Sonntag, 29. März 2020
Schreiben an das Hesssiche Umweltministerium Wiesbaden vom 27.3.2020 15.26 Email
Hessisches
Ministerium für Umwelt
und
Verbraucherschutz
Dr.
Schweighart
Mainzer
Strasse 80
65189
WIESBADEN
Ref.:
Unser Telefonat vom 25.3.2020
Sehr
geehrter Herr Dr. Schweighart,
unter
Bezugnahme auf unser Telefongespräch bezüglich einer akuten
Auseinandersetzung mit dem Kreisumweltamt in Limburg-Hadamar bitte
ich Sie um Unterstützung in einem besonders schweren Fall
kontinuierlicher und systematischer Dienstvergehen von
Verwaltungsmitarbeitern im Landkreis Limburg-Weilburg seit 2010.
Begonnen
hatten die Auseinandersetzung im Jahre 2010 im Zusammenhang mit der
Erfüllung von Auflagen bezüglich des Öltankes in meinem Wohnhaus.
Der diesbezügliche Forderungskatalog des Umweltamtes beinhaltete
damals den „Einbau eines Überdruckventiles in den Tank“ obwohl
dieser über ein eingebautes Entlüftungsrohr verfügt. Meine
Weigerung, dieser offensichtlich schwachsinnigen und provokanten
Forderung nachzukommen, hatte damals Drohungen von deswegen
telefonisch kontaktierten Mitarbeitern des Amtes zur Folge.
Im
Jahre 2011 kam es in der Folge zu drastisch überhöhten Forderungen
für Trinkwassergebühren ( 1700 Euro für 40 cbm/Jahr ) von Seiten
der Weilmünsterer Gemeindeverwaltungsangestellten Karin Schönbach
beziehungsweise der Parallelforderung nach ersatzweisem,
unturnusgemässem Austausch der Wasseruhr in meinem Wohnhaus, das ich
zum damaligen Zeitpunkt zusammen mit meiner Mutter bewohnte. Diese
Auseinandersetzung eskalierte im Jahre 2012 nach Einleitung eines
Zwangsvollstreckungsverfahrens durch diese
Gemeindeverwaltungsangestellte beim Kreisausschuss Limburg zur
Durchsetzung ihrer Forderung. In Folge dieses
Zwangsvollstreckungsantrages, der ordnungsgemäss nach Erfüllung der
Forderung nach Austausch der Wasseruhr im Mai 2012 hätte von Frau
Schönbach zurückgezogen werden müssen, kam es am 5./6.11.2012 zu
einem Einsatz eines uniformierten Kommandos bestehend aus zivilen
Ortsansässigen in Polizeiuniform, mittels welchem unter Verstoss
gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Nachtstunden
meine Mutter, Frau Rosemarie Zanger, in leicht erkranktem Zustand
nach Mitternacht aus meinem Wohnhaus unter Zwang und gefesselt
abtransportiert wurde und durch eine anschliessende operative
Behandlung in der Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt
Niederrad gewaltsam zu Tode gebracht wurde.
Am
27.8.2017 kam es zur Sachbeschädigung des Brenners meiner
Zentralheizung durch den ortsansässigen Bezirksschornsteinfeger
Denis Knöpp durch Deregulation der CO2-Einstellungen, was
Betriebsstörungen der Heizung nach nur 30 Betriebstagen bis 1. März
2018 und die Notabschaltung der Heizung nach weiteren 7 Betriebstagen
am 21.5.2018 zur Folge hatte. Detailliertere Daten zu diesem Vorgang
entnehmen Sie bitte dem angefügten Schriftverkehr mit dem
Kreisumweltamt.
Meinerseits
präsentierte ich in der Folge Schadensersatzforderungen gegenüber
dem Kreisumweltamt als Aufsichtbehörde von Denis Knöpp und
beantragte eine Änderung der Kehrverordnungen und
schornsteinfegerbezogenen Verwaltungsvorschriften sowie das Recht,
meine Heizungsanlagen und Schlote zukünftig eigenständig und
selbstverantwortlich zu reinigen u.a. beim Bundesumweltministerium.
Ab
21. Mai 2018 erfolgte zudem die Umstellung der Wärme-Erzeugung in
meinem Wohnhaus auf Elektroheizung.
Am
13. November 2019 präsentierte sich erstmals die Angestellte des
Kreisumweltamtes, Frau Birgit Apel, mit der Forderung, trotz in
meinem Haus eingesetzter Elektroheizung von ihr aufgestellte Vorgaben
der Kehrverordnung und Immissionsschutzmessung kostenpflichtig zu
erfüllen. Ich wies ihre Forderung unter anderem aus dem Grund
zurück, dass an einer abgestellten und bis zur Reparatur
stillliegenden Zentralheizung keine Immissionsmessungen möglich sind
und erneuerte meine Forderung auf Übernahme der
Heizungsneueinstellungskosten durch die Firma ELCO durch das
Kreisumweltamt.
Am
11. Dezember 2019 kam es zur aktiven Beschädigung von mehreren
Sektoren des mit Bitumen-Dachpappe gedeckten Flachdaches meines
Wohnhauses, wobei 2 Bahnen direkt neben dem Schornstein
offensichtlich mit einer Bitumen-zersetzenden Substanz begossen
worden waren. Obwohl das Dach meines Hauses zwischen 2012 und 2019
vollständig mit 2 Lagen neuer Bitumen-Schweissbahn überzogen und so
komplett abgedichtet worden war, kam es zwischen Dezember 2019 und
März 2020 zu Wassereinbrüchen in 4 Wohnräume mit der Folge von
schweren Nässeschäden an den Zimmerdecken. Die notwendige
Dachsanierung wird vermutlich 3000-5000 Euro kosten und muss dieses
Jahr noch durchgeführt werden.
Mit
Schreiben vom 18. März 2020 trat Frau Birgit Apel erneut schriftlich
auf und erneuerte ihre Forderung nach Durchführung von Fegearbeiten
und Immissionschutzmessungen an der seit 2 Jahren abgeschalteten
Heizungsanlage. Für den Fall meiner Weigerung drohte die
Kreisverwaltungsangestellte, dass sie ab 31. März 2020 zusammen mit
Herrn Knöpp ansonsten dann gewaltsam in mein Wohnhaus eindringen
wolle und dort die in ihren Augen notwendigen Arbeiten durchführen
zu lassen würde.
Diesen
unerhörten Vorgang beantwortet ich mit einer Strafanzeige wegen
„räuberischer Erpressung“ bei der Polizei Weilburg gegen Frau
Apel. In mehreren Schreiben versuchte ich zeitgleich auf dem Wege der
vernünftigen Argumentation das Umweltamt Limburg bzw. Frau Apel um
Einlenken in der Angelegenheit bzw. Aufhebung des Bescheides zu
bewegen. Ich füge dieser Email Kopien dieses Schriftverkehrs an.
Zwischen
dem 16.3. und 22.3. wurde zudem auf dem Flachdach meines Hauses
offensichtlich eine im Residual-Regenwasser schaumbildende Substanz
unbekannter Natur ausgebracht. Heute wurden dann von mir 1,5 Liter
Proben des kontaminerten Regenwassers mit Begleitschreiben an das
Labor des Umweltamtes Limburg-Hadamar gesandt, mit der Bitte, zu
untersuchen, ob die Flüssigkeit agressive Substanzen beinhaltet, die
Bitumen angreifen.
Da
Sie mir gegenüber am Telefon bereits darauf hinwiesen, Sie seinen
nicht der exakt richtige Ansprechpartner in der Angelegenheit, bitte
ich Sie somit hiermit um Weiterleitung meiner
Dienstaufsichtbeschwerde an die richtige Stelle in Ihrem Ministerium,
wofür ich Ihnen im Voraus freundlich danke.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster,
27. März 2020
Schreiben an das Kreisumweltamt Hadamar, Frau B. Apel, vom 26.3.2020
Kreisumweltamt
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau
Birgit Apel
Gymnasiumstrasse
4
65589
Hadamar
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Sehr
geehrte Frau Apel
ich
habe Ihre Email vom 24.3.2020 6.44 gelesen und zur Kenntnis genommen.
Zuvor hatte ich Ihnen in einer Änderungsmitteilung zum
Feuerstättenbescheid unmissverständlich erklärt, dass ich meine
Heizungsanlage am 21. Mai 2018 nach Sachbeschädigung durch Herrn
Knöpp am 28. August 2017 (9 Monate zuvor) ausser Betrieb nehmen
musste, da sich die Heizung wegen einer wiederholt auftretenden
Störung infolge Brenner-Disregulation notabschaltete. Seither, also
seit nunmehr 22 Monaten, heize ich mein Wohnhaus mit
Elektrizitäts-Wärme-Erzeugung. Leider haben Sie offensichtlich
bedauernswerterweise den Sinn und Kontext meiner Erklärungen nicht
verstanden, da Sie auf einer Durchsetzung Ihrer merkwürdigen
Forderung bestehen wollen und sich dabei am Text einer offensichtlich
fehlerhaften bzw. unvollständigen und juristisch nicht haltbaren
Verordnung orientierten. In Ihrem Bescheid vom 18.3.2020 schreiben
Sie mir, dass Sie die Emissionsmessung am Heizkessel kostenpflichtig
durchführen lassen wollen und im Falle meiner Weigerung, dies
zuzulassen, drohen Sie mir mit dem Aufbrechen meines Wohnhauses und
dem Eindringen in meine privaten Wohnräume.
An
meiner Zentralheizung können aber im Moment wegen der
Sachbeschädigung durch Deregulation durch Ihren Mitarbeiter bzw.
Untergeordneten, Herrn Knöpp, erstens gar keine sinnvollen
Abgasmessungen durchgeführt werden, da die Heizung zwar gereinigt
ist, sich der Brenner aber noch in dereguliertem Zustand befindet und
zuerst eine neue Grundeinstellung durch einen Techniker der
Herstellerfirma ELCO vorgenommen werden müsste. Um dieser
fachgerechte Neueinstellung durchführen zu können, müssen aber
zuerst Sie oder Herr Knöpp mir gegenüber eine Erklärung zur
Übernahme der Neueinstellungskosten abgeben. Zweitens würde die
falsch erzwungene Immissionschutzmessung zwar höchstwahrscheinlich
das Ergebnis bringen, dass die Heizung eine kurzen Moment lang
einwandfrei funktioniert hat, wegen der andauernden Fehleinstellung
sich allerding nach wenigen Betriebstagen bzw. Stunden erneut durch
Verschluss des Brennertubus abschaltet.
Zudem
existiert das Risiko, dass an dem empfindlichen Heizöl-Einspritzkopf
durch einen verfrühten Neustart weitere Schäden entwickeln könnten,
und zwar aus folgendem Grund : Wie ich Ihnen erklärte, schaltete
sich der Brenner am 21.5.2018 ab, nachdem sich eine, den Brennertubus
vollständig verschliessende, kristalline Aschekruste gebildet hatte.
Da die Heizflamme sich somit nur innerhalb des Tubus entwickeln
konnte, stieg die Temperatur nahe des Feinzerstäuberkopfes der Düse,
der von Kunsstoffteilen ummantelt ist, extrem stark an. Ohne
vorherige Demontage des Brenners und Kontrolle der Düse ist ein
Neustart somit zu gefährlich und riskant, denn das Störungsbild
könnte sich so weiterentwickeln, was vermutlich höhere
Reparaturkosten zur Folge hätte.
Weder
Sie noch Herr Hennss sind aber ausgebildete Heizungstechniker. Ebenso
ist Herr Knöpp kein ausgebildeter Heizungstechniker, auch wenn er
versucht hatte, mir am 28.8.2017 vorzugaukeln, er habe eine solche
Zusatzausbildung absolviert. Zudem wurde beim letzten Wartungstermin
durch Firma ELCO am 1.10.2014 von Herrn V. Müller die serienmässig
eingebaute SUNTEC Einspritzpumpe des Brenners durch ein
Austauschprodukt einer anderen Marke ersetzt sowie eine Landis &
Staefa Düesenstange installiert, an welcher beim Einbau individuelle
Änderungen vorgenommen wurden. Somit kann meine Heizung gegenwärtig
nur durch den Techniker persönlich gewartet werden, der den Umbau
vorgenommen hat.
Ich
bitte Sie also nochmals höflichst zuerst darum, mir gegenüber zu
erklären,
- dass Ihr Amt bzw. Herr Knöpp die Kosten für die Anfahrt eines kompetenten Technikers der Firma ELCO und die Neueinstellung des Brenners meiner Heizung nach Vorlage der Rechnung übernehmen werden,
- dass Sie den von Ihnen verfassten Bescheid vom 18. März 2020 aufheben, bzw.
- dass Sie Ihre Drohung, mein Haus aufzubrechen und illegal in meine Wohnräume eindringen zu wollen, sofort zurücknehmen, und
- dass Sie Ihre ungerechtfertigte Kostendrohung zurückziehen, da wegen des Betriebes einer Elektroheizung in meinem Wohnhaus weder eine sinnvolle Veranlassung zu Immissionsmessungen noch zu Kaminfegearbeiten besteht.
Inventierte
Verwaltungskostenforderungen, die logisch unbegründet sind und unter
erfundenen Vorwänden von Verwaltungsmitarbeitern bei erhobenen
Drohungen bezüglich der Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen
versucht werden, entsprechen dem Straftatbestand der „Räuberischen
Erpressung“.
Die
fachunkundige Manipulation einer Zentralheizung mit Folge derer
Abschaltung durch einen amtlich beauftragten Schornsteinfeger
entspricht dem Straftatbestand der „Sachbeschädigung“.
Ich
kann Ihnen versichern, dass sowohl das Berühren meiner
Zentralheizung trotz zuvor sachlich begründetem Verbot meinerseits
als auch insbesondere das erneute, wiederholte illegale Aufbrechen
meines Wohnhauses durch Kreisverwaltungsmitarbeiter nach dem
5./6.11.2012 diesesmal mit absoluter Sicherheit zumindestens
strafrechtliche Konsequenzen für Sie und Ihre „Kollegen“ haben
wird.
Ich
stelle heute Antrag auf sofortige Aussetzung der Wirksamkeit der
Kehrverordnung, des Schornsteinfegergesetzes sowie der Teile des
Immissionsschutzgesetzes und Verwaltungskosten-Verordnungen, die im
Zusammenhang mit schornsteinfegerischen Dienstleistungen und mit der
übertriebenen Höhe von Geldforderungen von
Bezirks-Schornsteinfegermeistern bezüglich der Fegearbeiten und
Bescheidserstellungen stehen.
Von
Verwaltungsseite ist in der Angelegenheit eine Änderung des
Schornsteinfegergesetzes, des Immisionsschutzgesetzes, der
Kehrverordnung und der Gebührenverordnung einzuleiten. Zukünftig
muss der Verordnungstext beinhalten :
- Dass an still-liegenden Heizungsganlagen keine Immissionsmessungen und Kaminkehrarbeiten durchgeführt werden können und auch keine jährlichen Kosten dafür entstehen,
- Dass die Reinigungsintervalle für Schornsteinfegereinsätze der tatsächlichen Nutzungsintensität von Zentralheizungen angepasst werden, so dass für Zentralheizungen, die nur minimale Laufzeiten von 1-2 Monaten pro Jahr haben, die Abstände für Schornsteinreinigungen und Immissionsmessungen auf 5 Jahre ausgedehnt werden,
- Dass für Hauseigentümer von Bungalows, die mit eigenem Kehrgerät die Schlote ihres Wohnhauses selbständig und eigenverantwortlich und risikofrei reinigen, ein Befreiungsbescheid von Schornsteinfegerischen Dienstleistungen und Gebühren erstellt wird,
- Dass die Kostensätze für Schornsteinfegerische Dienstleistungen der normalen Lebensrealität angepasst werden, so dass bei minimalem Zeitaufwand für Schlotfegearbeiten beispielsweise an Bungalows (max. 15 Minuten / 80 Euro) nicht Stundensätze von 320 Euro verlangt werden können.
- Dass Feuerstättenbescheide für private und von ihren Eigentümern selbst bewohnte Wohnhäuser, deren Heizungsanlage über Jahrzehnte unverändert störungsfrei funktioniert, nur einmal bei Hauseinrichtung oder dann erneut nur nach wichtigen Umbauten erstellt werden und nicht periodisch in Jahres- oder 2-Jahres-Rhythmus, so dass die dafür entstehenden Kosten im gesellschaftlich akzeptablen Rahmen bleiben,
- Dass Feuerstättenbescheide sich auf die tabellarische Auflistung der im Wohnhaus befindlichen Heizungsanlagen auf einer Din-A-4 Seite schwarz-weiss bedrucktem Papier beschränken und nicht aus dutzenden von Seiten mit Farbdruckern bedruckten Werken, die für einen Hauseigentümer absolut sinnlos und wertlos sind, da ihm die seit Jahrzehnten in seinem Wohnhaus eingebauten Heizgeräte selbst bekannt sind, so dass dadurch Kosten für die Bescheids-Erstellung reduziert werden und Papier und Druckfarbverschwendung eingeschränkt wird.
- Dass Schornsteinfgeger und Umweltamtsmitarbeiter dazu angeleitet werden, gegenüber privaten Wohnhauseigentümern sachlich zu argumentieren, die Konstruktion von Katastrophenszenarien ( subtile Feuer-Gefahr-Drohungen, „Brandstätten“-Besichtigungen, … ) zu unterlassen, Distanz und Respekt gegenüber den Gebührenzahlern zu bewahren, die ihre Verwaltungseinheiten und Privatunternehmungen finanzieren und sich nicht in private Angelegenheiten wie beispielsweise die Frage, wie oft in Begleitung von Frauen-Besuch ein Kaminfeuer angezündet werden dürfe, arrogant einzumischen.
In
Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Weilmünster,
26. März 2020
Bild-Dokumentation über den Zustand der Heizungsanlagen und die Durchführung von Reinigungsarbeiten im CID Institutsgebäude 26.3.2020
Kreisumweltamt
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Gymnasiumstrasse
4
65589
Hadamar
Dokumentation
: Zustand der Heizungsanlagen Nassauer Strasse 23 a
Sehr
geehrte Damen und Herren,
nachfolgend
dokumentiere ich Ihnen den aktuellen Zustand meiner Heizanlagen sowie
das Ergebnis der selbständig und eigenverantwortlich durchgeführten
Reinigungs- und Kaminfegearbeiten.
Kaminreinigung
:
Durchgeführt
am 23.3.2020
Gereinigt
wurden 3 Schlote,
Schlot
1 & 3 je 5 Kehrbesen-Passagen,
Schlot
2 - 10 Kehrbesen-Passagen (Dokumentation : Video Twitter / 1 Passage)
Stilliegend
seit 20.5.1018 Zentralheizungsschlot (Schlot 1).
Ergebnis
der Russentnahme : Es befand sich kein Russ im Schlot.
Entnommen
wurde ½ Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb
Foto
Schlot
des Holzofens (Schlot 2)
Ergebnis
der Russentnahme : Minimale Russausbürstung nach 10
Kehrbesenpasssgen (ca. 10-15 Gramm)
Entnommen
wurde ¼ Kehrschaufel Material bestehend aus Blättern, Nadel,
Schamottabrieb, Kieselsteinchen und etwa 10 % Russanteil
Foto
Schlot
des Offenen Kamines (Schlot 3)
Stilliegend
seit 28.12.2017
Entnommen
wurde 1/8 Kehrschaufel Blattreste, Nadeln, Sand und Zementabrieb
Foto
Ofenrohre
des Holzofens
Die
Ofenrohrreinigung erfolgte am 22.2.2020.
Der
Russ des Holzofens setzt sich zu 99 % im vorgelagerten Ofenrohr ab,
bevor der abziehende Ofenqualm in den Hauskamin gelangt. Daher ist im
Schlot des Schornsteines praktisch kein Russ zu finden.
Fotos
Zentralheizung
Die
Zentralheizungsreinigung erfolgte am 23.3.2020
1
Zustand des Brennertubus :
Nach
einer ersten, partiellen Reinigung des Tubus nach Notabschaltung im
Mai 2018 waren noch Teile der den Tubus vollständig verschliessenden
kristallinen Russkruste vorhanden und wurden entfernt
mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Weilmünster,
26. März 2020
Schreiben an Schornsteinfeger Denis Knöpp, Weilmünster Laubuseschbach vom 23.3.2020
Schornsteinfegerbetrieb
Denis
Knöpp
Emmershäuser
Weg 14 a
35789
Weilmünster
Sehr
geehrte Damen und Herren,
aus
gegebenem Anlass weise ich Sie präventiv darauf hin, dass es
Mitarbeitern Ihres Unternehmens auch weiterhin untersagt ist, mein
Grundstück und Wohnhaus Nassauer Strasse 23 a in Weilmünster zu
betreten, nachdem am 28.8.2017 einer Ihrer Angestellten, der sich als
„Schornsteinfeger Denis Knöpp“ ausgab, durch unsachgemässe
Manipulationen an der Einstellung des ELCO-Brenners meine
Heizungsanlage so beschädigte, dass ich sie seit Mai 2018 nicht mehr
einsetzen kann bzw. diese seither vorübergehend stillegen musste. In
diesem Zusammenhang besteht meinerseits eine Schadensersatzforderung
gegen Sie bzw. Ihren Betrieb bzw. Ihre Aufsichtsbehörde in Hadamar.
Ich
fordere Sie hiermit auf, mir eine Erklärung zur Übernahme der
Kosten für den Einsatz eines Technikers der Firma ELCO zur Reparatur
der am 27.8.2017 duch Verdrehen der CO2 Regulation entregelten
Heizungsganlage zuzusenden. Ich schätze, dass die Kosten für
Neu-Einstellung inclusive Anfahrt zwischen 60 und 200 Euro liegen
können. Nach Ausführung der Reparatur werde ich Ihnen die Rechnung
der Firma ELCO dann zusenden.
Weiterhin
teile ich Ihnen mit, dass meine Zentralheizung aus den genannten und
von Ihnen verschuldeten Gründen seit Mai 2018 stilliegt, da sich
jeweils nach wenigen Betriebsstunden eine den Tubus der Brenndüse
vollständig verschliessende Russkruste gebildet hatte, die zur
Notabschaltung der Zentralheizung führte.
In
einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom
28.8.2017 teile ich dem Kreisumweltamt heute mit, dass ich die
Beheizung meines Wohnhauses seit dem 15. Mai 2018 auf Elektroheizung
umgestellt habe. Es besteht daher derzeit kein Grund mehr für
Schornsteinfeger-Reinigungsarbeiten oder Immissionschutzmessungen.
Desweiteren
teile ich mit, dass ich die Reinigung des Offenen Kamines jeweils am
Tag nach dem Betrieb selbständig durchführe. Der Kamin ist seit 28.
Dezember 2017 ausser Betrieb.
Desweiteren
teile ich mit, dass ich die Reinigung des Holzofens jeweils 1 mal am
Tag des Betriebes selbsständig durchführe. Die Ofenrohre des
Holzofens werden je nach Betriebsdauer alle 8 – 12 Wochen von mir
ausgebaut und gereinigt. Die letzte Generalreinigung des Ofens
erfolgte am 22.2.2020.
Desweiteren
teile ich mit, dass ich für die Reinigung der 3 Schlote des
Hauskamines ein privates Kehrgerät gekauft habe, mittels welchem ich
den Schornstein meines Hauses eigenständig und eigenverantwortlich
reinige. Die letzten Kaminreinigungen fanden im August 2019 und heute
am 23.3.2020 statt. Weitere Daten dazu enthält die
Änderungsmitteilung. Für Ihre Dienstleistungen besteht in meinem
Wohnhaus somit für die Zukunft kein Bedarf mehr.
Ich
verbiete Ihnen hiermit, sich an einem von Frau B. Apel vom Umweltamt
in Hadamar angekündigten und nicht von mir autorisierten
rechtswidrigen Betreten meines Wohnhauses zu beteiligen, da dieser
Vorgang strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster,
23. März 2020
Schreiben an das Kreisumweltamt Limburg-Weilburg, Frau B. Apel, vom 22. März 2020 - Änderungsmitteilung Feuerstättenbescheid
Amt
für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau
B. Apel
Schiede
43
65549
Limburg
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt
Nr.: 10-042-23a Nassauer Strasse 23 a, 35789 Weilmünster
- (5)SchfG-2019-Z-119
Sehr
gehrte Frau Apel
Ihnen
ist die Zusammensetzung der Heizungsanlagen meines Wohnhauses anhand
des Feuerstättenbescheides vom 28.8.2017 bekannt. Die
kostenpflichtige Erstellung eines neuen weiteren
Feuerstättenbescheides ist daher unnötig.
In
einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid
setzte ich Sie heute über die seither vorgenommenen Änderungen an
meiner Heizunsganlage im Detail in Kenntnis. Daraus geht hervor, dass
gegenwärtig keine Schornsteinfegerarbeiten an oder in meinem
Wohnhaus durchzuführen sind. Daher beantrage ich hiermit für mein
Wohnhaus einen Befreiungsbescheid von schornsteinfegerischen
Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren.
Für
die Reparatur des von Schornsteinfeger Denis Knöpp am 28.8.2017
beschädigten Brenners meiner Zentralheizung verlange ich eine
Kostenübernahme-Erklärung durch die Kreisverwaltung als
Aufsichtbehörde des Schornsteinfegers. Dieser hat seither in meinem
Wohnhaus Hausverbot und ich untersage ihm auch für die Zukunft das
Betreten meines Grundstückes und das Berühren meines Wohnhauses.
Die Reparatur bzw. Neueinstellung des Brenners durch einen Techniker
der Firma ELCO wird inclusive Anfahrt vermutlich zwischen 60 und 200
Euro kosten.
Nach
der Wiederinbetriebnahme meiner Heizung zu seinem späteren Zeitpunkt
setze ich mich mit dem Umweltamt des Landkreises in Verbindung um die
Modalitäten der weiteren Immissionsschutzmessungen an meiner
Zentralheizung zu vereinbaren.
Ich
weise Sie erneut darauf hin, dass ich zwar Ihnen erlaube, die
Heizungsanlagen meines Wohnhauses persönlich zu besichtigen, wenn
denn dazu wichtige Gründe vorliegen sollten, doch keinesfalls das
Betreten meines Wohnhauses durch Herrn Denis Knöpp dulden oder
tolerieren werde.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster,
22. März 2020
Amt
für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Schiede
43
65549
Limburg
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt
Nr.: 10-042-23a
Nassauer
Strasse 23 a, 35789 Weilmünster
Angaben
zum Gebäude
Das
Wohnhaus Nassauer Strasse 23a ist ein Einfamilienhaus. Das 1969
erbaute zweigeschossige Gebäude befindet sich in Privateigentum.
Alleiniger grundbuchamtlich eingetragener Eigentümer ist seit 1995
bzw. 1998 Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger. Der Eigentümer bewohnt
das Wohnhaus zusammen mit seiner Familie bestehend aus insgesamt 3
Personen. Wegen der beruflich bedingten ganzjährigen
Vollzeit-Abwesenheit der beiden mitwohnenden Familienangehörigen
wird das Wohnhaus derzeit vorübergehend vom Hauseigentümer alleine
bewohnt.
Gebäudenutzung
Neben
der Nutzung des Wohnhauses als Familien-Privatwohnung führt der
Hauseigentümer sein Unternehmen CID Institut, wobei die
unternehmerische Nutzung etwa ½ der gesamten Gebäudefläche
miteinbezieht. CID Institut ist ein Consulting-Büro, das als
Einzelfirma im Handelregister Limburg unter dem Gründungsnamen CID
Forschung mit Nummer HRE 2720 eingetragen ist. Inhaber ist Dipl.
Biol. Peter Ulrich Zanger. Aktueller Unternehmenszweck ist das
Angebot wissenschaftlicher und publizistischer Service- und
Dienstleistungen im Sektor Naturwissenschaften, Heilkunde, angewandte
Kunst und Kommunikationsmedien. Das CID Institut integriert die
Unternehmensbestandteile Botanischer Garten, Bildagentur,
Internet-Medieninstitut und Kunstkeramikatelier. Auf Grund der
gegenwärtigen solitären Bewohnung des Hauses nur durch den
Eigentümer sind die meisten Hausfunktionselemente derzeit auf ein
überlebensnotwendiges Minimum reduziert.
Besonderer
Schutzstatus
Wegen
der ganzjährigen Abwesenheit von 2 Hausbewohnerinnen und dem dadurch
bedingten Leerstand von 3 bewohnbaren Räumen bietet die das Haus
bewohnende deutsch-kolumbianische Familie in Kreisen von
Immigrantinnen in marginalen Lebenssituationen mittels persönlicher
Kontakte und in Abstimmung mit den Vereinen Frauenrecht ist
Menschenrecht e.V. (fim Frankfurt) und Frauenhaus-Koordinierung e.V.
Berlin und der Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin diese
Zimmer als Gästezimmer für Frauen in Notsituationen an. Die
Annäherung von Personen aus einschlägig bekannten Männerkreisen
aus dem Landkreis Limburg-Weilburg an Wohnhaus und Garten ist daher
grundsätzlich unerwünscht und untersagt.
Daten
zur technischen Ausstattung des Gebäudes
Anlagen
zur Wärme-Erzeugung
Das
Wohnhaus ist seit 1969 ausgerüstet mit einer prinzipiell intakten
und voll funktionsfähigen Buderus-Zentralheizung für kombinierte
Raumheizung mittels Heisswasser-Umlauf-Heizkörpern in jedem Wohnraum
und Heisswasser-Aufbereitung für das Badezimmer. Seit etwa 20 Jahren
trägt diese Zentralheizung einen modernisierten
ELCO-Heizöl-Feinzerstäuber mit hochwirksamer Brennleistung und
praktisch nicht mehr nachweisbaren Abgaswerten. Der
Zentralheizungs-Brenner wurde am 1.10.2014 überholt durch einen
Techniker der Firma ELCO und funktionierte störungsfrei bei
minimalsten Abgaswerten bis zum 28.8.2017.
Die
Heizöllagerung findet in einem dem Heizungsraum benachbarten
Tankraum in einem 6000 Liter Heizöltank statt. Der Tankraum wurde
nach Prüfbericht des TÜV Hessen vom 21.10.2010 den im Prüfbericht
bemängelten Bestandteilen angepasst. Nach Nachprüfung am
14.7.2011 tauchten erstmals unverständliche und unbegründete
Mängelrügen in Schreiben der Fachdienstes Wasser-, Boden- und
Immissionschutz auf. So wurde der Einbau eines Überdruckventiles in
den Öltank gefordert, obwohl der Öltank über ein Entlüftungsrohr
verfügt, so dass im Inneren des Tank-Körpers kein Überdruck
entstehen kann. Alle anderen Nachbesserungswünsche wurden
erfüllt, der Einbau eines Überdruckventiles aber zurückgewiesen.
Die bisher letzte Tankbefüllung erfolgte am 15.5.2017 mit 1600
Litern Heizöl.
Daten
zur Heizungs-Wartung durch Schornsteinfeger
Bis
zum 11.9.2012 erfolgte die jährliche Reinigung des Schornsteines
durch den Schornsteinfeger Volker Dombach, Weilmünster Ernsthausen.
Die letzte Abgaswerte-Überprüfung nach dem
Bundesimmissionschutzverordnung durch diesen Betrieb fand am 5.8.2011
statt. Für die nächste anstehende Messung nach BImSchV im Jahre
2013 wurde die Übernahme der Schornsteinfegertätigkeit durch den
Nachfolgebetrieb Denis Knöpp angekündigt. Die Kostenforderungen
beliefen sich auf 65,15 (2011) und 52,78 (2012) Euro. Das entspricht
einem Kostenanteil für Immisionschutzmessungen in Höhe von 13 Euro
pro Messung und Kaminfegegebühren in Höhe von 52 Euro pro Jahr. Der
Zeitaufwand für die Kaminreinigung des 3-schlotigen Kamines
inclusive Besteigen des Flachdaches, Bürsteneinsatz und Aufkehren
der gebürsteten Russ-Asche beträgt im Wohnhaus maximal 15 Minuten.
Der Kostenansatz für Kaminfegearbeiten betrug somit 208,-- Euro pro
Arbeitsstunde Schornsteinfeger-Einsatz.
Ab
2013 erfolgte die Übernahme der vom Hauseigentümer in diesem
Kostenrahmen bis dato akzeptierten Schornsteinfeger-Dienstleistungen
durch Herrn Denis Knöpp zuerst im Angestelltenverhältnis der Firma
Dombach und ab 2014 aus dessen eigenem Unternehmen in Weilmünster
Laubuseschbach.
Ab
2017 kündigte der Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp die
beabsichtigte, zusätzliche Erstellung von jährlichen
Feuerstättenbescheiden für das Wohnhaus an, durch welche die Kosten
für Immissionschutzmessungen und Kaminfegearbeiten von 65,15 auf
150,54 Euro angehoben werden sollten. Das entsprach einem
Kostenanstieg um 230 % bei unverändertem Arbeitsaufwand. Da dem
Hauseigentümer die Existenz und Funktionsweise seiner seit 1990
unverändert störungsfrei funktionierenden Heizungsanlage bekannt
war und die Kosten für die Erstellung eines zusätzlichen
Bescheides bestehend aus einer nutzlosen Auflistung der ihm seit 30
Jahren unverändert bekannten Heizkörper in Papierform absolut
überhöht waren, lehnte dieser die angebotene Dienstleistung
allerdings ab. Wiederholte Feuerstättenbescheide für Mietshäuser,
innerhalb welcher kontinuierliche Umbauten von Heizungsanlagen
stattfinden mögen, könnten im Sinne einer Verwaltungs-Verordnung
möglicherweise sinnvoll sein, die wiederholte Erstellung von
Feuerstättenbescheiden in privaten und nur vom Hauseigentümer
selbst bewohnten Wohnhäusern, deren Heizungsanlagen sich über
Jahrzehnte hinweg nicht verändern, ist allerdings haarsträubender
Unsinn und künstliche Schornsteinfegersubvention.
Am
28.8.2017 erschien in einem Firmenfahrzeug des
Schornsteinfegerbetriebes Denis Knöpp ein Mann, der sich als Herr
Knöpp ausgab aber nicht mit dem zwischen 2013 und 2016 im Wohnhaus
als Schornsteinfeger tätigen Herrn Knöpp identisch war. Der
Schornsteinfeger bestieg das Flachdach des Wohnhauses auf einer vom
Hauseigentümer bereitgestellten Leiter, reinigte die 3 Schlote des
Kamines durch Bürsteneinsatz, sammelte anschliessend die
abgebürstete Asche im Heizungkeller ein und führte an der danach
eingeschalteten Zentralheizung Abgasmessungen durch. Dabei stellte er
fest, dass „der CO2 Gehalt unter 10 mg/kwh lag“, was er als „viel
zu niedrigen Wert“ einstufte und forderte, an den
Regulatorschrauben des ELCO Brenners den CO2-Wert „hochzuregeln“
um so den Brennwert der Heizung zu verbessern und den seiner Ansicht
nach „viel zu hohen Heizölverbrauch“ zu reduzieren. In
Anwesenheit des Hauseigentümers verdrehte der Schornsteinfeger
daraufhin zumindestens 1 Einstellschraube des ELCO-Brenners mit
mehreren Umdrehungen nach links und stellte dann mittels seines
Messgerätes den auch im Bescheid wiedergegebenen Messwert von 38
mg/kwh CO2 fest.
Im
Anschluss an die Kaminreinigung und Heizungsüberprüfung erfolgte
eine gemeinsame Besichtigung des Heizungskellers sowie der sekundären
Heizanlagen in Diele, Küche und Wohnzimmer des Wohnhauses. Im Rahmen
dieser Bestandsaufnahme versuchte der Schornsteinfeger dem
Hauseigentümer Vorschriften für die Nutzung seines offenen Kamines
und seines zusätzlichen gusseisernen Holzfeuerofens des Herstellers
deDietrich zu machen, die vom Hauseigentümer als unakzeptable und
unsachliche Einmischung in private Angelegenheiten verstanden wurden.
Desweiteren
erhob der Schornsteinfeger die unsachliche Forderung, eine speziell
für den Betrieb des Holzfeuerofens angelegte Schlotbelüftungsöffnung
zur Erhöhung des Luftabzuges im betreffenden Kaminschlot im
Heizungskeller wieder zuzumauern. Eine Erfüllung dieser Forderung
hätte aber den Betrieb des Holzofens in der Diele gefährdet, da
sich in der Folge wegen des mangelnden aufsteigenden Luftstromes im
Schlot vermehrte Rauchgase im Wohnraum hätten ansammeln können. Bei
dem Hauseigentümer entstand in der Folge der Eindruck, der als Denis
Knöpp auftretende Mann verfolge bei seiner angeblichen
Schornsteinfegerischen Tätigkeit die hintergründige Absicht, die
Heizungsanlage des Wohnhauses des CID Institutes aus unbekannten
Gründen zu sabotieren bzw. aktiv lahmzulegen.
Funktion
der Zentralheizung in den Jahren 2017 – 2019
In
der dem letzten Schornsteinfeger-Auftritt vom 28.8.2017 folgenden
Winterheizperiode vom 5.10.2017-1.3.2018 war die Zentralheizung an
insgesamt 32 Kalendertagen stundenweise oder ganztägig während
insgesamt 668 Stunden in Betrieb. Das entspricht einer Einsatzzeit
von insgesamt 28 Tagen innerhalb von 5 Monaten.
Nach
Ende der Heizperiode wurden am Heizöl-Infusions-Tubus des
Elco-Brenners ungewöhnlich starke Russverkrustungen registriert, die
beim normalen, vom Hauseigentümer in Eigenleistung durchgeführten
Heizungs-Reinigungsvorgang entfernt wurden. In den Betriebsmonaten
vor dem Eingriff des Schornsteinfegers in die Regulatoren des
ELCO-Brenners waren zu keinem Zeitpunkt ähnlich starke und das
Tubusrohr vollständig verschliessende Russverkrustungen aufgetreten,
obwohl deutlich längere Jahres-Betriebsstunden in den Vorjahren
entstanden waren.
Zwischen
dem 1.3. und 21.5.2018 war die Zentral-Heizung ausserhalb der
normalen Winterheizperiode an weiteren 91 Betriebsstunden
angeschaltet, was etwa 7 Tagen Dauerbetrieb entspricht. Am 21.5.2018
kam es dann zu einer Störungs-Abschaltung des ELCO-Brenners wegen
erneuter, kompletter Verrussung des Brenner-Tubus. Ein Techniker der
Herstellerfirma wurde in der Folge per Email angefordert und
Bildmaterial mit dem Störungsmuster zugesandt. Ein Reparaturtermin
kam aber nicht zu stande. Die Zentral-Heizung des CID Institutes
blieb daher seit dem 21.5.2018 bis auf Weiteres abgeschaltet um
schwerere Schäden in Folge Fehleinstellung des ELCO-Brenners zu
vermeiden.
Da
es nach der Wartung des Brenners durch einen Techniker der Firma ELCO
im Oktober 2015 bis ins Betriebsjahr 2017 niemals zu gleichartigen
Störungen der Heizungsfunktion durch vollständig verschliessende
Russkrustenbildung im Brenner-Tubus gekommen war, ist die nach nur
insgesamt 35 Betriebstagen nach der Manipulation der
Brenner-CO2-Wert-Einstellung 2 mal einsetzende Störung eindeutig auf
den unsachgemässen Eingriff des Schornsteinfegers zurückzuführen.
Gegenüber der zuständigen Kreis-Aufsichtsbehörde (Umweltamt
Limburg) wurde seither mehrfach die Forderung nach Übernahme der
Reparatur-Kosten für die Neueinstellung des Brenners durch einen
Techniker der Firma ELCO gestellt.
Dem
für die Abschaltung der Zentralheizung verantwortlichen
Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp wurde Hausverbot erteilt.
Vom
Hauseigentümer wurde ein privater Kaminkehrbesen gekauft, mittels
welchem die 3 Schlote des Schornsteines des Hauses 1 mal pro Jahr in
Eigenleistung ausgebürstet werden. Vom privaten Kaminfege-Einsatz am
26.8.2019 wurden Belegfotos erstellt und diese dem Kreisumweltamt als
Nachweis für die ab nun und für die Zukunft selbständig
durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten per Email zugesandt.
Die
aus 3 Schloten ausgebürstete Russmenge betrug unter 100 Gramm
Gesamtgewicht, wobei in dem Schlot der Zentralheizung und im Schlot
des Offenen Kamines überhaupt kein Russansatz festzustellen war, da
beide Heizanlagen seit Mitte 2018 nicht mehr in Betrieb genommen
worden waren.
Der
aus dem dritten Schlot ausgebürstete Russ-Staub entspricht höchsten
5 % der Gesamt-Russmenge, die bei den Reinigungsarbeiten des dort
angeschlossenen Holzofens und des durch die Küche zum Kamin
verlaufenden Ofen-Abzugsrohres jährlich 2 mal ausgebürstet werden,
da sich der Russ-Staub der Holzfeuerung bereits zu 95% innerhalb der
Ofen-Kammern und dem aufsteigenden Abzugsrohr absetzt. Dieser
Bestandteil der Hausfeuerungsanlage zählt aber nicht zum
Dienstleistungsumfang des Schornsteinfegers. Im Schornstein sammelt
sich also im Verlauf eines Jahres bei aktullem Heizanlagenbetrieb
eine Russmenge von ca 50-70 Gramm an. Somit ist die selbständige
Reinigung der Schlote des Wohnhauses 1 mal im Jahr mehr als
ausreichend und die Hinzuziehung eines Schornsteinfegers für diese
Dienstleistung nicht mehr notwendig.
Die
Endlagerung des aus den Schloten des Hauses ausgebürsteten
Russ-Staubes erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des
CID Institutes.
Änderungsangaben
zum aktuellen Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
- Buderus ELCO EKO1 Heizöl-Zentralheizung
Status
:
Vorübergehend
vom Hauseigentümer ausser Betrieb genommen seit 21. Mai 2018.
Grund
:
Sachbeschädigung
/ Funktionsstörung nach Manipulation des Schornsteinfegers Denis
Knöpp an der CO2-Einstellschraube des ELCO Brenners am 28.8.2017
Datum
der Wiederinbetriebnahme :
Unbekannt,
nach Neueinstellung des Brenners durch Techniker der Firma ELCO.
Voraussetzung
:
Kostenübernahme
für Neueinstellung & ELCO-Technikereinsatz durch Umweltamt
Kreisverwaltung Limburg bzw. Firma Denis Knöpp
Wartungsaufwand
:
Da
die Zentralheizung seit mittlerweile 22 Monaten nicht mehr in Betrieb
genommen wurde, entstehen keine Kosten für
Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im
Zusammenhang mit dem Zentralheizungs-Betrieb.
Die
Notwendigkeit periodischer Messungen nach der
Bundesimmissionschutzverordnung entstünde theoretisch erst, nachdem
die Funktion der Heizunganlage durch die Firma ELCO wiederhergestellt
sein wird. Voraussetzung dafür ist die Kostenübernahme für den
Wartungseinsatz durch den Schornsteinfegerbetrieb, der die aktuelle
Funktionsstörung verursacht hatte bzw. durch dessen
Aufsichtsbehörde, das Umweltamt der Kreisverwaltung Limburg.
Das
Umweltamt wird vom Hauseigentümer selbständig durch Zusendung der
Immissions-Messwerteliste der Firma ELCO bei Wiederinbetriebnahme der
Zentralheizung in Kenntnis gesetzt.
- Elektroheizung
Status
:
3
mobile Elektro-Heiz-Ventilatoren in Betrieb seit Oktober 2018 als
Ersatz für die stillgelegte Zentralheizung als Raumheizungen in
Büro / Wohnraum, Bad, Küche und Diele bzw. Gästezimmer.
Schornsteinfeger-Wartungsbedarf
:
Die
Elektro-Heizgeräte arbeiten 100% abgasfrei und sind nicht an die
Kaminschlote des Wohnhauses angeschlossen. Spezialbürsten für die
Reinigung der Elektro-Heizlüfter sind im Haushalt vorhanden. Die
Inanspruchnahme von Schornsteinfeger-Dienstleistungen für die
jährliche Kontrolle der Elektro-Heizlüfter ist unnötig. Kosten für
die Erstellung von Elektroventilatoren-Verwaltungsbescheiden
entstehen nicht.
- Offener Kamin
Status
:
Offener
Kamin für Zier-Holzfeuerung im Wohnzimmer.
Der
Betrieb des Kamines erfolgt nach eigenem Ermessen des Hauseigentümers
zwecks stimmungsvoller Raumzierde.
Bisher
letzte Inbetriebnahme im November 2016.
Wartungsbedarf
:
Die
Reinigung des Kamin-Brennraumes erfolgt in Eigenleistung des
Hauseigentümers nach jedem Kamineinsatz. Die Endlagerung der
Holzasche erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des
CID Institutes. Die Schlotreinigung des Kaminschlotes erfolgt im
Rahmen der jährlichen Kaminfegung selbständig in Eigenleistung des
Hauseigentümers. Es entstehen keine Kosten für
Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im
Zusammenhang mit dem Kamin-Betrieb.
- Holzofen
Status
:
Gusseiserner
Holzofen des Herstellers deDietrich mit Kochfeld in Betrieb seit etwa
1990 zur zusätzlichen Raumheizung der Diele und Küche an besonders
kalten Tagen.
Wartungsbedarf
:
Die
Brennkammer des Holzofens wird vom Hauseigentümer selbständig in
Eigenleistung in der Heizperiode einmal pro Betriebstag vor
Inbetriebnahme des Ofens vollständig gereinigt, die Holzasche in der
Kompostanlage des Botanischen Gartens endgelagert.
Die
Ofenrohre der Abzugsanlage des Ofens werden 2 mal pro Heizperiode –
etwa alle 8-12 Wochen - ausgebaut und vollständig vom angesammeltem
Russ befreit, ebenso wie die Inneren Brennkammern des Holzofens. Die
letzte Russreinigung der Abzugsanlage erfolgte am 22. Februar 2020.
Es
entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder
Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit dem Holzofen-Betrieb.
Wegen
der baulichen Eigenheiten funktioniert der Ofen nur ohne belästigende
Rauchentwicklung im Aufstellungsraum, wenn der stetige Luftabzug
durch russfreie Abzugsrohre garantiert ist. Daher ergibt sich der
selbständige Wartungsrhythmus für den Hauseigentümer aus der
selbständigen, eigenverantwortlichen Überwachung der Ofenfunktion
ohne Hinzuziehung von anderer Personen.
Wegen
einsetzender Korrossionsschäden ist die zukünftige Funktionsdauer
des Holzofen möglicherweise begrenzt. Ob die betroffenen
Austausch-Bauteile verfügbar sind, ist noch nicht geklärt. Daher
ist der Ersatz des Dielen-Holzofens durch einen neuen Holzofen für
die kommenden Jahre eingeplant, wozu Rücklagen gebildet werden
müssen.
- Kaminschlote des Haus-Schornsteines
Status
:
Gemauerter
Kamin mit 3 Abzugsschloten - 21x21 cm für Zentralheizung (seit Mai
2018 nicht in Betrieb) 14x21 cms für Dielen-Holzofen und 21x21 cms
für Offenen Kamin (seit November 2016 nicht in Betrieb).
Wartungsbedarf
:
Zur
selbständigen, eigenverantwortlichen Kaminreinigung durch den
Hauseigentümer wurde von diesem im Jahr 2018 ein Kaminfegegerät
(Kehrbesen) mit Drahtkranz und 20 Meter Seil und Kugelgewicht gekauft
und wird 1 mal pro Jahr verwendet. Da das Besteigen des Flachdaches
ohne besonderen Aufwand und Risiko möglich ist und die
Kamin-Kehr-Arbeiten mit dem zur Verfügung stehenden Kehrgerät im
Verlauf von 10 Minuten (6-8 Kehrgerät-Passagen pro Schlot)
vollständig ausgeführt werden können ist die weitere
Inanspruchnahme früher notwendiger Schornsteinfeger-Dienstleistungen
für das Wohnhaus seither nicht mehr notwendig.
Es
entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder
Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit der selbständigen Reinigung
der Kaminschlote durch den Hauseigentümer.
Sanierungsbedarf
:
Über
den Öffnungen der Abzugsschlote des Haus-Schornsteines ist die
Anbringung einer Blechlamina zur Abweisung von in die Schlote
einlaufendem Regenwasser vorgesehen.
Ein
Befreiungsbescheid für Schornsteinfegerische Dienstleistungen und
Verwaltungsgebühren des Amtes für Umwelt Limburg wird hiermit
beantragt.
Gezeichnet
Dipl.
Biol. Peter Ulrich Zanger CID Institut Weilmünster 22. März 2020
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