Sonntag, 29. März 2020

Schreiben an das Hesssiche Umweltministerium Wiesbaden vom 27.3.2020 15.26 Email

Hessisches Ministerium für Umwelt

und Verbraucherschutz

Dr. Schweighart

Mainzer Strasse 80

65189 WIESBADEN





Ref.: Unser Telefonat vom 25.3.2020



Sehr geehrter Herr Dr. Schweighart,



unter Bezugnahme auf unser Telefongespräch bezüglich einer akuten Auseinandersetzung mit dem Kreisumweltamt in Limburg-Hadamar bitte ich Sie um Unterstützung in einem besonders schweren Fall kontinuierlicher und systematischer Dienstvergehen von Verwaltungsmitarbeitern im Landkreis Limburg-Weilburg seit 2010.



Begonnen hatten die Auseinandersetzung im Jahre 2010 im Zusammenhang mit der Erfüllung von Auflagen bezüglich des Öltankes in meinem Wohnhaus. Der diesbezügliche Forderungskatalog des Umweltamtes beinhaltete damals den „Einbau eines Überdruckventiles in den Tank“ obwohl dieser über ein eingebautes Entlüftungsrohr verfügt. Meine Weigerung, dieser offensichtlich schwachsinnigen und provokanten Forderung nachzukommen, hatte damals Drohungen von deswegen telefonisch kontaktierten Mitarbeitern des Amtes zur Folge.







Im Jahre 2011 kam es in der Folge zu drastisch überhöhten Forderungen für Trinkwassergebühren ( 1700 Euro für 40 cbm/Jahr ) von Seiten der Weilmünsterer Gemeindeverwaltungsangestellten Karin Schönbach beziehungsweise der Parallelforderung nach ersatzweisem, unturnusgemässem Austausch der Wasseruhr in meinem Wohnhaus, das ich zum damaligen Zeitpunkt zusammen mit meiner Mutter bewohnte. Diese Auseinandersetzung eskalierte im Jahre 2012 nach Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens durch diese Gemeindeverwaltungsangestellte beim Kreisausschuss Limburg zur Durchsetzung ihrer Forderung. In Folge dieses Zwangsvollstreckungsantrages, der ordnungsgemäss nach Erfüllung der Forderung nach Austausch der Wasseruhr im Mai 2012 hätte von Frau Schönbach zurückgezogen werden müssen, kam es am 5./6.11.2012 zu einem Einsatz eines uniformierten Kommandos bestehend aus zivilen Ortsansässigen in Polizeiuniform, mittels welchem unter Verstoss gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Nachtstunden meine Mutter, Frau Rosemarie Zanger, in leicht erkranktem Zustand nach Mitternacht aus meinem Wohnhaus unter Zwang und gefesselt abtransportiert wurde und durch eine anschliessende operative Behandlung in der Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt Niederrad gewaltsam zu Tode gebracht wurde.




Am 27.8.2017 kam es zur Sachbeschädigung des Brenners meiner Zentralheizung durch den ortsansässigen Bezirksschornsteinfeger Denis Knöpp durch Deregulation der CO2-Einstellungen, was Betriebsstörungen der Heizung nach nur 30 Betriebstagen bis 1. März 2018 und die Notabschaltung der Heizung nach weiteren 7 Betriebstagen am 21.5.2018 zur Folge hatte. Detailliertere Daten zu diesem Vorgang entnehmen Sie bitte dem angefügten Schriftverkehr mit dem Kreisumweltamt.





Meinerseits präsentierte ich in der Folge Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kreisumweltamt als Aufsichtbehörde von Denis Knöpp und beantragte eine Änderung der Kehrverordnungen und schornsteinfegerbezogenen Verwaltungsvorschriften sowie das Recht, meine Heizungsanlagen und Schlote zukünftig eigenständig und selbstverantwortlich zu reinigen u.a. beim Bundesumweltministerium.



Ab 21. Mai 2018 erfolgte zudem die Umstellung der Wärme-Erzeugung in meinem Wohnhaus auf Elektroheizung.



Am 13. November 2019 präsentierte sich erstmals die Angestellte des Kreisumweltamtes, Frau Birgit Apel, mit der Forderung, trotz in meinem Haus eingesetzter Elektroheizung von ihr aufgestellte Vorgaben der Kehrverordnung und Immissionsschutzmessung kostenpflichtig zu erfüllen. Ich wies ihre Forderung unter anderem aus dem Grund zurück, dass an einer abgestellten und bis zur Reparatur stillliegenden Zentralheizung keine Immissionsmessungen möglich sind und erneuerte meine Forderung auf Übernahme der Heizungsneueinstellungskosten durch die Firma ELCO durch das Kreisumweltamt.



Am 11. Dezember 2019 kam es zur aktiven Beschädigung von mehreren Sektoren des mit Bitumen-Dachpappe gedeckten Flachdaches meines Wohnhauses, wobei 2 Bahnen direkt neben dem Schornstein offensichtlich mit einer Bitumen-zersetzenden Substanz begossen worden waren. Obwohl das Dach meines Hauses zwischen 2012 und 2019 vollständig mit 2 Lagen neuer Bitumen-Schweissbahn überzogen und so komplett abgedichtet worden war, kam es zwischen Dezember 2019 und März 2020 zu Wassereinbrüchen in 4 Wohnräume mit der Folge von schweren Nässeschäden an den Zimmerdecken. Die notwendige Dachsanierung wird vermutlich 3000-5000 Euro kosten und muss dieses Jahr noch durchgeführt werden.



Mit Schreiben vom 18. März 2020 trat Frau Birgit Apel erneut schriftlich auf und erneuerte ihre Forderung nach Durchführung von Fegearbeiten und Immissionschutzmessungen an der seit 2 Jahren abgeschalteten Heizungsanlage. Für den Fall meiner Weigerung drohte die Kreisverwaltungsangestellte, dass sie ab 31. März 2020 zusammen mit Herrn Knöpp ansonsten dann gewaltsam in mein Wohnhaus eindringen wolle und dort die in ihren Augen notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen würde.



Diesen unerhörten Vorgang beantwortet ich mit einer Strafanzeige wegen „räuberischer Erpressung“ bei der Polizei Weilburg gegen Frau Apel. In mehreren Schreiben versuchte ich zeitgleich auf dem Wege der vernünftigen Argumentation das Umweltamt Limburg bzw. Frau Apel um Einlenken in der Angelegenheit bzw. Aufhebung des Bescheides zu bewegen. Ich füge dieser Email Kopien dieses Schriftverkehrs an.



Zwischen dem 16.3. und 22.3. wurde zudem auf dem Flachdach meines Hauses offensichtlich eine im Residual-Regenwasser schaumbildende Substanz unbekannter Natur ausgebracht. Heute wurden dann von mir 1,5 Liter Proben des kontaminerten Regenwassers mit Begleitschreiben an das Labor des Umweltamtes Limburg-Hadamar gesandt, mit der Bitte, zu untersuchen, ob die Flüssigkeit agressive Substanzen beinhaltet, die Bitumen angreifen.



Da Sie mir gegenüber am Telefon bereits darauf hinwiesen, Sie seinen nicht der exakt richtige Ansprechpartner in der Angelegenheit, bitte ich Sie somit hiermit um Weiterleitung meiner Dienstaufsichtbeschwerde an die richtige Stelle in Ihrem Ministerium, wofür ich Ihnen im Voraus freundlich danke.



Mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger

Institutsleiter

Weilmünster, 27. März 2020





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