Sonntag, 29. März 2020

Schreiben an Schornsteinfeger Denis Knöpp, Weilmünster Laubuseschbach vom 23.3.2020


Schornsteinfegerbetrieb
Denis Knöpp
Emmershäuser Weg 14 a
35789 Weilmünster

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weise ich Sie präventiv darauf hin, dass es Mitarbeitern Ihres Unternehmens auch weiterhin untersagt ist, mein Grundstück und Wohnhaus Nassauer Strasse 23 a in Weilmünster zu betreten, nachdem am 28.8.2017 einer Ihrer Angestellten, der sich als „Schornsteinfeger Denis Knöpp“ ausgab, durch unsachgemässe Manipulationen an der Einstellung des ELCO-Brenners meine Heizungsanlage so beschädigte, dass ich sie seit Mai 2018 nicht mehr einsetzen kann bzw. diese seither vorübergehend stillegen musste. In diesem Zusammenhang besteht meinerseits eine Schadensersatzforderung gegen Sie bzw. Ihren Betrieb bzw. Ihre Aufsichtsbehörde in Hadamar.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir eine Erklärung zur Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Technikers der Firma ELCO zur Reparatur der am 27.8.2017 duch Verdrehen der CO2 Regulation entregelten Heizungsganlage zuzusenden. Ich schätze, dass die Kosten für Neu-Einstellung inclusive Anfahrt zwischen 60 und 200 Euro liegen können. Nach Ausführung der Reparatur werde ich Ihnen die Rechnung der Firma ELCO dann zusenden.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass meine Zentralheizung aus den genannten und von Ihnen verschuldeten Gründen seit Mai 2018 stilliegt, da sich jeweils nach wenigen Betriebsstunden eine den Tubus der Brenndüse vollständig verschliessende Russkruste gebildet hatte, die zur Notabschaltung der Zentralheizung führte.

In einer 10-seitigen Änderungsmitteilung zum Feuerstättenbescheid vom 28.8.2017 teile ich dem Kreisumweltamt heute mit, dass ich die Beheizung meines Wohnhauses seit dem 15. Mai 2018 auf Elektroheizung umgestellt habe. Es besteht daher derzeit kein Grund mehr für Schornsteinfeger-Reinigungsarbeiten oder Immissionschutzmessungen.

Desweiteren teile ich mit, dass ich die Reinigung des Offenen Kamines jeweils am Tag nach dem Betrieb selbständig durchführe. Der Kamin ist seit 28. Dezember 2017 ausser Betrieb.

Desweiteren teile ich mit, dass ich die Reinigung des Holzofens jeweils 1 mal am Tag des Betriebes selbsständig durchführe. Die Ofenrohre des Holzofens werden je nach Betriebsdauer alle 8 – 12 Wochen von mir ausgebaut und gereinigt. Die letzte Generalreinigung des Ofens erfolgte am 22.2.2020.

Desweiteren teile ich mit, dass ich für die Reinigung der 3 Schlote des Hauskamines ein privates Kehrgerät gekauft habe, mittels welchem ich den Schornstein meines Hauses eigenständig und eigenverantwortlich reinige. Die letzten Kaminreinigungen fanden im August 2019 und heute am 23.3.2020 statt. Weitere Daten dazu enthält die Änderungsmitteilung. Für Ihre Dienstleistungen besteht in meinem Wohnhaus somit für die Zukunft kein Bedarf mehr.

Ich verbiete Ihnen hiermit, sich an einem von Frau B. Apel vom Umweltamt in Hadamar angekündigten und nicht von mir autorisierten rechtswidrigen Betreten meines Wohnhauses zu beteiligen, da dieser Vorgang strafrechtliche Konsequenzen haben wird.

Mit freundlichen Grüssen

Dipl. Biol. Peter Zanger
Institutsleiter
Weilmünster, 23. März 2020






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