Sonntag, 29. März 2020

Schreiben an das Kreisumweltamt Hadamar, Frau B. Apel, vom 26.3.2020


Kreisumweltamt
Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau Birgit Apel
Gymnasiumstrasse 4
65589 Hadamar

Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017

Sehr geehrte Frau Apel

ich habe Ihre Email vom 24.3.2020 6.44 gelesen und zur Kenntnis genommen. Zuvor hatte ich Ihnen in einer Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid unmissverständlich erklärt, dass ich meine Heizungsanlage am 21. Mai 2018 nach Sachbeschädigung durch Herrn Knöpp am 28. August 2017 (9 Monate zuvor) ausser Betrieb nehmen musste, da sich die Heizung wegen einer wiederholt auftretenden Störung infolge Brenner-Disregulation notabschaltete. Seither, also seit nunmehr 22 Monaten, heize ich mein Wohnhaus mit Elektrizitäts-Wärme-Erzeugung. Leider haben Sie offensichtlich bedauernswerterweise den Sinn und Kontext meiner Erklärungen nicht verstanden, da Sie auf einer Durchsetzung Ihrer merkwürdigen Forderung bestehen wollen und sich dabei am Text einer offensichtlich fehlerhaften bzw. unvollständigen und juristisch nicht haltbaren Verordnung orientierten. In Ihrem Bescheid vom 18.3.2020 schreiben Sie mir, dass Sie die Emissionsmessung am Heizkessel kostenpflichtig durchführen lassen wollen und im Falle meiner Weigerung, dies zuzulassen, drohen Sie mir mit dem Aufbrechen meines Wohnhauses und dem Eindringen in meine privaten Wohnräume.

An meiner Zentralheizung können aber im Moment wegen der Sachbeschädigung durch Deregulation durch Ihren Mitarbeiter bzw. Untergeordneten, Herrn Knöpp, erstens gar keine sinnvollen Abgasmessungen durchgeführt werden, da die Heizung zwar gereinigt ist, sich der Brenner aber noch in dereguliertem Zustand befindet und zuerst eine neue Grundeinstellung durch einen Techniker der Herstellerfirma ELCO vorgenommen werden müsste. Um dieser fachgerechte Neueinstellung durchführen zu können, müssen aber zuerst Sie oder Herr Knöpp mir gegenüber eine Erklärung zur Übernahme der Neueinstellungskosten abgeben. Zweitens würde die falsch erzwungene Immissionschutzmessung zwar höchstwahrscheinlich das Ergebnis bringen, dass die Heizung eine kurzen Moment lang einwandfrei funktioniert hat, wegen der andauernden Fehleinstellung sich allerding nach wenigen Betriebstagen bzw. Stunden erneut durch Verschluss des Brennertubus abschaltet.

Zudem existiert das Risiko, dass an dem empfindlichen Heizöl-Einspritzkopf durch einen verfrühten Neustart weitere Schäden entwickeln könnten, und zwar aus folgendem Grund : Wie ich Ihnen erklärte, schaltete sich der Brenner am 21.5.2018 ab, nachdem sich eine, den Brennertubus vollständig verschliessende, kristalline Aschekruste gebildet hatte. Da die Heizflamme sich somit nur innerhalb des Tubus entwickeln konnte, stieg die Temperatur nahe des Feinzerstäuberkopfes der Düse, der von Kunsstoffteilen ummantelt ist, extrem stark an. Ohne vorherige Demontage des Brenners und Kontrolle der Düse ist ein Neustart somit zu gefährlich und riskant, denn das Störungsbild könnte sich so weiterentwickeln, was vermutlich höhere Reparaturkosten zur Folge hätte.

Weder Sie noch Herr Hennss sind aber ausgebildete Heizungstechniker. Ebenso ist Herr Knöpp kein ausgebildeter Heizungstechniker, auch wenn er versucht hatte, mir am 28.8.2017 vorzugaukeln, er habe eine solche Zusatzausbildung absolviert. Zudem wurde beim letzten Wartungstermin durch Firma ELCO am 1.10.2014 von Herrn V. Müller die serienmässig eingebaute SUNTEC Einspritzpumpe des Brenners durch ein Austauschprodukt einer anderen Marke ersetzt sowie eine Landis & Staefa Düesenstange installiert, an welcher beim Einbau individuelle Änderungen vorgenommen wurden. Somit kann meine Heizung gegenwärtig nur durch den Techniker persönlich gewartet werden, der den Umbau vorgenommen hat.

Ich bitte Sie also nochmals höflichst zuerst darum, mir gegenüber zu erklären,
  • dass Ihr Amt bzw. Herr Knöpp die Kosten für die Anfahrt eines kompetenten Technikers der Firma ELCO und die Neueinstellung des Brenners meiner Heizung nach Vorlage der Rechnung übernehmen werden,
  • dass Sie den von Ihnen verfassten Bescheid vom 18. März 2020 aufheben, bzw.
  • dass Sie Ihre Drohung, mein Haus aufzubrechen und illegal in meine Wohnräume eindringen zu wollen, sofort zurücknehmen, und
  • dass Sie Ihre ungerechtfertigte Kostendrohung zurückziehen, da wegen des Betriebes einer Elektroheizung in meinem Wohnhaus weder eine sinnvolle Veranlassung zu Immissionsmessungen noch zu Kaminfegearbeiten besteht.

Inventierte Verwaltungskostenforderungen, die logisch unbegründet sind und unter erfundenen Vorwänden von Verwaltungsmitarbeitern bei erhobenen Drohungen bezüglich der Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen versucht werden, entsprechen dem Straftatbestand der „Räuberischen Erpressung“.

Die fachunkundige Manipulation einer Zentralheizung mit Folge derer Abschaltung durch einen amtlich beauftragten Schornsteinfeger entspricht dem Straftatbestand der „Sachbeschädigung“.

Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl das Berühren meiner Zentralheizung trotz zuvor sachlich begründetem Verbot meinerseits als auch insbesondere das erneute, wiederholte illegale Aufbrechen meines Wohnhauses durch Kreisverwaltungsmitarbeiter nach dem 5./6.11.2012 diesesmal mit absoluter Sicherheit zumindestens strafrechtliche Konsequenzen für Sie und Ihre „Kollegen“ haben wird.

Ich stelle heute Antrag auf sofortige Aussetzung der Wirksamkeit der Kehrverordnung, des Schornsteinfegergesetzes sowie der Teile des Immissionsschutzgesetzes und Verwaltungskosten-Verordnungen, die im Zusammenhang mit schornsteinfegerischen Dienstleistungen und mit der übertriebenen Höhe von Geldforderungen von Bezirks-Schornsteinfegermeistern bezüglich der Fegearbeiten und Bescheidserstellungen stehen.

Von Verwaltungsseite ist in der Angelegenheit eine Änderung des Schornsteinfegergesetzes, des Immisionsschutzgesetzes, der Kehrverordnung und der Gebührenverordnung einzuleiten. Zukünftig muss der Verordnungstext beinhalten :

  • Dass an still-liegenden Heizungsganlagen keine Immissionsmessungen und Kaminkehrarbeiten durchgeführt werden können und auch keine jährlichen Kosten dafür entstehen,

  • Dass die Reinigungsintervalle für Schornsteinfegereinsätze der tatsächlichen Nutzungsintensität von Zentralheizungen angepasst werden, so dass für Zentralheizungen, die nur minimale Laufzeiten von 1-2 Monaten pro Jahr haben, die Abstände für Schornsteinreinigungen und Immissionsmessungen auf 5 Jahre ausgedehnt werden,

  • Dass für Hauseigentümer von Bungalows, die mit eigenem Kehrgerät die Schlote ihres Wohnhauses selbständig und eigenverantwortlich und risikofrei reinigen, ein Befreiungsbescheid von Schornsteinfegerischen Dienstleistungen und Gebühren erstellt wird,

  • Dass die Kostensätze für Schornsteinfegerische Dienstleistungen der normalen Lebensrealität angepasst werden, so dass bei minimalem Zeitaufwand für Schlotfegearbeiten beispielsweise an Bungalows (max. 15 Minuten / 80 Euro) nicht Stundensätze von 320 Euro verlangt werden können.

  • Dass Feuerstättenbescheide für private und von ihren Eigentümern selbst bewohnte Wohnhäuser, deren Heizungsanlage über Jahrzehnte unverändert störungsfrei funktioniert, nur einmal bei Hauseinrichtung oder dann erneut nur nach wichtigen Umbauten erstellt werden und nicht periodisch in Jahres- oder 2-Jahres-Rhythmus, so dass die dafür entstehenden Kosten im gesellschaftlich akzeptablen Rahmen bleiben,

  • Dass Feuerstättenbescheide sich auf die tabellarische Auflistung der im Wohnhaus befindlichen Heizungsanlagen auf einer Din-A-4 Seite schwarz-weiss bedrucktem Papier beschränken und nicht aus dutzenden von Seiten mit Farbdruckern bedruckten Werken, die für einen Hauseigentümer absolut sinnlos und wertlos sind, da ihm die seit Jahrzehnten in seinem Wohnhaus eingebauten Heizgeräte selbst bekannt sind, so dass dadurch Kosten für die Bescheids-Erstellung reduziert werden und Papier und Druckfarbverschwendung eingeschränkt wird.

  • Dass Schornsteinfgeger und Umweltamtsmitarbeiter dazu angeleitet werden, gegenüber privaten Wohnhauseigentümern sachlich zu argumentieren, die Konstruktion von Katastrophenszenarien ( subtile Feuer-Gefahr-Drohungen, „Brandstätten“-Besichtigungen, … ) zu unterlassen, Distanz und Respekt gegenüber den Gebührenzahlern zu bewahren, die ihre Verwaltungseinheiten und Privatunternehmungen finanzieren und sich nicht in private Angelegenheiten wie beispielsweise die Frage, wie oft in Begleitung von Frauen-Besuch ein Kaminfeuer angezündet werden dürfe, arrogant einzumischen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 26. März 2020






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