Hessisches
Ministerium für Umwelt
und
Verbraucherschutz
Dr.
Schweighart
Mainzer
Strasse 80
65189
WIESBADEN
Ref.:
Unser Telefonat vom 25.3.2020
Sehr
geehrter Herr Dr. Schweighart,
unter
Bezugnahme auf unser Telefongespräch bezüglich einer akuten
Auseinandersetzung mit dem Kreisumweltamt in Limburg-Hadamar bitte
ich Sie um Unterstützung in einem besonders schweren Fall
kontinuierlicher und systematischer Dienstvergehen von
Verwaltungsmitarbeitern im Landkreis Limburg-Weilburg seit 2010.
Begonnen
hatten die Auseinandersetzung im Jahre 2010 im Zusammenhang mit der
Erfüllung von Auflagen bezüglich des Öltankes in meinem Wohnhaus.
Der diesbezügliche Forderungskatalog des Umweltamtes beinhaltete
damals den „Einbau eines Überdruckventiles in den Tank“ obwohl
dieser über ein eingebautes Entlüftungsrohr verfügt. Meine
Weigerung, dieser offensichtlich schwachsinnigen und provokanten
Forderung nachzukommen, hatte damals Drohungen von deswegen
telefonisch kontaktierten Mitarbeitern des Amtes zur Folge.
Im
Jahre 2011 kam es in der Folge zu drastisch überhöhten Forderungen
für Trinkwassergebühren ( 1700 Euro für 40 cbm/Jahr ) von Seiten
der Weilmünsterer Gemeindeverwaltungsangestellten Karin Schönbach
beziehungsweise der Parallelforderung nach ersatzweisem,
unturnusgemässem Austausch der Wasseruhr in meinem Wohnhaus, das ich
zum damaligen Zeitpunkt zusammen mit meiner Mutter bewohnte. Diese
Auseinandersetzung eskalierte im Jahre 2012 nach Einleitung eines
Zwangsvollstreckungsverfahrens durch diese
Gemeindeverwaltungsangestellte beim Kreisausschuss Limburg zur
Durchsetzung ihrer Forderung. In Folge dieses
Zwangsvollstreckungsantrages, der ordnungsgemäss nach Erfüllung der
Forderung nach Austausch der Wasseruhr im Mai 2012 hätte von Frau
Schönbach zurückgezogen werden müssen, kam es am 5./6.11.2012 zu
einem Einsatz eines uniformierten Kommandos bestehend aus zivilen
Ortsansässigen in Polizeiuniform, mittels welchem unter Verstoss
gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Nachtstunden
meine Mutter, Frau Rosemarie Zanger, in leicht erkranktem Zustand
nach Mitternacht aus meinem Wohnhaus unter Zwang und gefesselt
abtransportiert wurde und durch eine anschliessende operative
Behandlung in der Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt
Niederrad gewaltsam zu Tode gebracht wurde.
Am
27.8.2017 kam es zur Sachbeschädigung des Brenners meiner
Zentralheizung durch den ortsansässigen Bezirksschornsteinfeger
Denis Knöpp durch Deregulation der CO2-Einstellungen, was
Betriebsstörungen der Heizung nach nur 30 Betriebstagen bis 1. März
2018 und die Notabschaltung der Heizung nach weiteren 7 Betriebstagen
am 21.5.2018 zur Folge hatte. Detailliertere Daten zu diesem Vorgang
entnehmen Sie bitte dem angefügten Schriftverkehr mit dem
Kreisumweltamt.
Meinerseits
präsentierte ich in der Folge Schadensersatzforderungen gegenüber
dem Kreisumweltamt als Aufsichtbehörde von Denis Knöpp und
beantragte eine Änderung der Kehrverordnungen und
schornsteinfegerbezogenen Verwaltungsvorschriften sowie das Recht,
meine Heizungsanlagen und Schlote zukünftig eigenständig und
selbstverantwortlich zu reinigen u.a. beim Bundesumweltministerium.
Ab
21. Mai 2018 erfolgte zudem die Umstellung der Wärme-Erzeugung in
meinem Wohnhaus auf Elektroheizung.
Am
13. November 2019 präsentierte sich erstmals die Angestellte des
Kreisumweltamtes, Frau Birgit Apel, mit der Forderung, trotz in
meinem Haus eingesetzter Elektroheizung von ihr aufgestellte Vorgaben
der Kehrverordnung und Immissionsschutzmessung kostenpflichtig zu
erfüllen. Ich wies ihre Forderung unter anderem aus dem Grund
zurück, dass an einer abgestellten und bis zur Reparatur
stillliegenden Zentralheizung keine Immissionsmessungen möglich sind
und erneuerte meine Forderung auf Übernahme der
Heizungsneueinstellungskosten durch die Firma ELCO durch das
Kreisumweltamt.
Am
11. Dezember 2019 kam es zur aktiven Beschädigung von mehreren
Sektoren des mit Bitumen-Dachpappe gedeckten Flachdaches meines
Wohnhauses, wobei 2 Bahnen direkt neben dem Schornstein
offensichtlich mit einer Bitumen-zersetzenden Substanz begossen
worden waren. Obwohl das Dach meines Hauses zwischen 2012 und 2019
vollständig mit 2 Lagen neuer Bitumen-Schweissbahn überzogen und so
komplett abgedichtet worden war, kam es zwischen Dezember 2019 und
März 2020 zu Wassereinbrüchen in 4 Wohnräume mit der Folge von
schweren Nässeschäden an den Zimmerdecken. Die notwendige
Dachsanierung wird vermutlich 3000-5000 Euro kosten und muss dieses
Jahr noch durchgeführt werden.
Mit
Schreiben vom 18. März 2020 trat Frau Birgit Apel erneut schriftlich
auf und erneuerte ihre Forderung nach Durchführung von Fegearbeiten
und Immissionschutzmessungen an der seit 2 Jahren abgeschalteten
Heizungsanlage. Für den Fall meiner Weigerung drohte die
Kreisverwaltungsangestellte, dass sie ab 31. März 2020 zusammen mit
Herrn Knöpp ansonsten dann gewaltsam in mein Wohnhaus eindringen
wolle und dort die in ihren Augen notwendigen Arbeiten durchführen
zu lassen würde.
Diesen
unerhörten Vorgang beantwortet ich mit einer Strafanzeige wegen
„räuberischer Erpressung“ bei der Polizei Weilburg gegen Frau
Apel. In mehreren Schreiben versuchte ich zeitgleich auf dem Wege der
vernünftigen Argumentation das Umweltamt Limburg bzw. Frau Apel um
Einlenken in der Angelegenheit bzw. Aufhebung des Bescheides zu
bewegen. Ich füge dieser Email Kopien dieses Schriftverkehrs an.
Zwischen
dem 16.3. und 22.3. wurde zudem auf dem Flachdach meines Hauses
offensichtlich eine im Residual-Regenwasser schaumbildende Substanz
unbekannter Natur ausgebracht. Heute wurden dann von mir 1,5 Liter
Proben des kontaminerten Regenwassers mit Begleitschreiben an das
Labor des Umweltamtes Limburg-Hadamar gesandt, mit der Bitte, zu
untersuchen, ob die Flüssigkeit agressive Substanzen beinhaltet, die
Bitumen angreifen.
Da
Sie mir gegenüber am Telefon bereits darauf hinwiesen, Sie seinen
nicht der exakt richtige Ansprechpartner in der Angelegenheit, bitte
ich Sie somit hiermit um Weiterleitung meiner
Dienstaufsichtbeschwerde an die richtige Stelle in Ihrem Ministerium,
wofür ich Ihnen im Voraus freundlich danke.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster,
27. März 2020
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