Kreisumweltamt
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau
Birgit Apel
Gymnasiumstrasse
4
65589
Hadamar
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Sehr
geehrte Frau Apel
ich
habe Ihre Email vom 24.3.2020 6.44 gelesen und zur Kenntnis genommen.
Zuvor hatte ich Ihnen in einer Änderungsmitteilung zum
Feuerstättenbescheid unmissverständlich erklärt, dass ich meine
Heizungsanlage am 21. Mai 2018 nach Sachbeschädigung durch Herrn
Knöpp am 28. August 2017 (9 Monate zuvor) ausser Betrieb nehmen
musste, da sich die Heizung wegen einer wiederholt auftretenden
Störung infolge Brenner-Disregulation notabschaltete. Seither, also
seit nunmehr 22 Monaten, heize ich mein Wohnhaus mit
Elektrizitäts-Wärme-Erzeugung. Leider haben Sie offensichtlich
bedauernswerterweise den Sinn und Kontext meiner Erklärungen nicht
verstanden, da Sie auf einer Durchsetzung Ihrer merkwürdigen
Forderung bestehen wollen und sich dabei am Text einer offensichtlich
fehlerhaften bzw. unvollständigen und juristisch nicht haltbaren
Verordnung orientierten. In Ihrem Bescheid vom 18.3.2020 schreiben
Sie mir, dass Sie die Emissionsmessung am Heizkessel kostenpflichtig
durchführen lassen wollen und im Falle meiner Weigerung, dies
zuzulassen, drohen Sie mir mit dem Aufbrechen meines Wohnhauses und
dem Eindringen in meine privaten Wohnräume.
An
meiner Zentralheizung können aber im Moment wegen der
Sachbeschädigung durch Deregulation durch Ihren Mitarbeiter bzw.
Untergeordneten, Herrn Knöpp, erstens gar keine sinnvollen
Abgasmessungen durchgeführt werden, da die Heizung zwar gereinigt
ist, sich der Brenner aber noch in dereguliertem Zustand befindet und
zuerst eine neue Grundeinstellung durch einen Techniker der
Herstellerfirma ELCO vorgenommen werden müsste. Um dieser
fachgerechte Neueinstellung durchführen zu können, müssen aber
zuerst Sie oder Herr Knöpp mir gegenüber eine Erklärung zur
Übernahme der Neueinstellungskosten abgeben. Zweitens würde die
falsch erzwungene Immissionschutzmessung zwar höchstwahrscheinlich
das Ergebnis bringen, dass die Heizung eine kurzen Moment lang
einwandfrei funktioniert hat, wegen der andauernden Fehleinstellung
sich allerding nach wenigen Betriebstagen bzw. Stunden erneut durch
Verschluss des Brennertubus abschaltet.
Zudem
existiert das Risiko, dass an dem empfindlichen Heizöl-Einspritzkopf
durch einen verfrühten Neustart weitere Schäden entwickeln könnten,
und zwar aus folgendem Grund : Wie ich Ihnen erklärte, schaltete
sich der Brenner am 21.5.2018 ab, nachdem sich eine, den Brennertubus
vollständig verschliessende, kristalline Aschekruste gebildet hatte.
Da die Heizflamme sich somit nur innerhalb des Tubus entwickeln
konnte, stieg die Temperatur nahe des Feinzerstäuberkopfes der Düse,
der von Kunsstoffteilen ummantelt ist, extrem stark an. Ohne
vorherige Demontage des Brenners und Kontrolle der Düse ist ein
Neustart somit zu gefährlich und riskant, denn das Störungsbild
könnte sich so weiterentwickeln, was vermutlich höhere
Reparaturkosten zur Folge hätte.
Weder
Sie noch Herr Hennss sind aber ausgebildete Heizungstechniker. Ebenso
ist Herr Knöpp kein ausgebildeter Heizungstechniker, auch wenn er
versucht hatte, mir am 28.8.2017 vorzugaukeln, er habe eine solche
Zusatzausbildung absolviert. Zudem wurde beim letzten Wartungstermin
durch Firma ELCO am 1.10.2014 von Herrn V. Müller die serienmässig
eingebaute SUNTEC Einspritzpumpe des Brenners durch ein
Austauschprodukt einer anderen Marke ersetzt sowie eine Landis &
Staefa Düesenstange installiert, an welcher beim Einbau individuelle
Änderungen vorgenommen wurden. Somit kann meine Heizung gegenwärtig
nur durch den Techniker persönlich gewartet werden, der den Umbau
vorgenommen hat.
Ich
bitte Sie also nochmals höflichst zuerst darum, mir gegenüber zu
erklären,
- dass Ihr Amt bzw. Herr Knöpp die Kosten für die Anfahrt eines kompetenten Technikers der Firma ELCO und die Neueinstellung des Brenners meiner Heizung nach Vorlage der Rechnung übernehmen werden,
- dass Sie den von Ihnen verfassten Bescheid vom 18. März 2020 aufheben, bzw.
- dass Sie Ihre Drohung, mein Haus aufzubrechen und illegal in meine Wohnräume eindringen zu wollen, sofort zurücknehmen, und
- dass Sie Ihre ungerechtfertigte Kostendrohung zurückziehen, da wegen des Betriebes einer Elektroheizung in meinem Wohnhaus weder eine sinnvolle Veranlassung zu Immissionsmessungen noch zu Kaminfegearbeiten besteht.
Inventierte
Verwaltungskostenforderungen, die logisch unbegründet sind und unter
erfundenen Vorwänden von Verwaltungsmitarbeitern bei erhobenen
Drohungen bezüglich der Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen
versucht werden, entsprechen dem Straftatbestand der „Räuberischen
Erpressung“.
Die
fachunkundige Manipulation einer Zentralheizung mit Folge derer
Abschaltung durch einen amtlich beauftragten Schornsteinfeger
entspricht dem Straftatbestand der „Sachbeschädigung“.
Ich
kann Ihnen versichern, dass sowohl das Berühren meiner
Zentralheizung trotz zuvor sachlich begründetem Verbot meinerseits
als auch insbesondere das erneute, wiederholte illegale Aufbrechen
meines Wohnhauses durch Kreisverwaltungsmitarbeiter nach dem
5./6.11.2012 diesesmal mit absoluter Sicherheit zumindestens
strafrechtliche Konsequenzen für Sie und Ihre „Kollegen“ haben
wird.
Ich
stelle heute Antrag auf sofortige Aussetzung der Wirksamkeit der
Kehrverordnung, des Schornsteinfegergesetzes sowie der Teile des
Immissionsschutzgesetzes und Verwaltungskosten-Verordnungen, die im
Zusammenhang mit schornsteinfegerischen Dienstleistungen und mit der
übertriebenen Höhe von Geldforderungen von
Bezirks-Schornsteinfegermeistern bezüglich der Fegearbeiten und
Bescheidserstellungen stehen.
Von
Verwaltungsseite ist in der Angelegenheit eine Änderung des
Schornsteinfegergesetzes, des Immisionsschutzgesetzes, der
Kehrverordnung und der Gebührenverordnung einzuleiten. Zukünftig
muss der Verordnungstext beinhalten :
- Dass an still-liegenden Heizungsganlagen keine Immissionsmessungen und Kaminkehrarbeiten durchgeführt werden können und auch keine jährlichen Kosten dafür entstehen,
- Dass die Reinigungsintervalle für Schornsteinfegereinsätze der tatsächlichen Nutzungsintensität von Zentralheizungen angepasst werden, so dass für Zentralheizungen, die nur minimale Laufzeiten von 1-2 Monaten pro Jahr haben, die Abstände für Schornsteinreinigungen und Immissionsmessungen auf 5 Jahre ausgedehnt werden,
- Dass für Hauseigentümer von Bungalows, die mit eigenem Kehrgerät die Schlote ihres Wohnhauses selbständig und eigenverantwortlich und risikofrei reinigen, ein Befreiungsbescheid von Schornsteinfegerischen Dienstleistungen und Gebühren erstellt wird,
- Dass die Kostensätze für Schornsteinfegerische Dienstleistungen der normalen Lebensrealität angepasst werden, so dass bei minimalem Zeitaufwand für Schlotfegearbeiten beispielsweise an Bungalows (max. 15 Minuten / 80 Euro) nicht Stundensätze von 320 Euro verlangt werden können.
- Dass Feuerstättenbescheide für private und von ihren Eigentümern selbst bewohnte Wohnhäuser, deren Heizungsanlage über Jahrzehnte unverändert störungsfrei funktioniert, nur einmal bei Hauseinrichtung oder dann erneut nur nach wichtigen Umbauten erstellt werden und nicht periodisch in Jahres- oder 2-Jahres-Rhythmus, so dass die dafür entstehenden Kosten im gesellschaftlich akzeptablen Rahmen bleiben,
- Dass Feuerstättenbescheide sich auf die tabellarische Auflistung der im Wohnhaus befindlichen Heizungsanlagen auf einer Din-A-4 Seite schwarz-weiss bedrucktem Papier beschränken und nicht aus dutzenden von Seiten mit Farbdruckern bedruckten Werken, die für einen Hauseigentümer absolut sinnlos und wertlos sind, da ihm die seit Jahrzehnten in seinem Wohnhaus eingebauten Heizgeräte selbst bekannt sind, so dass dadurch Kosten für die Bescheids-Erstellung reduziert werden und Papier und Druckfarbverschwendung eingeschränkt wird.
- Dass Schornsteinfgeger und Umweltamtsmitarbeiter dazu angeleitet werden, gegenüber privaten Wohnhauseigentümern sachlich zu argumentieren, die Konstruktion von Katastrophenszenarien ( subtile Feuer-Gefahr-Drohungen, „Brandstätten“-Besichtigungen, … ) zu unterlassen, Distanz und Respekt gegenüber den Gebührenzahlern zu bewahren, die ihre Verwaltungseinheiten und Privatunternehmungen finanzieren und sich nicht in private Angelegenheiten wie beispielsweise die Frage, wie oft in Begleitung von Frauen-Besuch ein Kaminfeuer angezündet werden dürfe, arrogant einzumischen.
In
Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Weilmünster,
26. März 2020
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