abgeben. Zweitens würde die falsch erzwungene Immissionschutzmessung zwar höchstwahrscheinlich das Ergebnis bringen, dass die Heizung eine kurzen Moment lang einwandfrei funktioniert hat, wegen der andauernden Fehleinstellung sich allerding nach wenigen Betriebstagen bzw. Stunden erneut durch Verschluss des Brennertubus abschaltet.

Zudem existiert das Risiko, dass an dem empfindlichen Heizöl-Einspritzkopf durch einen verfrühten Neustart weitere Schäden entwickeln könnten, und zwar aus folgendem Grund : Wie ich Ihnen erklärte, schaltete sich der Brenner am 21.5.2018 ab, nachdem sich eine, den Brennertubus vollständig verschliessende, kristalline Aschekruste gebildet hatte. Da die Heizflamme sich somit nur innerhalb des Tubus entwickeln konnte, stieg die Temperatur nahe des Feinzerstäuberkopfes der Düse, der von Kunsstoffteilen ummantelt ist, extrem stark an. Ohne vorherige Demontage des Brenners und Kontrolle der Düse ist ein Neustart somit zu gefährlich und riskant, denn das Störungsbild könnte sich so weiterentwickeln, was vermutlich höhere Reparaturkosten zur Folge hätte.

Weder Sie noch Herr Hennss sind aber ausgebildete Heizungstechniker. Ebenso ist Herr Knöpp kein ausgebildeter Heizungstechniker, auch wenn er versucht hatte, mir am 28.8.2017 vorzugaukeln, er habe eine solche Zusatzausbildung absolviert. Zudem wurde beim letzten Wartungstermin durch Firma ELCO am 1.10.2014 von Herrn V. Müller die serienmässig eingebaute SUNTEC Einspritzpumpe des Brenners durch ein Austauschprodukt einer anderen Marke ersetzt sowie eine Landis & Staefa Düesenstange installiert, an welcher beim Einbau individuelle Änderungen vorgenommen wurden. Somit kann meine Heizung gegenwärtig nur durch den Techniker persönlich gewartet werden, der den Umbau vorgenommen hat.

Ich bitte Sie also nochmals höflichst zuerst darum, mir gegenüber zu erklären,
  • dass Ihr Amt bzw. Herr Knöpp die Kosten für die Anfahrt eines kompetenten Technikers der Firma ELCO und die Neueinstellung des Brenners meiner Heizung nach Vorlage der Rechnung übernehmen werden,
  • dass Sie den von Ihnen verfassten Bescheid vom 18. März 2020 aufheben, bzw.
  • dass Sie Ihre Drohung, mein Haus aufzubrechen und illegal in meine Wohnräume eindringen zu wollen, sofort zurücknehmen, und
  • dass Sie Ihre ungerechtfertigte Kostendrohung zurückziehen, da wegen des Betriebes einer Elektroheizung in meinem Wohnhaus weder eine sinnvolle Veranlassung zu Immissionsmessungen noch zu Kaminfegearbeiten besteht.

Inventierte Verwaltungskostenforderungen, die logisch unbegründet sind und unter erfundenen Vorwänden von Verwaltungsmitarbeitern bei erhobenen Drohungen bezüglich der Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen versucht werden, entsprechen dem Straftatbestand der „Räuberischen Erpressung“.

Die fachunkundige Manipulation einer Zentralheizung mit Folge derer Abschaltung durch einen amtlich beauftragten Schornsteinfeger entspricht dem Straftatbestand der „Sachbeschädigung“.

Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl das Berühren meiner Zentralheizung trotz zuvor sachlich begründetem Verbot meinerseits als auch insbesondere das erneute, wiederholte illegale Aufbrechen meines Wohnhauses durch Kreisverwaltungsmitarbeiter nach dem 5./6.11.2012 diesesmal mit absoluter Sicherheit zumindestens strafrechtliche Konsequenzen für Sie und Ihre „Kollegen“ haben wird.

Ich stelle heute Antrag auf sofortige Aussetzung der Wirksamkeit der Kehrverordnung, des Schornsteinfegergesetzes sowie der Teile des Immissionsschutzgesetzes und Verwaltungskosten-Verordnungen, die im Zusammenhang mit schornsteinfegerischen Dienstleistungen und mit der übertriebenen Höhe von Geldforderungen von Bezirks-Schornsteinfegermeistern bezüglich der Fegearbeiten und Bescheidserstellungen stehen.

Von Verwaltungsseite ist in der Angelegenheit eine Änderung des Schornsteinfegergesetzes, des Immisionsschutzgesetzes, der Kehrverordnung und der Gebührenverordnung einzuleiten. Zukünftig muss der Verordnungstext beinhalten :

  • Dass an still-liegenden Heizungsganlagen keine Immissionsmessungen und Kaminkehrarbeiten durchgeführt werden können und auch keine jährlichen Kosten dafür entstehen,

  • Dass die Reinigungsintervalle für Schornsteinfegereinsätze der tatsächlichen Nutzungsintensität von Zentralheizungen angepasst werden, so dass für Zentralheizungen, die nur minimale Laufzeiten von 1-2 Monaten pro Jahr haben, die Abstände für Schornsteinreinigungen und Immissionsmessungen auf 5 Jahre ausgedehnt werden,

  • Dass für Hauseigentümer von Bungalows, die mit eigenem Kehrgerät die Schlote ihres Wohnhauses selbständig und eigenverantwortlich und risikofrei reinigen, ein Befreiungsbescheid von Schornsteinfegerischen Dienstleistungen und Gebühren erstellt wird,

  • Dass die Kostensätze für Schornsteinfegerische Dienstleistungen der normalen Lebensrealität angepasst werden, so dass bei minimalem Zeitaufwand für Schlotfegearbeiten beispielsweise an Bungalows (max. 15 Minuten / 80 Euro) nicht Stundensätze von 320 Euro verlangt werden können.

  • Dass Feuerstättenbescheide für private und von ihren Eigentümern selbst bewohnte Wohnhäuser, deren Heizungsanlage über Jahrzehnte unverändert störungsfrei funktioniert, nur einmal bei Hauseinrichtung oder dann erneut nur nach wichtigen Umbauten erstellt werden und nicht periodisch in Jahres- oder 2-Jahres-Rhythmus, so dass die dafür entstehenden Kosten im gesellschaftlich akzeptablen Rahmen bleiben,

  • Dass Feuerstättenbescheide sich auf die tabellarische Auflistung der im Wohnhaus befindlichen Heizungsanlagen auf einer Din-A-4 Seite schwarz-weiss bedrucktem Papier beschränken und nicht aus dutzenden von Seiten mit Farbdruckern bedruckten Werken, die für einen Hauseigentümer absolut sinnlos und wertlos sind, da ihm die seit Jahrzehnten in seinem Wohnhaus eingebauten Heizgeräte selbst bekannt sind, so dass dadurch Kosten für die Bescheids-Erstellung reduziert werden und Papier und Druckfarbverschwendung eingeschränkt wird.

  • Dass Schornsteinfgeger und Umweltamtsmitarbeiter dazu angeleitet werden, gegenüber privaten Wohnhauseigentümern sachlich zu argumentieren, die Konstruktion von Katastrophenszenarien ( subtile Feuer-Gefahr-Drohungen, „Brandstätten“-Besichtigungen, … ) zu unterlassen, Distanz und Respekt gegenüber den Gebührenzahlern zu bewahren, die ihre Verwaltungseinheiten und Privatunternehmungen finanzieren und sich nicht in private Angelegenheiten wie beispielsweise die Frage, wie oft in Begleitung von Frauen-Besuch ein Kaminfeuer angezündet werden dürfe, arrogant einzumischen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 26. März 2020






Bild-Dokumentation über den Zustand der Heizungsanlagen und die Durchführung von Reinigungsarbeiten im CID Institutsgebäude 26.3.2020


Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar


Dokumentation : Zustand der Heizungsanlagen Nassauer Strasse 23 a

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend dokumentiere ich Ihnen den aktuellen Zustand meiner Heizanlagen sowie das Ergebnis der selbständig und eigenverantwortlich durchgeführten Reinigungs- und Kaminfegearbeiten.

Kaminreinigung :

Durchgeführt am 23.3.2020
Gereinigt wurden 3 Schlote,
Schlot 1 & 3 je 5 Kehrbesen-Passagen,
Schlot 2 - 10 Kehrbesen-Passagen (Dokumentation : Video Twitter / 1 Passage)

Stilliegend seit 20.5.1018 Zentralheizungsschlot (Schlot 1).
Ergebnis der Russentnahme : Es befand sich kein Russ im Schlot.
Entnommen wurde ½ Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb
Foto

Schlot des Holzofens (Schlot 2)
Ergebnis der Russentnahme : Minimale Russausbürstung nach 10 Kehrbesenpasssgen (ca. 10-15 Gramm)
Entnommen wurde ¼ Kehrschaufel Material bestehend aus Blättern, Nadel, Schamottabrieb, Kieselsteinchen und etwa 10 % Russanteil
Foto

Schlot des Offenen Kamines (Schlot 3)
Stilliegend seit 28.12.2017
Entnommen wurde 1/8 Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb
Foto


Ofenrohre des Holzofens
Die Ofenrohrreinigung erfolgte am 22.2.2020.
Der Russ des Holzofens setzt sich zu 99 % im vorgelagerten Ofenrohr ab, bevor der abziehende Ofenqualm in den Hauskamin gelangt. Daher ist im Schlot des Schornsteines praktisch kein Russ zu finden.
Fotos

Zentralheizung
Die Zentralheizungsreinigung erfolgte am 23.3.2020

1 Zustand des Brennertubus :
Nach einer ersten, partiellen Reinigung des Tubus nach Notabschaltung im Mai 2018 waren noch Teile der den Tubus vollständig verschliessenden kristallinen Russkruste vorhanden und wurden entfernt

mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 26. März 2020

Schreiben an Schornsteinfeger Denis Knöpp, Weilmünster Laubuseschbach vom 23.3.2020


Schornsteinfegerbetrieb
Denis Knöpp
Emmershäuser Weg 14 a
35789 Weilmünster

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weise ich Sie präventiv darauf hin, dass es Mitarbeitern Ihres Unternehmens auch weiterhin untersagt ist, mein Grundstück und Wohnhaus Nassauer Strasse 23 a in Weilmünster zu betreten, nachdem am 28.8.2017 einer Ihrer Angestellten, der sich als „Schornsteinfeger Denis Knöpp“ ausgab, durch unsachgemässe Manipulationen an der Einstellung des ELCO-Brenners meine Heizungsanlage so beschädigte, dass ich sie seit Mai 2018 nicht mehr einsetzen kann bzw. diese seither vorübergehend stillegen musste. In diesem Zusammenhang besteht meinerseits eine Schadensersatzforderung gegen Sie bzw. Ihren Betrieb bzw. Ihre Aufsichtsbehörde in Hadamar.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir eine Erklärung zur Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Technikers der Firma ELCO zur Reparatur der am 27.8.2017 duch Verdrehen der CO2 Regulation entregelten Heizungsganlage zuzusenden. Ich schätze, dass die Kosten für Neu-Einstellung inclusive Anfahrt zwischen 60 und 200 Euro liegen können. Nach Ausführung der Reparatur werde ich Ihnen die Rechnung der Firma ELCO dann zusenden.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass meine Zentralheizung aus den genannten und von Ihnen verschuldeten Gründen seit Mai 2018 stilliegt, da sich jeweils nach wenigen Betriebsstunden eine den Tubus der Brenndüse vollständig verschliessende Russkruste gebildet hatte, die zur Notabschaltung der Zentralheizung führte.

In einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017 teile ich dem Kreisumweltamt heute mit, dass ich die Beheizung meines Wohnhauses seit dem 15. Mai 2018 auf Elektroheizung umgestellt habe. Es besteht daher derzeit kein Grund mehr für Schornsteinfeger-Reinigungsarbeiten oder Immissionschutzmessungen.

Desweiteren teile ich mit, dass ich die Reinigung des Offenen Kamines jeweils am Tag nach dem Betrieb selbständig durchführe. Der Kamin ist seit 28. Dezember 2017 ausser Betrieb.

Desweiteren teile ich mit, dass ich die Reinigung des Holzofens jeweils 1 mal am Tag des Betriebes selbsständig durchführe. Die Ofenrohre des Holzofens werden je nach Betriebsdauer alle 8 – 12 Wochen von mir ausgebaut und gereinigt. Die letzte Generalreinigung des Ofens erfolgte am 22.2.2020.

Desweiteren teile ich mit, dass ich für die Reinigung der 3 Schlote des Hauskamines ein privates Kehrgerät gekauft habe, mittels welchem ich den Schornstein meines Hauses eigenständig und eigenverantwortlich reinige. Die letzten Kaminreinigungen fanden im August 2019 und heute am 23.3.2020 statt. Weitere Daten dazu enthält die Änderungsmitteilung. Für Ihre Dienstleistungen besteht in meinem Wohnhaus somit für die Zukunft kein Bedarf mehr.

Ich verbiete Ihnen hiermit, sich an einem von Frau B. Apel vom Umweltamt in Hadamar angekündigten und nicht von mir autorisierten rechtswidrigen Betreten meines Wohnhauses zu beteiligen, da dieser Vorgang strafrechtliche Konsequenzen haben wird.

Mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster, 23. März 2020






Email der Kreisumweltamtes Limburg-Hadamar, Frau B. Apel, vom 24.3.2020 6.44 a.m.



Schreiben an das Kreisumweltamt Limburg-Weilburg, Frau B. Apel, vom 22. März 2020 - Änderungsmitteilung Feuerstättenbescheid

Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau B. Apel
Schiede 43
65549 Limburg

Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt Nr.: 10-042-23a Nassauer Strasse 23 a, 35789 Weilmünster
    1. (5)SchfG-2019-Z-119

Sehr gehrte Frau Apel

Ihnen ist die Zusammensetzung der Heizungsanlagen meines Wohnhauses anhand des Feuerstättenbescheides vom 28.8.2017 bekannt. Die kostenpflichtige Erstellung eines neuen weiteren Feuerstättenbescheides ist daher unnötig.

In einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid setzte ich Sie heute über die seither vorgenommenen Änderungen an meiner Heizunsganlage im Detail in Kenntnis. Daraus geht hervor, dass gegenwärtig keine Schornsteinfegerarbeiten an oder in meinem Wohnhaus durchzuführen sind. Daher beantrage ich hiermit für mein Wohnhaus einen Befreiungsbescheid von schornsteinfegerischen Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren.


Für die Reparatur des von Schornsteinfeger Denis Knöpp am 28.8.2017 beschädigten Brenners meiner Zentralheizung verlange ich eine Kostenübernahme-Erklärung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtbehörde des Schornsteinfegers. Dieser hat seither in meinem Wohnhaus Hausverbot und ich untersage ihm auch für die Zukunft das Betreten meines Grundstückes und das Berühren meines Wohnhauses. Die Reparatur bzw. Neueinstellung des Brenners durch einen Techniker der Firma ELCO wird inclusive Anfahrt vermutlich zwischen 60 und 200 Euro kosten.

Nach der Wiederinbetriebnahme meiner Heizung zu seinem späteren Zeitpunkt setze ich mich mit dem Umweltamt des Landkreises in Verbindung um die Modalitäten der weiteren Immissionsschutzmessungen an meiner Zentralheizung zu vereinbaren.

Ich weise Sie erneut darauf hin, dass ich zwar Ihnen erlaube, die Heizungsanlagen meines Wohnhauses persönlich zu besichtigen, wenn denn dazu wichtige Gründe vorliegen sollten, doch keinesfalls das Betreten meines Wohnhauses durch Herrn Denis Knöpp dulden oder tolerieren werde.

Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster, 22. März 2020






Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Schiede 43
65549 Limburg


Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt Nr.: 10-042-23a
Nassauer Strasse 23 a, 35789 Weilmünster


Angaben zum Gebäude

Das Wohnhaus Nassauer Strasse 23a ist ein Einfamilienhaus. Das 1969 erbaute zweigeschossige Gebäude befindet sich in Privateigentum. Alleiniger grundbuchamtlich eingetragener Eigentümer ist seit 1995 bzw. 1998 Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger. Der Eigentümer bewohnt das Wohnhaus zusammen mit seiner Familie bestehend aus insgesamt 3 Personen. Wegen der beruflich bedingten ganzjährigen Vollzeit-Abwesenheit der beiden mitwohnenden Familienangehörigen wird das Wohnhaus derzeit vorübergehend vom Hauseigentümer alleine bewohnt.

Gebäudenutzung

Neben der Nutzung des Wohnhauses als Familien-Privatwohnung führt der Hauseigentümer sein Unternehmen CID Institut, wobei die unternehmerische Nutzung etwa ½ der gesamten Gebäudefläche miteinbezieht. CID Institut ist ein Consulting-Büro, das als Einzelfirma im Handelregister Limburg unter dem Gründungsnamen CID Forschung mit Nummer HRE 2720 eingetragen ist. Inhaber ist Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger. Aktueller Unternehmenszweck ist das Angebot wissenschaftlicher und publizistischer Service- und Dienstleistungen im Sektor Naturwissenschaften, Heilkunde, angewandte Kunst und Kommunikationsmedien. Das CID Institut integriert die Unternehmensbestandteile Botanischer Garten, Bildagentur, Internet-Medieninstitut und Kunstkeramikatelier. Auf Grund der gegenwärtigen solitären Bewohnung des Hauses nur durch den Eigentümer sind die meisten Hausfunktionselemente derzeit auf ein überlebensnotwendiges Minimum reduziert.

Besonderer Schutzstatus

Wegen der ganzjährigen Abwesenheit von 2 Hausbewohnerinnen und dem dadurch bedingten Leerstand von 3 bewohnbaren Räumen bietet die das Haus bewohnende deutsch-kolumbianische Familie in Kreisen von Immigrantinnen in marginalen Lebenssituationen mittels persönlicher Kontakte und in Abstimmung mit den Vereinen Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (fim Frankfurt) und Frauenhaus-Koordinierung e.V. Berlin und der Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin diese Zimmer als Gästezimmer für Frauen in Notsituationen an. Die Annäherung von Personen aus einschlägig bekannten Männerkreisen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg an Wohnhaus und Garten ist daher grundsätzlich unerwünscht und untersagt.


Daten zur technischen Ausstattung des Gebäudes
Anlagen zur Wärme-Erzeugung

Das Wohnhaus ist seit 1969 ausgerüstet mit einer prinzipiell intakten und voll funktionsfähigen Buderus-Zentralheizung für kombinierte Raumheizung mittels Heisswasser-Umlauf-Heizkörpern in jedem Wohnraum und Heisswasser-Aufbereitung für das Badezimmer. Seit etwa 20 Jahren trägt diese Zentralheizung einen modernisierten ELCO-Heizöl-Feinzerstäuber mit hochwirksamer Brennleistung und praktisch nicht mehr nachweisbaren Abgaswerten. Der Zentralheizungs-Brenner wurde am 1.10.2014 überholt durch einen Techniker der Firma ELCO und funktionierte störungsfrei bei minimalsten Abgaswerten bis zum 28.8.2017.

Die Heizöllagerung findet in einem dem Heizungsraum benachbarten Tankraum in einem 6000 Liter Heizöltank statt. Der Tankraum wurde nach Prüfbericht des TÜV Hessen vom 21.10.2010 den im Prüfbericht bemängelten Bestandteilen angepasst. Nach Nachprüfung am 14.7.2011 tauchten erstmals unverständliche und unbegründete Mängelrügen in Schreiben der Fachdienstes Wasser-, Boden- und Immissionschutz auf. So wurde der Einbau eines Überdruckventiles in den Öltank gefordert, obwohl der Öltank über ein Entlüftungsrohr verfügt, so dass im Inneren des Tank-Körpers kein Überdruck entstehen kann. Alle anderen Nachbesserungswünsche wurden erfüllt, der Einbau eines Überdruckventiles aber zurückgewiesen. Die bisher letzte Tankbefüllung erfolgte am 15.5.2017 mit 1600 Litern Heizöl.
Daten zur Heizungs-Wartung durch Schornsteinfeger

Bis zum 11.9.2012 erfolgte die jährliche Reinigung des Schornsteines durch den Schornsteinfeger Volker Dombach, Weilmünster Ernsthausen. Die letzte Abgaswerte-Überprüfung nach dem Bundesimmissionschutzverordnung durch diesen Betrieb fand am 5.8.2011 statt. Für die nächste anstehende Messung nach BImSchV im Jahre 2013 wurde die Übernahme der Schornsteinfegertätigkeit durch den Nachfolgebetrieb Denis Knöpp angekündigt. Die Kostenforderungen beliefen sich auf 65,15 (2011) und 52,78 (2012) Euro. Das entspricht einem Kostenanteil für Immisionschutzmessungen in Höhe von 13 Euro pro Messung und Kaminfegegebühren in Höhe von 52 Euro pro Jahr. Der Zeitaufwand für die Kaminreinigung des 3-schlotigen Kamines inclusive Besteigen des Flachdaches, Bürsteneinsatz und Aufkehren der gebürsteten Russ-Asche beträgt im Wohnhaus maximal 15 Minuten. Der Kostenansatz für Kaminfegearbeiten betrug somit 208,-- Euro pro Arbeitsstunde Schornsteinfeger-Einsatz.

Ab 2013 erfolgte die Übernahme der vom Hauseigentümer in diesem Kostenrahmen bis dato akzeptierten Schornsteinfeger-Dienstleistungen durch Herrn Denis Knöpp zuerst im Angestelltenverhältnis der Firma Dombach und ab 2014 aus dessen eigenem Unternehmen in Weilmünster Laubuseschbach.

Ab 2017 kündigte der Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp die beabsichtigte, zusätzliche Erstellung von jährlichen Feuerstättenbescheiden für das Wohnhaus an, durch welche die Kosten für Immissionschutzmessungen und Kaminfegearbeiten von 65,15 auf 150,54 Euro angehoben werden sollten. Das entsprach einem Kostenanstieg um 230 % bei unverändertem Arbeitsaufwand. Da dem Hauseigentümer die Existenz und Funktionsweise seiner seit 1990 unverändert störungsfrei funktionierenden Heizungsanlage bekannt war und die Kosten für die Erstellung eines zusätzlichen Bescheides bestehend aus einer nutzlosen Auflistung der ihm seit 30 Jahren unverändert bekannten Heizkörper in Papierform absolut überhöht waren, lehnte dieser die angebotene Dienstleistung allerdings ab. Wiederholte Feuerstättenbescheide für Mietshäuser, innerhalb welcher kontinuierliche Umbauten von Heizungsanlagen stattfinden mögen, könnten im Sinne einer Verwaltungs-Verordnung möglicherweise sinnvoll sein, die wiederholte Erstellung von Feuerstättenbescheiden in privaten und nur vom Hauseigentümer selbst bewohnten Wohnhäusern, deren Heizungsanlagen sich über Jahrzehnte hinweg nicht verändern, ist allerdings haarsträubender Unsinn und künstliche Schornsteinfegersubvention.
Am 28.8.2017 erschien in einem Firmenfahrzeug des Schornsteinfegerbetriebes Denis Knöpp ein Mann, der sich als Herr Knöpp ausgab aber nicht mit dem zwischen 2013 und 2016 im Wohnhaus als Schornsteinfeger tätigen Herrn Knöpp identisch war. Der Schornsteinfeger bestieg das Flachdach des Wohnhauses auf einer vom Hauseigentümer bereitgestellten Leiter, reinigte die 3 Schlote des Kamines durch Bürsteneinsatz, sammelte anschliessend die abgebürstete Asche im Heizungkeller ein und führte an der danach eingeschalteten Zentralheizung Abgasmessungen durch. Dabei stellte er fest, dass „der CO2 Gehalt unter 10 mg/kwh lag“, was er als „viel zu niedrigen Wert“ einstufte und forderte, an den Regulatorschrauben des ELCO Brenners den CO2-Wert „hochzuregeln“ um so den Brennwert der Heizung zu verbessern und den seiner Ansicht nach „viel zu hohen Heizölverbrauch“ zu reduzieren. In Anwesenheit des Hauseigentümers verdrehte der Schornsteinfeger daraufhin zumindestens 1 Einstellschraube des ELCO-Brenners mit mehreren Umdrehungen nach links und stellte dann mittels seines Messgerätes den auch im Bescheid wiedergegebenen Messwert von 38 mg/kwh CO2 fest.

Im Anschluss an die Kaminreinigung und Heizungsüberprüfung erfolgte eine gemeinsame Besichtigung des Heizungskellers sowie der sekundären Heizanlagen in Diele, Küche und Wohnzimmer des Wohnhauses. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme versuchte der Schornsteinfeger dem Hauseigentümer Vorschriften für die Nutzung seines offenen Kamines und seines zusätzlichen gusseisernen Holzfeuerofens des Herstellers deDietrich zu machen, die vom Hauseigentümer als unakzeptable und unsachliche Einmischung in private Angelegenheiten verstanden wurden.

Desweiteren erhob der Schornsteinfeger die unsachliche Forderung, eine speziell für den Betrieb des Holzfeuerofens angelegte Schlotbelüftungsöffnung zur Erhöhung des Luftabzuges im betreffenden Kaminschlot im Heizungskeller wieder zuzumauern. Eine Erfüllung dieser Forderung hätte aber den Betrieb des Holzofens in der Diele gefährdet, da sich in der Folge wegen des mangelnden aufsteigenden Luftstromes im Schlot vermehrte Rauchgase im Wohnraum hätten ansammeln können. Bei dem Hauseigentümer entstand in der Folge der Eindruck, der als Denis Knöpp auftretende Mann verfolge bei seiner angeblichen Schornsteinfegerischen Tätigkeit die hintergründige Absicht, die Heizungsanlage des Wohnhauses des CID Institutes aus unbekannten Gründen zu sabotieren bzw. aktiv lahmzulegen.

Funktion der Zentralheizung in den Jahren 2017 – 2019

In der dem letzten Schornsteinfeger-Auftritt vom 28.8.2017 folgenden Winterheizperiode vom 5.10.2017-1.3.2018 war die Zentralheizung an insgesamt 32 Kalendertagen stundenweise oder ganztägig während insgesamt 668 Stunden in Betrieb. Das entspricht einer Einsatzzeit von insgesamt 28 Tagen innerhalb von 5 Monaten.

Nach Ende der Heizperiode wurden am Heizöl-Infusions-Tubus des Elco-Brenners ungewöhnlich starke Russverkrustungen registriert, die beim normalen, vom Hauseigentümer in Eigenleistung durchgeführten Heizungs-Reinigungsvorgang entfernt wurden. In den Betriebsmonaten vor dem Eingriff des Schornsteinfegers in die Regulatoren des ELCO-Brenners waren zu keinem Zeitpunkt ähnlich starke und das Tubusrohr vollständig verschliessende Russverkrustungen aufgetreten, obwohl deutlich längere Jahres-Betriebsstunden in den Vorjahren entstanden waren.

Zwischen dem 1.3. und 21.5.2018 war die Zentral-Heizung ausserhalb der normalen Winterheizperiode an weiteren 91 Betriebsstunden angeschaltet, was etwa 7 Tagen Dauerbetrieb entspricht. Am 21.5.2018 kam es dann zu einer Störungs-Abschaltung des ELCO-Brenners wegen erneuter, kompletter Verrussung des Brenner-Tubus. Ein Techniker der Herstellerfirma wurde in der Folge per Email angefordert und Bildmaterial mit dem Störungsmuster zugesandt. Ein Reparaturtermin kam aber nicht zu stande. Die Zentral-Heizung des CID Institutes blieb daher seit dem 21.5.2018 bis auf Weiteres abgeschaltet um schwerere Schäden in Folge Fehleinstellung des ELCO-Brenners zu vermeiden.

Da es nach der Wartung des Brenners durch einen Techniker der Firma ELCO im Oktober 2015 bis ins Betriebsjahr 2017 niemals zu gleichartigen Störungen der Heizungsfunktion durch vollständig verschliessende Russkrustenbildung im Brenner-Tubus gekommen war, ist die nach nur insgesamt 35 Betriebstagen nach der Manipulation der Brenner-CO2-Wert-Einstellung 2 mal einsetzende Störung eindeutig auf den unsachgemässen Eingriff des Schornsteinfegers zurückzuführen. Gegenüber der zuständigen Kreis-Aufsichtsbehörde (Umweltamt Limburg) wurde seither mehrfach die Forderung nach Übernahme der Reparatur-Kosten für die Neueinstellung des Brenners durch einen Techniker der Firma ELCO gestellt.

Dem für die Abschaltung der Zentralheizung verantwortlichen Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp wurde Hausverbot erteilt.

Vom Hauseigentümer wurde ein privater Kaminkehrbesen gekauft, mittels welchem die 3 Schlote des Schornsteines des Hauses 1 mal pro Jahr in Eigenleistung ausgebürstet werden. Vom privaten Kaminfege-Einsatz am 26.8.2019 wurden Belegfotos erstellt und diese dem Kreisumweltamt als Nachweis für die ab nun und für die Zukunft selbständig durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten per Email zugesandt.

Die aus 3 Schloten ausgebürstete Russmenge betrug unter 100 Gramm Gesamtgewicht, wobei in dem Schlot der Zentralheizung und im Schlot des Offenen Kamines überhaupt kein Russansatz festzustellen war, da beide Heizanlagen seit Mitte 2018 nicht mehr in Betrieb genommen worden waren.

Der aus dem dritten Schlot ausgebürstete Russ-Staub entspricht höchsten 5 % der Gesamt-Russmenge, die bei den Reinigungsarbeiten des dort angeschlossenen Holzofens und des durch die Küche zum Kamin verlaufenden Ofen-Abzugsrohres jährlich 2 mal ausgebürstet werden, da sich der Russ-Staub der Holzfeuerung bereits zu 95% innerhalb der Ofen-Kammern und dem aufsteigenden Abzugsrohr absetzt. Dieser Bestandteil der Hausfeuerungsanlage zählt aber nicht zum Dienstleistungsumfang des Schornsteinfegers. Im Schornstein sammelt sich also im Verlauf eines Jahres bei aktullem Heizanlagenbetrieb eine Russmenge von ca 50-70 Gramm an. Somit ist die selbständige Reinigung der Schlote des Wohnhauses 1 mal im Jahr mehr als ausreichend und die Hinzuziehung eines Schornsteinfegers für diese Dienstleistung nicht mehr notwendig.

Die Endlagerung des aus den Schloten des Hauses ausgebürsteten Russ-Staubes erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des CID Institutes.








Änderungsangaben zum aktuellen Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017

  1. Buderus ELCO EKO1 Heizöl-Zentralheizung

Status :
Vorübergehend vom Hauseigentümer ausser Betrieb genommen seit 21. Mai 2018.

Grund :
Sachbeschädigung / Funktionsstörung nach Manipulation des Schornsteinfegers Denis Knöpp an der CO2-Einstellschraube des ELCO Brenners am 28.8.2017

Datum der Wiederinbetriebnahme :
Unbekannt, nach Neueinstellung des Brenners durch Techniker der Firma ELCO.

Voraussetzung :
Kostenübernahme für Neueinstellung & ELCO-Technikereinsatz durch Umweltamt Kreisverwaltung Limburg bzw. Firma Denis Knöpp

Wartungsaufwand :

Da die Zentralheizung seit mittlerweile 22 Monaten nicht mehr in Betrieb genommen wurde, entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit dem Zentralheizungs-Betrieb.

Die Notwendigkeit periodischer Messungen nach der Bundesimmissionschutzverordnung entstünde theoretisch erst, nachdem die Funktion der Heizunganlage durch die Firma ELCO wiederhergestellt sein wird. Voraussetzung dafür ist die Kostenübernahme für den Wartungseinsatz durch den Schornsteinfegerbetrieb, der die aktuelle Funktionsstörung verursacht hatte bzw. durch dessen Aufsichtsbehörde, das Umweltamt der Kreisverwaltung Limburg.

Das Umweltamt wird vom Hauseigentümer selbständig durch Zusendung der Immissions-Messwerteliste der Firma ELCO bei Wiederinbetriebnahme der Zentralheizung in Kenntnis gesetzt.



  1. Elektroheizung

Status :

3 mobile Elektro-Heiz-Ventilatoren in Betrieb seit Oktober 2018 als Ersatz für die stillgelegte Zentralheizung als Raumheizungen in Büro / Wohnraum, Bad, Küche und Diele bzw. Gästezimmer.

Schornsteinfeger-Wartungsbedarf :

Die Elektro-Heizgeräte arbeiten 100% abgasfrei und sind nicht an die Kaminschlote des Wohnhauses angeschlossen. Spezialbürsten für die Reinigung der Elektro-Heizlüfter sind im Haushalt vorhanden. Die Inanspruchnahme von Schornsteinfeger-Dienstleistungen für die jährliche Kontrolle der Elektro-Heizlüfter ist unnötig. Kosten für die Erstellung von Elektroventilatoren-Verwaltungsbescheiden entstehen nicht.


  1. Offener Kamin

Status :

Offener Kamin für Zier-Holzfeuerung im Wohnzimmer.
Der Betrieb des Kamines erfolgt nach eigenem Ermessen des Hauseigentümers zwecks stimmungsvoller Raumzierde.
Bisher letzte Inbetriebnahme im November 2016.

Wartungsbedarf :

Die Reinigung des Kamin-Brennraumes erfolgt in Eigenleistung des Hauseigentümers nach jedem Kamineinsatz. Die Endlagerung der Holzasche erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des CID Institutes. Die Schlotreinigung des Kaminschlotes erfolgt im Rahmen der jährlichen Kaminfegung selbständig in Eigenleistung des Hauseigentümers. Es entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit dem Kamin-Betrieb.

  1. Holzofen

Status :

Gusseiserner Holzofen des Herstellers deDietrich mit Kochfeld in Betrieb seit etwa 1990 zur zusätzlichen Raumheizung der Diele und Küche an besonders kalten Tagen.

Wartungsbedarf :

Die Brennkammer des Holzofens wird vom Hauseigentümer selbständig in Eigenleistung in der Heizperiode einmal pro Betriebstag vor Inbetriebnahme des Ofens vollständig gereinigt, die Holzasche in der Kompostanlage des Botanischen Gartens endgelagert.

Die Ofenrohre der Abzugsanlage des Ofens werden 2 mal pro Heizperiode – etwa alle 8-12 Wochen - ausgebaut und vollständig vom angesammeltem Russ befreit, ebenso wie die Inneren Brennkammern des Holzofens. Die letzte Russreinigung der Abzugsanlage erfolgte am 22. Februar 2020.

Es entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit dem Holzofen-Betrieb.

Wegen der baulichen Eigenheiten funktioniert der Ofen nur ohne belästigende Rauchentwicklung im Aufstellungsraum, wenn der stetige Luftabzug durch russfreie Abzugsrohre garantiert ist. Daher ergibt sich der selbständige Wartungsrhythmus für den Hauseigentümer aus der selbständigen, eigenverantwortlichen Überwachung der Ofenfunktion ohne Hinzuziehung von anderer Personen.

Wegen einsetzender Korrossionsschäden ist die zukünftige Funktionsdauer des Holzofen möglicherweise begrenzt. Ob die betroffenen Austausch-Bauteile verfügbar sind, ist noch nicht geklärt. Daher ist der Ersatz des Dielen-Holzofens durch einen neuen Holzofen für die kommenden Jahre eingeplant, wozu Rücklagen gebildet werden müssen.


  1. Kaminschlote des Haus-Schornsteines

Status :

Gemauerter Kamin mit 3 Abzugsschloten - 21x21 cm für Zentralheizung (seit Mai 2018 nicht in Betrieb) 14x21 cms für Dielen-Holzofen und 21x21 cms für Offenen Kamin (seit November 2016 nicht in Betrieb).

Wartungsbedarf :

Zur selbständigen, eigenverantwortlichen Kaminreinigung durch den Hauseigentümer wurde von diesem im Jahr 2018 ein Kaminfegegerät (Kehrbesen) mit Drahtkranz und 20 Meter Seil und Kugelgewicht gekauft und wird 1 mal pro Jahr verwendet. Da das Besteigen des Flachdaches ohne besonderen Aufwand und Risiko möglich ist und die Kamin-Kehr-Arbeiten mit dem zur Verfügung stehenden Kehrgerät im Verlauf von 10 Minuten (6-8 Kehrgerät-Passagen pro Schlot) vollständig ausgeführt werden können ist die weitere Inanspruchnahme früher notwendiger Schornsteinfeger-Dienstleistungen für das Wohnhaus seither nicht mehr notwendig.

Es entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit der selbständigen Reinigung der Kaminschlote durch den Hauseigentümer.


Sanierungsbedarf :

Über den Öffnungen der Abzugsschlote des Haus-Schornsteines ist die Anbringung einer Blechlamina zur Abweisung von in die Schlote einlaufendem Regenwasser vorgesehen.

Ein Befreiungsbescheid für Schornsteinfegerische Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren des Amtes für Umwelt Limburg wird hiermit beantragt.

Gezeichnet
Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger CID Institut Weilmünster 22. März 2020