Amt
für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Frau
B. Apel
Schiede
43
65549
Limburg
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt
Nr.: 10-042-23a Nassauer Strasse 23 a, 35789 Weilmünster
- (5)SchfG-2019-Z-119
Sehr
gehrte Frau Apel
Ihnen
ist die Zusammensetzung der Heizungsanlagen meines Wohnhauses anhand
des Feuerstättenbescheides vom 28.8.2017 bekannt. Die
kostenpflichtige Erstellung eines neuen weiteren
Feuerstättenbescheides ist daher unnötig.
In
einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid
setzte ich Sie heute über die seither vorgenommenen Änderungen an
meiner Heizunsganlage im Detail in Kenntnis. Daraus geht hervor, dass
gegenwärtig keine Schornsteinfegerarbeiten an oder in meinem
Wohnhaus durchzuführen sind. Daher beantrage ich hiermit für mein
Wohnhaus einen Befreiungsbescheid von schornsteinfegerischen
Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren.
Für
die Reparatur des von Schornsteinfeger Denis Knöpp am 28.8.2017
beschädigten Brenners meiner Zentralheizung verlange ich eine
Kostenübernahme-Erklärung durch die Kreisverwaltung als
Aufsichtbehörde des Schornsteinfegers. Dieser hat seither in meinem
Wohnhaus Hausverbot und ich untersage ihm auch für die Zukunft das
Betreten meines Grundstückes und das Berühren meines Wohnhauses.
Die Reparatur bzw. Neueinstellung des Brenners durch einen Techniker
der Firma ELCO wird inclusive Anfahrt vermutlich zwischen 60 und 200
Euro kosten.
Nach
der Wiederinbetriebnahme meiner Heizung zu seinem späteren Zeitpunkt
setze ich mich mit dem Umweltamt des Landkreises in Verbindung um die
Modalitäten der weiteren Immissionsschutzmessungen an meiner
Zentralheizung zu vereinbaren.
Ich
weise Sie erneut darauf hin, dass ich zwar Ihnen erlaube, die
Heizungsanlagen meines Wohnhauses persönlich zu besichtigen, wenn
denn dazu wichtige Gründe vorliegen sollten, doch keinesfalls das
Betreten meines Wohnhauses durch Herrn Denis Knöpp dulden oder
tolerieren werde.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster,
22. März 2020
Amt
für den Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Fachdienst
Wasser-, Boden-, Immissionsschutz
Schiede
43
65549
Limburg
Änderungsmitteilung
zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
Objekt
Nr.: 10-042-23a
Nassauer
Strasse 23 a, 35789 Weilmünster
Angaben
zum Gebäude
Das
Wohnhaus Nassauer Strasse 23a ist ein Einfamilienhaus. Das 1969
erbaute zweigeschossige Gebäude befindet sich in Privateigentum.
Alleiniger grundbuchamtlich eingetragener Eigentümer ist seit 1995
bzw. 1998 Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger. Der Eigentümer bewohnt
das Wohnhaus zusammen mit seiner Familie bestehend aus insgesamt 3
Personen. Wegen der beruflich bedingten ganzjährigen
Vollzeit-Abwesenheit der beiden mitwohnenden Familienangehörigen
wird das Wohnhaus derzeit vorübergehend vom Hauseigentümer alleine
bewohnt.
Gebäudenutzung
Neben
der Nutzung des Wohnhauses als Familien-Privatwohnung führt der
Hauseigentümer sein Unternehmen CID Institut, wobei die
unternehmerische Nutzung etwa ½ der gesamten Gebäudefläche
miteinbezieht. CID Institut ist ein Consulting-Büro, das als
Einzelfirma im Handelregister Limburg unter dem Gründungsnamen CID
Forschung mit Nummer HRE 2720 eingetragen ist. Inhaber ist Dipl.
Biol. Peter Ulrich Zanger. Aktueller Unternehmenszweck ist das
Angebot wissenschaftlicher und publizistischer Service- und
Dienstleistungen im Sektor Naturwissenschaften, Heilkunde, angewandte
Kunst und Kommunikationsmedien. Das CID Institut integriert die
Unternehmensbestandteile Botanischer Garten, Bildagentur,
Internet-Medieninstitut und Kunstkeramikatelier. Auf Grund der
gegenwärtigen solitären Bewohnung des Hauses nur durch den
Eigentümer sind die meisten Hausfunktionselemente derzeit auf ein
überlebensnotwendiges Minimum reduziert.
Besonderer
Schutzstatus
Wegen
der ganzjährigen Abwesenheit von 2 Hausbewohnerinnen und dem dadurch
bedingten Leerstand von 3 bewohnbaren Räumen bietet die das Haus
bewohnende deutsch-kolumbianische Familie in Kreisen von
Immigrantinnen in marginalen Lebenssituationen mittels persönlicher
Kontakte und in Abstimmung mit den Vereinen Frauenrecht ist
Menschenrecht e.V. (fim Frankfurt) und Frauenhaus-Koordinierung e.V.
Berlin und der Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin diese
Zimmer als Gästezimmer für Frauen in Notsituationen an. Die
Annäherung von Personen aus einschlägig bekannten Männerkreisen
aus dem Landkreis Limburg-Weilburg an Wohnhaus und Garten ist daher
grundsätzlich unerwünscht und untersagt.
Daten
zur technischen Ausstattung des Gebäudes
Anlagen
zur Wärme-Erzeugung
Das
Wohnhaus ist seit 1969 ausgerüstet mit einer prinzipiell intakten
und voll funktionsfähigen Buderus-Zentralheizung für kombinierte
Raumheizung mittels Heisswasser-Umlauf-Heizkörpern in jedem Wohnraum
und Heisswasser-Aufbereitung für das Badezimmer. Seit etwa 20 Jahren
trägt diese Zentralheizung einen modernisierten
ELCO-Heizöl-Feinzerstäuber mit hochwirksamer Brennleistung und
praktisch nicht mehr nachweisbaren Abgaswerten. Der
Zentralheizungs-Brenner wurde am 1.10.2014 überholt durch einen
Techniker der Firma ELCO und funktionierte störungsfrei bei
minimalsten Abgaswerten bis zum 28.8.2017.
Die
Heizöllagerung findet in einem dem Heizungsraum benachbarten
Tankraum in einem 6000 Liter Heizöltank statt. Der Tankraum wurde
nach Prüfbericht des TÜV Hessen vom 21.10.2010 den im Prüfbericht
bemängelten Bestandteilen angepasst. Nach Nachprüfung am
14.7.2011 tauchten erstmals unverständliche und unbegründete
Mängelrügen in Schreiben der Fachdienstes Wasser-, Boden- und
Immissionschutz auf. So wurde der Einbau eines Überdruckventiles in
den Öltank gefordert, obwohl der Öltank über ein Entlüftungsrohr
verfügt, so dass im Inneren des Tank-Körpers kein Überdruck
entstehen kann. Alle anderen Nachbesserungswünsche wurden
erfüllt, der Einbau eines Überdruckventiles aber zurückgewiesen.
Die bisher letzte Tankbefüllung erfolgte am 15.5.2017 mit 1600
Litern Heizöl.
Daten
zur Heizungs-Wartung durch Schornsteinfeger
Bis
zum 11.9.2012 erfolgte die jährliche Reinigung des Schornsteines
durch den Schornsteinfeger Volker Dombach, Weilmünster Ernsthausen.
Die letzte Abgaswerte-Überprüfung nach dem
Bundesimmissionschutzverordnung durch diesen Betrieb fand am 5.8.2011
statt. Für die nächste anstehende Messung nach BImSchV im Jahre
2013 wurde die Übernahme der Schornsteinfegertätigkeit durch den
Nachfolgebetrieb Denis Knöpp angekündigt. Die Kostenforderungen
beliefen sich auf 65,15 (2011) und 52,78 (2012) Euro. Das entspricht
einem Kostenanteil für Immisionschutzmessungen in Höhe von 13 Euro
pro Messung und Kaminfegegebühren in Höhe von 52 Euro pro Jahr. Der
Zeitaufwand für die Kaminreinigung des 3-schlotigen Kamines
inclusive Besteigen des Flachdaches, Bürsteneinsatz und Aufkehren
der gebürsteten Russ-Asche beträgt im Wohnhaus maximal 15 Minuten.
Der Kostenansatz für Kaminfegearbeiten betrug somit 208,-- Euro pro
Arbeitsstunde Schornsteinfeger-Einsatz.
Ab
2013 erfolgte die Übernahme der vom Hauseigentümer in diesem
Kostenrahmen bis dato akzeptierten Schornsteinfeger-Dienstleistungen
durch Herrn Denis Knöpp zuerst im Angestelltenverhältnis der Firma
Dombach und ab 2014 aus dessen eigenem Unternehmen in Weilmünster
Laubuseschbach.
Ab
2017 kündigte der Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp die
beabsichtigte, zusätzliche Erstellung von jährlichen
Feuerstättenbescheiden für das Wohnhaus an, durch welche die Kosten
für Immissionschutzmessungen und Kaminfegearbeiten von 65,15 auf
150,54 Euro angehoben werden sollten. Das entsprach einem
Kostenanstieg um 230 % bei unverändertem Arbeitsaufwand. Da dem
Hauseigentümer die Existenz und Funktionsweise seiner seit 1990
unverändert störungsfrei funktionierenden Heizungsanlage bekannt
war und die Kosten für die Erstellung eines zusätzlichen
Bescheides bestehend aus einer nutzlosen Auflistung der ihm seit 30
Jahren unverändert bekannten Heizkörper in Papierform absolut
überhöht waren, lehnte dieser die angebotene Dienstleistung
allerdings ab. Wiederholte Feuerstättenbescheide für Mietshäuser,
innerhalb welcher kontinuierliche Umbauten von Heizungsanlagen
stattfinden mögen, könnten im Sinne einer Verwaltungs-Verordnung
möglicherweise sinnvoll sein, die wiederholte Erstellung von
Feuerstättenbescheiden in privaten und nur vom Hauseigentümer
selbst bewohnten Wohnhäusern, deren Heizungsanlagen sich über
Jahrzehnte hinweg nicht verändern, ist allerdings haarsträubender
Unsinn und künstliche Schornsteinfegersubvention.
Am
28.8.2017 erschien in einem Firmenfahrzeug des
Schornsteinfegerbetriebes Denis Knöpp ein Mann, der sich als Herr
Knöpp ausgab aber nicht mit dem zwischen 2013 und 2016 im Wohnhaus
als Schornsteinfeger tätigen Herrn Knöpp identisch war. Der
Schornsteinfeger bestieg das Flachdach des Wohnhauses auf einer vom
Hauseigentümer bereitgestellten Leiter, reinigte die 3 Schlote des
Kamines durch Bürsteneinsatz, sammelte anschliessend die
abgebürstete Asche im Heizungkeller ein und führte an der danach
eingeschalteten Zentralheizung Abgasmessungen durch. Dabei stellte er
fest, dass „der CO2 Gehalt unter 10 mg/kwh lag“, was er als „viel
zu niedrigen Wert“ einstufte und forderte, an den
Regulatorschrauben des ELCO Brenners den CO2-Wert „hochzuregeln“
um so den Brennwert der Heizung zu verbessern und den seiner Ansicht
nach „viel zu hohen Heizölverbrauch“ zu reduzieren. In
Anwesenheit des Hauseigentümers verdrehte der Schornsteinfeger
daraufhin zumindestens 1 Einstellschraube des ELCO-Brenners mit
mehreren Umdrehungen nach links und stellte dann mittels seines
Messgerätes den auch im Bescheid wiedergegebenen Messwert von 38
mg/kwh CO2 fest.
Im
Anschluss an die Kaminreinigung und Heizungsüberprüfung erfolgte
eine gemeinsame Besichtigung des Heizungskellers sowie der sekundären
Heizanlagen in Diele, Küche und Wohnzimmer des Wohnhauses. Im Rahmen
dieser Bestandsaufnahme versuchte der Schornsteinfeger dem
Hauseigentümer Vorschriften für die Nutzung seines offenen Kamines
und seines zusätzlichen gusseisernen Holzfeuerofens des Herstellers
deDietrich zu machen, die vom Hauseigentümer als unakzeptable und
unsachliche Einmischung in private Angelegenheiten verstanden wurden.
Desweiteren
erhob der Schornsteinfeger die unsachliche Forderung, eine speziell
für den Betrieb des Holzfeuerofens angelegte Schlotbelüftungsöffnung
zur Erhöhung des Luftabzuges im betreffenden Kaminschlot im
Heizungskeller wieder zuzumauern. Eine Erfüllung dieser Forderung
hätte aber den Betrieb des Holzofens in der Diele gefährdet, da
sich in der Folge wegen des mangelnden aufsteigenden Luftstromes im
Schlot vermehrte Rauchgase im Wohnraum hätten ansammeln können. Bei
dem Hauseigentümer entstand in der Folge der Eindruck, der als Denis
Knöpp auftretende Mann verfolge bei seiner angeblichen
Schornsteinfegerischen Tätigkeit die hintergründige Absicht, die
Heizungsanlage des Wohnhauses des CID Institutes aus unbekannten
Gründen zu sabotieren bzw. aktiv lahmzulegen.
Funktion
der Zentralheizung in den Jahren 2017 – 2019
In
der dem letzten Schornsteinfeger-Auftritt vom 28.8.2017 folgenden
Winterheizperiode vom 5.10.2017-1.3.2018 war die Zentralheizung an
insgesamt 32 Kalendertagen stundenweise oder ganztägig während
insgesamt 668 Stunden in Betrieb. Das entspricht einer Einsatzzeit
von insgesamt 28 Tagen innerhalb von 5 Monaten.
Nach
Ende der Heizperiode wurden am Heizöl-Infusions-Tubus des
Elco-Brenners ungewöhnlich starke Russverkrustungen registriert, die
beim normalen, vom Hauseigentümer in Eigenleistung durchgeführten
Heizungs-Reinigungsvorgang entfernt wurden. In den Betriebsmonaten
vor dem Eingriff des Schornsteinfegers in die Regulatoren des
ELCO-Brenners waren zu keinem Zeitpunkt ähnlich starke und das
Tubusrohr vollständig verschliessende Russverkrustungen aufgetreten,
obwohl deutlich längere Jahres-Betriebsstunden in den Vorjahren
entstanden waren.
Zwischen
dem 1.3. und 21.5.2018 war die Zentral-Heizung ausserhalb der
normalen Winterheizperiode an weiteren 91 Betriebsstunden
angeschaltet, was etwa 7 Tagen Dauerbetrieb entspricht. Am 21.5.2018
kam es dann zu einer Störungs-Abschaltung des ELCO-Brenners wegen
erneuter, kompletter Verrussung des Brenner-Tubus. Ein Techniker der
Herstellerfirma wurde in der Folge per Email angefordert und
Bildmaterial mit dem Störungsmuster zugesandt. Ein Reparaturtermin
kam aber nicht zu stande. Die Zentral-Heizung des CID Institutes
blieb daher seit dem 21.5.2018 bis auf Weiteres abgeschaltet um
schwerere Schäden in Folge Fehleinstellung des ELCO-Brenners zu
vermeiden.
Da
es nach der Wartung des Brenners durch einen Techniker der Firma ELCO
im Oktober 2015 bis ins Betriebsjahr 2017 niemals zu gleichartigen
Störungen der Heizungsfunktion durch vollständig verschliessende
Russkrustenbildung im Brenner-Tubus gekommen war, ist die nach nur
insgesamt 35 Betriebstagen nach der Manipulation der
Brenner-CO2-Wert-Einstellung 2 mal einsetzende Störung eindeutig auf
den unsachgemässen Eingriff des Schornsteinfegers zurückzuführen.
Gegenüber der zuständigen Kreis-Aufsichtsbehörde (Umweltamt
Limburg) wurde seither mehrfach die Forderung nach Übernahme der
Reparatur-Kosten für die Neueinstellung des Brenners durch einen
Techniker der Firma ELCO gestellt.
Dem
für die Abschaltung der Zentralheizung verantwortlichen
Schornsteinfegerbetrieb Denis Knöpp wurde Hausverbot erteilt.
Vom
Hauseigentümer wurde ein privater Kaminkehrbesen gekauft, mittels
welchem die 3 Schlote des Schornsteines des Hauses 1 mal pro Jahr in
Eigenleistung ausgebürstet werden. Vom privaten Kaminfege-Einsatz am
26.8.2019 wurden Belegfotos erstellt und diese dem Kreisumweltamt als
Nachweis für die ab nun und für die Zukunft selbständig
durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten per Email zugesandt.
Die
aus 3 Schloten ausgebürstete Russmenge betrug unter 100 Gramm
Gesamtgewicht, wobei in dem Schlot der Zentralheizung und im Schlot
des Offenen Kamines überhaupt kein Russansatz festzustellen war, da
beide Heizanlagen seit Mitte 2018 nicht mehr in Betrieb genommen
worden waren.
Der
aus dem dritten Schlot ausgebürstete Russ-Staub entspricht höchsten
5 % der Gesamt-Russmenge, die bei den Reinigungsarbeiten des dort
angeschlossenen Holzofens und des durch die Küche zum Kamin
verlaufenden Ofen-Abzugsrohres jährlich 2 mal ausgebürstet werden,
da sich der Russ-Staub der Holzfeuerung bereits zu 95% innerhalb der
Ofen-Kammern und dem aufsteigenden Abzugsrohr absetzt. Dieser
Bestandteil der Hausfeuerungsanlage zählt aber nicht zum
Dienstleistungsumfang des Schornsteinfegers. Im Schornstein sammelt
sich also im Verlauf eines Jahres bei aktullem Heizanlagenbetrieb
eine Russmenge von ca 50-70 Gramm an. Somit ist die selbständige
Reinigung der Schlote des Wohnhauses 1 mal im Jahr mehr als
ausreichend und die Hinzuziehung eines Schornsteinfegers für diese
Dienstleistung nicht mehr notwendig.
Die
Endlagerung des aus den Schloten des Hauses ausgebürsteten
Russ-Staubes erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des
CID Institutes.
Änderungsangaben
zum aktuellen Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017
- Buderus ELCO EKO1 Heizöl-Zentralheizung
Status
:
Vorübergehend
vom Hauseigentümer ausser Betrieb genommen seit 21. Mai 2018.
Grund
:
Sachbeschädigung
/ Funktionsstörung nach Manipulation des Schornsteinfegers Denis
Knöpp an der CO2-Einstellschraube des ELCO Brenners am 28.8.2017
Datum
der Wiederinbetriebnahme :
Unbekannt,
nach Neueinstellung des Brenners durch Techniker der Firma ELCO.
Voraussetzung
:
Kostenübernahme
für Neueinstellung & ELCO-Technikereinsatz durch Umweltamt
Kreisverwaltung Limburg bzw. Firma Denis Knöpp
Wartungsaufwand
:
Da
die Zentralheizung seit mittlerweile 22 Monaten nicht mehr in Betrieb
genommen wurde, entstehen keine Kosten für
Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im
Zusammenhang mit dem Zentralheizungs-Betrieb.
Die
Notwendigkeit periodischer Messungen nach der
Bundesimmissionschutzverordnung entstünde theoretisch erst, nachdem
die Funktion der Heizunganlage durch die Firma ELCO wiederhergestellt
sein wird. Voraussetzung dafür ist die Kostenübernahme für den
Wartungseinsatz durch den Schornsteinfegerbetrieb, der die aktuelle
Funktionsstörung verursacht hatte bzw. durch dessen
Aufsichtsbehörde, das Umweltamt der Kreisverwaltung Limburg.
Das
Umweltamt wird vom Hauseigentümer selbständig durch Zusendung der
Immissions-Messwerteliste der Firma ELCO bei Wiederinbetriebnahme der
Zentralheizung in Kenntnis gesetzt.
- Elektroheizung
Status
:
3
mobile Elektro-Heiz-Ventilatoren in Betrieb seit Oktober 2018 als
Ersatz für die stillgelegte Zentralheizung als Raumheizungen in
Büro / Wohnraum, Bad, Küche und Diele bzw. Gästezimmer.
Schornsteinfeger-Wartungsbedarf
:
Die
Elektro-Heizgeräte arbeiten 100% abgasfrei und sind nicht an die
Kaminschlote des Wohnhauses angeschlossen. Spezialbürsten für die
Reinigung der Elektro-Heizlüfter sind im Haushalt vorhanden. Die
Inanspruchnahme von Schornsteinfeger-Dienstleistungen für die
jährliche Kontrolle der Elektro-Heizlüfter ist unnötig. Kosten für
die Erstellung von Elektroventilatoren-Verwaltungsbescheiden
entstehen nicht.
- Offener Kamin
Status
:
Offener
Kamin für Zier-Holzfeuerung im Wohnzimmer.
Der
Betrieb des Kamines erfolgt nach eigenem Ermessen des Hauseigentümers
zwecks stimmungsvoller Raumzierde.
Bisher
letzte Inbetriebnahme im November 2016.
Wartungsbedarf
:
Die
Reinigung des Kamin-Brennraumes erfolgt in Eigenleistung des
Hauseigentümers nach jedem Kamineinsatz. Die Endlagerung der
Holzasche erfolgt in der Kompostanlage des Botanischen Gartens des
CID Institutes. Die Schlotreinigung des Kaminschlotes erfolgt im
Rahmen der jährlichen Kaminfegung selbständig in Eigenleistung des
Hauseigentümers. Es entstehen keine Kosten für
Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder Verwaltungsbescheide im
Zusammenhang mit dem Kamin-Betrieb.
- Holzofen
Status
:
Gusseiserner
Holzofen des Herstellers deDietrich mit Kochfeld in Betrieb seit etwa
1990 zur zusätzlichen Raumheizung der Diele und Küche an besonders
kalten Tagen.
Wartungsbedarf
:
Die
Brennkammer des Holzofens wird vom Hauseigentümer selbständig in
Eigenleistung in der Heizperiode einmal pro Betriebstag vor
Inbetriebnahme des Ofens vollständig gereinigt, die Holzasche in der
Kompostanlage des Botanischen Gartens endgelagert.
Die
Ofenrohre der Abzugsanlage des Ofens werden 2 mal pro Heizperiode –
etwa alle 8-12 Wochen - ausgebaut und vollständig vom angesammeltem
Russ befreit, ebenso wie die Inneren Brennkammern des Holzofens. Die
letzte Russreinigung der Abzugsanlage erfolgte am 22. Februar 2020.
Es
entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder
Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit dem Holzofen-Betrieb.
Wegen
der baulichen Eigenheiten funktioniert der Ofen nur ohne belästigende
Rauchentwicklung im Aufstellungsraum, wenn der stetige Luftabzug
durch russfreie Abzugsrohre garantiert ist. Daher ergibt sich der
selbständige Wartungsrhythmus für den Hauseigentümer aus der
selbständigen, eigenverantwortlichen Überwachung der Ofenfunktion
ohne Hinzuziehung von anderer Personen.
Wegen
einsetzender Korrossionsschäden ist die zukünftige Funktionsdauer
des Holzofen möglicherweise begrenzt. Ob die betroffenen
Austausch-Bauteile verfügbar sind, ist noch nicht geklärt. Daher
ist der Ersatz des Dielen-Holzofens durch einen neuen Holzofen für
die kommenden Jahre eingeplant, wozu Rücklagen gebildet werden
müssen.
- Kaminschlote des Haus-Schornsteines
Status
:
Gemauerter
Kamin mit 3 Abzugsschloten - 21x21 cm für Zentralheizung (seit Mai
2018 nicht in Betrieb) 14x21 cms für Dielen-Holzofen und 21x21 cms
für Offenen Kamin (seit November 2016 nicht in Betrieb).
Wartungsbedarf
:
Zur
selbständigen, eigenverantwortlichen Kaminreinigung durch den
Hauseigentümer wurde von diesem im Jahr 2018 ein Kaminfegegerät
(Kehrbesen) mit Drahtkranz und 20 Meter Seil und Kugelgewicht gekauft
und wird 1 mal pro Jahr verwendet. Da das Besteigen des Flachdaches
ohne besonderen Aufwand und Risiko möglich ist und die
Kamin-Kehr-Arbeiten mit dem zur Verfügung stehenden Kehrgerät im
Verlauf von 10 Minuten (6-8 Kehrgerät-Passagen pro Schlot)
vollständig ausgeführt werden können ist die weitere
Inanspruchnahme früher notwendiger Schornsteinfeger-Dienstleistungen
für das Wohnhaus seither nicht mehr notwendig.
Es
entstehen keine Kosten für Schornsteinfeger-Dienstleistungen oder
Verwaltungsbescheide im Zusammenhang mit der selbständigen Reinigung
der Kaminschlote durch den Hauseigentümer.
Sanierungsbedarf
:
Über
den Öffnungen der Abzugsschlote des Haus-Schornsteines ist die
Anbringung einer Blechlamina zur Abweisung von in die Schlote
einlaufendem Regenwasser vorgesehen.
Ein
Befreiungsbescheid für Schornsteinfegerische Dienstleistungen und
Verwaltungsgebühren des Amtes für Umwelt Limburg wird hiermit
beantragt.
Gezeichnet
Dipl.
Biol. Peter Ulrich Zanger CID Institut Weilmünster 22. März 2020
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